Vermieter*innen drohen Nachzahlungen: Steuerfahnder knacken Airbnb

Das Vermittlungsportal Airbnb muss Finanzämtern Daten über private Vermieter herausgeben. Ein irisches Gericht hat den Steuerfahndern recht gegeben.

Mann mit einem schwarzen Koffer steht in einer möblierten Wohnung

jetzt kommt der Fiskus: Airbnb-Vermieter:innen müssen Steuern nachzahlen Foto: dpa

BERLIN taz | Privaten Airbnb-Ver­mie­te­r:in­nen, die ihre Einkünfte nicht bei den Finanzämtern angegeben haben, drohen Nachzahlungen: Steuerfahnder:innen in Hamburg und den Finanzbehörden der Länder haben erfolgreich gegen die Vermittlungsplattform Airbnb auf Herausgabe von Daten geklagt. In einem mehrjährigen internationalen Verfahren haben sie letzt­instanzlich vor einem irischen Gericht erstritten, dass die dort aus Steuergründen ansässige Plattform die Daten von privaten Vermieter:innen herausgeben muss. Das Verfahren habe sich auch deshalb so hingezogen, weil es immer wieder Rückfragen des Unternehmens und der zuständigen ausländischen Behörden gegeben hätte.

Das Urteil ist ein Schlag gegen die Ferienwohnisierung der Innenstadtbezirke. Viele teilweise hauptberufliche Airbnb-Hosts machen vor allem in wohnraumknappen Vierteln Geld mit kurzzeitiger Zimmer- und Wohnungsvermietung – häufig an der Steuer vorbei, wie Finanzämter vermuten. Die Steuerfahndung aus Hamburg wertet die erstrittenen Airbnb-Daten nun aus und gibt sie an die jeweiligen Landesfinanzbehörden weiter. Laut dem Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) handelt es sich bundesweit um das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen.

Berlins Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte der taz: „Die erstrittene Datenherausgabe ist ein großer Erfolg.“ Die Finanzbehörde in Hamburg und das Bundesfinanzministerium mit Unterstützung der Länder hätten lange darauf hingewirkt. Auch Berlin habe das Anliegen unterstützt. Die Auswertung werde zeigen, inwiefern auch Berliner Fälle betroffen sein werden.

Noch im September sollen betroffene Länder laut Kollatz über entsprechende Fälle informiert werden: „Unsere Steuerbehörden sind auf mögliche unverzügliche Prüfungen vorbereitet.“ Auch wolle man nach dem Urteil weitere Daten anfordern: „Wir werden ein weiteres Auskunftsersuchen für die Jahre 2017 bis 2019 stellen.“ Schätzen könne man die Höhe der zu erwartenden Nachzahlungen laut Finanzverwaltung derzeit allerdings seriös nicht.

Anbieter brauchen eine Registriernummer

Bis zu zehn Jahre rückwirkend können Finanzämter Steuern einfordern, falls Airbnb-Vermieter:innen ihre Einnahmen verschwiegen haben. Zu versteuern sind Einnahmen, wenn sie 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamtein­kommen über dem Freibetrag liegt (für Alleinstehende 9.408 Euro).

Berlin hat versucht, die Vermietung von Ferienwohnungen mit dem Zweckentfremdungsverbot von 2016 einzudämmen. Insbesondere wollte der rot-rot-grüne Senat verhindern, dass Wohnungen als dauerhafte Ferienwohnungen missbraucht werden. Deshalb brauchen mittlerweile alle Anbieter eine bezirkliche Genehmigung und eine Registriernummer. Erlaubt ist weiterhin die Untervermietung von unter 50 Prozent der eigenen Wohnung, zudem dürfen Zweitwohnungen nicht länger als 90 Tage im Jahr vermietet werden. Verstöße können Bür­ger:innen bei den Bezirken melden.

Allein hielten sich bei weitem nicht alle Airbnb-Hosts an Zweckentfremdungsgebote, wie allein schon an der recht geringen Zahl von Registrierungen bei den Bezirken gegenüber der großen Zahl an Angeboten auf Airbnb abzulesen war. Mit einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts wurden Plattformen für Ferienwohnungen zwar bereits nach deutschem Recht dazu verpflichtet, Vermieterdaten herauszugeben – allerdings scherte sich die Airbnb-Unternehmensführung in Irland bislang nicht darum. Das dürfte sich mit dem Urteil aus Irland nun geändert haben.

Aktuell ist das Geschäft von Airbnb aufgrund der Pandemie eingeschränkt – den für dieses Jahr angekündigten Börsengang will das Unternehmen dennoch wagen.

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