Verkehrsminister zum Maut-Gesetz: EU-Kommission bremst Pkw-Maut
Verkehrsminister Dobrindt muss wahrscheinlich die Einführung der Pkw-Maut verschieben. Grund ist ein von der EU-Kommission eingeleitetes Verfahren.
„Mit der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens bremst die EU-Kommission die Umsetzung der Infrastrukturabgabe“, sagte Dobrindt der Bild. „Wir verhalten uns rechtsstaatlich und werden eine Gerichtsentscheidung abwarten“, fügte der CSU-Politiker hinzu. Ein Start der Pkw-Maut im Laufe des Jahres 2016 sei damit nicht mehr möglich.
Wegen des schwebenden Verfahrens und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit sei eine Ausschreibung für die Betreiberfirmen der Maut nicht möglich, schrieb die Bild. Dobrindt kündigte demnach an, er werde die Vorbereitungen für die Einführung jedoch wie geplant weiter vorantreiben.
Schließlich habe die Bundesregierung „eindeutig nachgewiesen, dass die Maut-Gesetze EU-konform“ seien. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs könnten dann Suche und Auswahl eines Betreibers erfolgen, um die Infrastrukturabgabe umzusetzen. „Die Pkw-Maut wird kommen“, zeigte sich der Minister überzeugt.
„Von unserem Kurs, mehr Gerechtigkeit auf der Straße zu schaffen, lassen wir uns nicht abbringen“, sagte Dobrindt der Bild. Eine Benachteiligung ausländischer Autofahrer gebe es nicht. „Alle zahlen die Infrastrukturabgabe, alle werden gleich behandelt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.“ „Dabei vermeiden wir Doppelbelastungen für diejenigen, die sich heute schon an der Finanzierung unserer Straßen beteiligen“, fügte der Minister mit Blick auf die zeitgleich geplante Senkung der Kfz-Steuer für Autofahrer in Deutschland hinzu.
Dies sei „allein unsere Entscheidung, das geht Brüssel nichts an“, bekräftigte Dobrindt in der Bild. Mit der EU-Kommission wolle er „eine harte Auseinandersetzung führen“. Am Ende werde der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Am Mittwoch war bekannt worden, dass die EU-Kommission wegen der Pkw-Maut gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten wird. Für Donnerstag ist demnach die „offizielle Bestätigung durch die Übermittlung des Mahnschreibens an die deutsche Ständige Vertretung in Brüssel“ geplant. Die Bundesregierung hat dann acht Wochen Zeit, darauf zu antworten. Werden die Bedenken nicht ausgeräumt, käme es voraussichtlich zu einer Klage der Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof.
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