Verschärfung des Anti-Terror-Strafrechts: Jeder Terror-Cent wird bald strafbar
Die Regierung will das Sammeln von Geld zur Terror-Unterstützung bestrafen. Auch der Versuch einer terroristischen Reise soll strafbar werden.
BERLIN taz | Der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will das deutsche Anti-Terror-Strafrecht verschärfen. Künftig soll schon die terroristische Reise und der Versuch einer terroristischen Reise unter Strafe gestellt werden. Außerdem soll auch das Sammeln von Kleinbeträgen für den Terror strafbar sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der der taz vorliegt, soll an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin auf den Weg gebracht werden.
Eigentlich ist das deutsche Anti-Terror-Strafrecht ziemlich lückenlos. Seit 1976 ist die Mitgliedschaft und jede Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verboten (§ 129a).
Weil islamistische Straftäter sich nicht so fest organisieren wie die RAF, sind seit 2009 zudem die Vorbereitungshandlungen von terroristischen Einzeltätern und losen Gruppen strafbar. Strafbar macht sich seither auch, wer an einem Terrorlehrgang teilnimmt, Sprengstoff(zutaten) beschafft oder Geldmittel für den Terror sammelt (§ 89a).
Bundesjustizminister Maas hat jetzt aber doch zwei Ansätze zu einer weiteren Strafverschärfung gefunden. Die Pläne sind jedoch keine Reaktion auf den Pariser Angriff gegen die Redaktion von Charlie Hebdo am 7. Januar dieses Jahres. Der Minister hatte sein Vorhaben schon vorher angekündigt.
In Paragraf 89a soll künftig auch die Ausreise in Kampfgebiete und der Versuch dazu als Straftat erfasst werden. Es droht Haft von sechs Monaten bis zehn Jahren. Erforderlich ist allerdings, dass der Täter die Reise in der Absicht begeht, dann eine „schwere staatsgefährdende Gewalttat“ zu verüben. Dabei geht es nicht nur um Terrorakte in Deutschland, sondern auch im Ausland, zum Beispiel im Irak oder in Syrien.
Schon der Reiseversuch ist strafbar
Ein Reiseversuch liegt vor, wenn zu einer Flugreise angesetzt wird oder wenn auf dem Landweg die Überquerung der deutschen Grenze unmittelbar bevorsteht. Bei dieser Verschärfung beruft sich Maas auf eine UN-Resolution gegen „ausländische Kämpfer“ vom September 2014.
Die Sammlung von Geld für terroristische Aktivitäten soll künftig in einen eigenen Paragraf 89c ausgelagert werden. Auch hier drohen sechs Monate bis zehn Jahre Gefängnis. Anders als früher soll schon die Sammlung von Kleinbeträgen strafbar sein. Hier beträgt die Strafe dann aber nur drei Monate bis fünf Jahre.
Der Wegfall der bisherigen „Erheblichkeitsschwelle“ geht laut Maas auf eine Empfehlung der Financial Action Task Force (FATF) der Wirtschaftsorganisation OECD zurück.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Interner Zwist bei Springer
Musk spaltet die „Welt“
Gastbeitrag in der „Welt am Sonntag“
Bequem gemacht im Pseudoliberalismus