Verschleppung der Cannabis-Abgabe: Kein Jibbit im Club

Dass Berlin die Cannabis-Abgabe durch Clubs blockiert, offenbart einmal mehr ein fragwürdiges Demokratieverständnis des schwarz-roten Senats.

Personen rauchen auf der Warschauer Brücke in Berlin-Friedrichshain Joints.

Die Ber­li­ne­r*in­nen warten bislang vergeblich auf die Cannabis-Abgabe in Clubs Foto: Fabian Sommer/dpa

Ausgerechnet die Hauptstadt der Kif­fe­r*in­nen verweigert ihren Ein­woh­ne­r*in­nen die lang ersehnte Cannabis-Abgabe. Dabei wurde bei der halbherzigen Teillegalisierung in Bezug auf Cannabis Social Clubs ohnehin schon alles Spaßige – zusammen einen rauchen und bei einem Bierchen in gechilltem Ambiente abhängen – verboten (Kiffen und Alkohol sind nicht erlaubt). Trotzdem besser als vorher, vorbei sind die Zeiten, in denen verzweifelte Pottheads im Görli verstohlen überteuertes Gras kaufen müssen – so dachte man zumindest.

Doch Pustekuchen. Als einziges Bundesland hat Berlin immer noch keine Zuständigkeitsverordnung zum Cannabisgesetz erlassen. Eigentlich ein einfacher Verwaltungsakt. Der aber notwendig ist, damit die zu reinen Abgabestellen zusammengestutzten Social Clubs eine Lizenz beantragen können. Darauf können sie jedoch lange warten. Selbst das erzkonservative Bayern, das mit allen Mitteln die Cannabisfreigabe verhindern will, hat rechtzeitig eine Verordnung erlassen. Ordnung muss im Freistaat eben sein, Kifferhass hin oder her.

Man lehnt sich also nicht allzu weit aus dem Fenster, wenn man feststellt: Die Berliner Landesregierung aus CDU und SPD blockiert die Cannabisfreigabe. Dass die CDU und ihr Regierender Bürgermeister Kai Wegner erklärte Geg­ne­r*in­nen der Teillegalisierung sind, ist kein Geheimnis. Dass sie sich deshalb weigern, das Cannabisgesetz umzusetzen, ist allerdings skandalös.

Und den ohnehin überlasteten Bezirken die ungeliebte Aufgabe einfach ohne Absprache zu übertragen und sich dann einen schlanken Fuß zu machen ist nicht nur dreist, sondern auch ignorant. In allen anderen Bundesländern wird die Lizenzvergabe zentral geregelt, um die Expertise zu bündeln. Berlin glänzt wieder einmal durch Behördenchaos und Untätigkeit.

Autokratische Willkürherrschaft

Das Problem: Die Bundesländer sind zwar verpflichtet, Bundesrecht umzusetzen. Tun sie das nicht, gibt es allerdings auch keine Sanktionen. Es obliegt den Betroffenen, dagegen zu klagen. Das wollen die Social Clubs notfalls auch tun.

Trotzdem erreicht Schwarz-Rot sein Ziel: Bis die Gerichte feststellen, dass Berlin bei der Cannabisfreigabe durch seine Untätigkeit rechtswidrig handelt, und der Senat zur Umsetzung verpflichtet wird, können viele Monate vergehen. Monate, in denen die Clubs nicht planen können und die Konsu­men­t*in­nen sich ihren Stoff weiter illegal besorgen müssen. Was nützt es, das Recht auf seiner Seite zu haben, wenn man trotzdem der Willkür des Senats ausgeliefert ist?

Es ist nicht das erste Mal, dass die Berliner Christ- und So­zi­al­de­mo­kra­t*in­nen mit ihrer Arbeitsverweigerung ein fragwürdiges Demokratieverständnis offenbaren. Die Ak­ti­vis­t*in­nen des erfolgreichen Volksentscheids Deutsche Wohnen & Co enteignen können ein Lied darüber singen, wie der schwarz-rote Senat den Wäh­le­r*in­nen­wil­len ignoriert und Gesetze verschleppt.

Ob Recht umgesetzt oder überhaupt erst in Gesetzesform gegossen wird, hängt im autokratischen Berlin ganz offensichtlich davon ab, ob es den Herrschaften im Senat gefällt oder nicht. Wie high muss man sein, um diesen Machtmissbrauch für rechtsstaatlich zu halten?

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Leiterin taz Berlin und Redakteurin für soziale Bewegungen, Migration und soziale Gerechtigkeit. Hat politische Theorie studiert, ist aber mehr an der Praxis interessiert.

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