Verwaltungsgericht Trient urteilt über Bärin: JJ4 darf weiterleben
Ein Gericht in Norditalien verbietet erneut, die „Problembärin“ JJ4 zu töten. Das Tier hatte Anfang April einen Jogger umgebracht.
Das Gericht begründete die einstweilige Verfügung damit, dass die Provinzregierung die Gefährlichkeit des Braunbären zwar in ihrem Beschluss behauptet, jedoch nicht umfassend begründet habe; „ernsthafte Prüfungen“, die eine Tötung rechtfertigen könnten, seien nicht erfolgt.
Zum Abschuss sollte JJ4, auch Gaja genannt, freigegeben werden, weil sie am 5. April in dem Alpental Val di Sole einen 26-jährigen Jogger angefallen und tödlich verletzt hatte. Am 17. April wurde die Bärin, eine Schwester des 2006 in Bayern getöteten „Problembären“ Bruno, dann eingefangen und in ein Wildgehege gebracht. Als sie in die Falle tappte, war sie mit drei Jungtieren unterwegs, die sie 15 Monate vorher zur Welt gebracht hatte – und ihr mütterlicher Schutzinstinkt dürfte auch ihren Angriff auf den Jogger erklären.
Schon am 22. April hatte das Verwaltungsgericht Trient den Abschussbefehl der Provinzregierung suspendiert, während das Umweltministerium in Rom sich auf die Suche nach Wildgehegen machte, die womöglich zur Aufnahme von JJ4 bereit waren. In Trient gingen in der Folge sowohl die Befürworter*innen eines Abschusses – unter dem „Slogan „Zuerst wir, dann die großen Fleischfresser“ – als auch die Tierschützer*innen auf die Straße. Sie werfen der Provinzregierung vor, sie habe nichts getan, um die örtliche Bevölkerung über korrektes Verhalten gegenüber den Bären aufzuklären oder auch den Bären vorbehaltene Wildpfade einzurichten.
Bärin hatte bereits vor drei Jahren Menschen angefallen
Im Trentino leben mittlerweile bis zu 120 Braunbären; angesiedelt wurden sie vor gut 25 Jahren, als einige Exemplare aus Slowenien in die italienische Alpenregion gebracht wurden. Die 17-jährige JJ4 hatte schon im Jahr 2020 zwei Männer angefallen; auch damals verhinderte das Verwaltungsgericht den Abschuss des Tieres, verfügte aber, dass es mit einem elektronischen Halsband ausgestattet wurde, um seinen Standort peilen zu können; dieses Halsband war jedoch schon Monate vor ihrem tödlichen Überfall auf den Jogger außer Funktion.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“
Die Wahrheit
Herbst des Gerichtsvollziehers