Verhandlung in Dresden: Was für ein Betrieb
Der Bautzener Unternehmer Jörg Drews klagt gegen einen Bericht, der ihn mit der rechtsextremen Szene in Verbindung bringt. Das bringt gute Einblicke.
![Jörg Drews mit Mikro Jörg Drews mit Mikro](https://taz.de/picture/6777071/14/34481423-1.jpeg)
Gemeinsam mit dem Else-Frenkel-Brunswik-Institut (EFBI) der Uni Leipzig hatte das Kollektiv im März 2023 darüber berichtet, wie Unternehmer*innen in Ostsachsen die extrem rechte Szene unterstützen. Jörg Drews und die Hentschke Bau sind im Text ein Beispiel dafür.
Die beklagten allerdings, der Bericht enthalte „zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen und Diffamierungen“. Auf eine Abmahnung reagierten das EFBI und „15 Grad“ nicht und hielten am Text fest. Darum ging es nun vor Gericht. Der Fall wird getrennt verhandelt: gegen das Institut vor dem Landgericht Leipzig und gegen „15 Grad“ vor dem Landgericht Dresden.
Da „15 Grad Research“ zur Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen in Sachsen (VVN-BdA) gehört, vertrat sie am Freitag beim ersten Verhandlungstag deren Sprecher Silvio Lang. Ihn habe der Andrang nicht überrascht: „Immerhin geht es um die Frage: Was darf man über Menschen schreiben, die sich selbst immer wieder in die Öffentlichkeit begeben?“
Fonds gegen sogenannte Slapp-Klagen
Der Streitwert liege bei 25.000 Euro, „das haben wir nicht irgendwo rumliegen“, erklärte Lang. Für den VVN-BdA bedeute die Klage zusätzliche Arbeit. Darum sei für sie wichtig, dass das gemeinnützige Projekt „Frag den Staat“ (FDS) sie unterstütze. FDS hat einen Fonds gegen sogenannte Slapp-Klagen. Damit versuchten rechte Netzwerke den öffentlichen Diskurs zu beeinflussen, und „bedrohen die Meinungsfreiheit“, heißt es von FDS.
Nach der Verhandlung konnte die taz mit Martha Thomas von „15 Grad Research“ sprechen. 15 Grad steht für den 15. Längengrad, auf dem sich das ostsächsische Görlitz befindet. „Wir haben alle unseren Lebensmittelpunkt in der Region“, sagte Thomas.
Auslöser für die Recherche seien die Coronaproteste und das Erstarken der AfD gewesen. „Da gingen neben bekannten rechten Akteuren auch Unternehmer auf die Straße“, erklärte Thomas. Eigentlich heißt sie anders, will aber ihren Namen nicht in der Zeitung lesen.
Im Bericht schrieben Institut und Kollektiv über Drews: Er habe Einfluss, auch als Chef der Hentschke Bau mit mehr als 700 Mitarbeiter*innen. Deutschlandweit wirkt die Firma an Bauprojekten mit.
Es geht um Hörensagen
Er unterstütze finanziell auf der einen Seite das Stadtleben in Bautzen, etwa die Jugendfeuerwehr oder den Fußballverein Budissa. Auf der anderen Seite gebe Drews auch Geld für alternative Medien, wie Ostsachsen.TV. Dort kamen unter anderem der bekannte Reichsbürger Peter Fitzek oder Jürgen Elsässer, der Herausgeber des rechten Magazins Compact, zu Wort.
Außerdem zitiert der Bericht einen ehemaligen Mitarbeiter der Hentschke Bau. Demnach habe im Bautzener Pausenraum ein „Gabelstaplerfahrer vom Vergasen geredet“, ohne dass ihm Kolleg*innen widersprachen.
Drews bestreitet den Vorfall. Das Gericht befragte dazu drei Zeugen. Zunächst Oliver Decker, den Direktor des EFBI. Der habe die Quelle selbst noch mal vernommen, nachdem das Institut die Abmahnung erhalten habe. Sie sei glaubwürdig.
Decker nannte keine Details, um seine Quelle zu schützen. Aber er habe den Arbeitsvertrag gesehen und eine Skizze des Raums anfertigten lassen. Welche Gruppe der Gabelstaplerfahrer vergast haben wollte, wisse er nicht. Es geht um Hörensagen.
Danach traten nacheinander noch zwei Betriebsräte der Hentschke Bau als Zeugen auf. Ein solcher Vorfall sei unrealistisch. In den zwanzig Jahren, erklärte der eine, in denen er Betriebsrat war, hätten sich Mitarbeiter*innen nie über rassistische Beleidigungen beschwert. Er wisse auch sonst von keiner rechtsextremen Äußerung.
„Das halte ich bei über 700 Mitarbeitern für vollkommen unglaubwürdig“, kommentierte Silvio Lang nach der Verhandlung. Der Hentschke-Unternehmenssprecher Falk Al-Omary entgegnete: Es gebe Meinungen aus dem gesamten politischen Spektrum, aber keine rassistischen Beleidigungen.
Al-Omary gab sich zufrieden mit der Verhandlung. Der habe gezeigt, der Bericht sei „eine politische Inszenierung, um das Unternehmen Hentschke Bau und seinen Geschäftsführer Jörg Drews zu diskreditieren“. Ein Urteil will das Landgericht am 5. April verkünden.
Richter Stefan Dreher saß bis 2015 für die AfD im Landtag. Das machte er bereits vor der Verhandlung klar und wiederholte es zu Beginn. 2018 trat er wegen „unsäglicher rassistischer Bemerkungen“ aus der Partei aus, wie die Sächsische Zeitung berichtete.
Drews äußerte sich nach der Verhandlung nicht. Auf seinem Blog hatte er schon vorher kritisiert, Berichte wie der von ihm juristisch monierte bedienten das Bild des „naiven, verführten und intoleranten Ostsachsen“.
Martha Thomas von „15 Grad Research“ widersprach. „Wenn man keine rechte Region werden möchte, muss man sich dem entgegenstellen“, sagte sie der taz. „Drews hätte den Bericht als Anlass nehmen können, um zu reflektieren, wie es in seinem Unternehmen aussieht. Hat er aber bislang nicht.“ Auch wenn Drews gewinnen sollte, werde „15 Grad“ weiter recherchieren.
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