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Verwaltungsstreit in Bad MünderPlaudernder Personalrat der Stadtverwaltung darf bleiben

Ein Mitglied des Personalrats sticht Infos durch. Damit hat er seine Schweigepflicht verletzt, befindet das Gericht. Bleiben darf der Mann trotzdem.

Hier gibt es Streit zwischen Stadt und Personalrat: Eingang des Bad Münder Stadthauses Foto: Imagebroker/Imago

Hannover taz | Darf ein Personalratsmitglied Informationen „durchstechen“, wenn er oder sie glaubt, dass bei einer Stellenbewertung etwas nicht mit rechten Dingen zugeht? Um diese Frage ging es am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Dort stritten sich die Stadt Bad Münder und ein Mitglied ihres Personalrats. Sogar von Whistleblowing war in der Verhandlungsankündigung des Gerichts die Rede.

Der Streitpunkt: Einem einzelnen Personalratsmitglied erschien die Höherstufung einer Angestellten im unmittelbaren Umfeld des Bürgermeisters zu hoch. Nach einer Neubewertung ihrer Stelle sollte ihr Gehalt um gleich vier Entgeldstufen in die Höhe klettern. Das ist im öffentlichen Dienst tatsächlich viel.

Der Mann fühlte sich – so stellt es zumindest sein Anwalt dar – an ähnliche Affären erinnert, an die hannoversche Rathausaffäre beispielsweise oder die Gehaltsaffäre in der Staatskanzlei, die gerade noch Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses war. Also habe er sich an den stellvertretenden Bürgermeister gewandt und ihn – unter dem Siegel der Verschwiegenheit – darüber­ informiert. Dieser dachte aber gar nicht daran, zu schweigen, sondern marschierte damit zum Bürgermeister.

Nun versucht die Stadt Bad Münder das betreffende Personalratsmitglied aus dem Gremium zu entfernen. Der Mann habe seine Schweigepflicht verletzt, zeige aber kein Unrechtsbewusstsein, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sei nicht länger möglich, argumentierte die Anwältin der Stadt vor Gericht.

Der stellvertretende Bürgermeister dachte gar nicht daran, zu schweigen, sondern marschierte zum Bürgermeister

Tatsächlich ist diese Schweigepflicht ziemlich umfassend. Personalratsmitglieder dürfen Informationen, die sie im Rahmen ihrer Personalratsarbeit erhalten haben, nicht weitertratschen. Das gilt sogar dann, wenn sie der Meinung sind, dass das doch eh schon die Runde mache.

Ausnahmen gibt es nur in zwei Fällen: Wenn die Informationen offenkundig sind und gar keiner Geheimhaltung bedürfen oder wenn es um den Austausch mit einer übergeordneten Dienststelle geht. Das, stellt das Gericht ziemlich schnell fest, war hier nicht der Fall. Der stellvertretende Bürgermeister, der überdies Ratsmitglied ist, ist keine übergeordnete Dienststelle. Das Personalratsmitglied hat eindeutig seine Schweigepflicht verletzt.

Dennoch wies das Gericht den Antrag auf Entfernung aus dem Personalrat zurück. Es hielt dem Mann zugute, dass er erst vor kurzem als Ersatzmitglied in den Personalrat nachgerückt war und weder über seine Verschwiegenheitspflicht ordnungsgemäß belehrt worden war noch die eigentlich übliche Grundschulung erhalten hatte. Möglicherweise kannte er sich mit dem korrekten Verfahren also einfach nicht gut genug aus. Außerdem hat er keine intimen, ehrenrührigen oder persönlichen Informationen ausgeplaudert. Sondern nur die Bewertung der Stelle infrage gestellt. Für einen Verweis aus dem Personalrat müsste die Dienststelle ihm aber schon einen groben Verstoß gegen seine Pflichten nachweisen, erläutert das Gericht.

Die Bewertung der Stelle, so die Stadt Bad Münder auf Anfrage der taz, sei aber inzwischen auch vom Personalrat abgesegnet worden. Er sei sich auch sicher, dass die Höhergruppierung jeder Überprüfung standhalte, sagt Bürgermeister Dirk Barkowski. „Wir haben dafür ein klares Verfahren und beauftragen einen externen Dienstleister mit der Bewertung.“

Den ungewöhnlich hohen Gehaltssprung führt er darauf zurück, dass sich das Aufgabengebiet in den letzten 30 Jahren eben stark verändert hätte, die Stellenbeschreibung und die Besoldung aber nie entsprechend angepasst worden seien. Dies habe sich erst mit der Neubesetzung der Stelle nach der Pensionierung der bisherigen Stelleninhaberin geändert.

Der vermeintliche Whistle­blower und Informant hat, wie sich in der Verhandlung andeutete, möglicherweise noch ein anderes Motiv. Er streitet sich mit seiner Arbeitgeberin auch in anderen Verfahren. Dabei geht es um seinen Einsatz als Sozialassistent im Kinder- und Jugendbereich und eine Jugendleiterkarte (Juleika), die ihm – wie er glaubt – zu Unrecht entzogen worden sei. Möglicherweise traf man sich also nicht das letzte Mal vor Gericht.

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