Vergewaltigungsprozess in Berlin: Eine ganz normale Beziehung
Am vierten Verhandlungstag im Fall Frank S. sagt die ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten aus. Sie war glücklich mit ihm, aufgefallen ist ihr nichts.
Foto: Schöning/imago
Es ist das erste Mal, dass der Angeklagte Frank S. in der Verhandlung den Kopf nicht vor sich auf den Tisch gerichtet hält, sondern aufblickt. Die Zeugin Ines K., die am Dienstag vor dem Kriminalgericht Moabit aussagt, ist seine ehemalige Lebensgefährtin. Es scheint, als hätte er sich für sie an diesem Dienstag besonders schick gemacht. Die Haare hat er frisch geschnitten.
Die 60-Jährige kommt gut gekleidet zum vierten Verhandlungstag: blaue Hose, farblich passende Handtasche und kurzärmlige Bluse. Die Fingernägel sind fein säuberlich rot lackiert, Brille.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung 14 Frauen betäubt und anschließend vergewaltigt zu haben. Die Taten hat er auf Video aufgenommen und die Vergewaltigungen bereits zu Beginn des Prozesses zugegeben. Die Ermittlungen in weiteren Fällen laufen – man geht davon aus, dass bis zu 59 Frauen Opfer von Frank S. geworden sind. Mehrere der Frauen treten als Nebenklägerinnen auf, eine weitere ist seit dem letzten Verhandlungstag hinzugekommen, sodass es nun sechs Nebenklägerinnen sind.
Ines K.
Kennengelernt hätten sie sich über die Dating-App Finya, erzählt die Ex-Lebensgefährtin. Das erste Treffen habe dann Anfang Dezember 2022 in einer Cocktailbar stattgefunden. Zu dieser Zeit war der Angeklagte noch in einer Beziehung mit einer anderen Frau, wovon die Zeugin aber nichts gewusst habe. Frank S. habe von seiner Familie erzählt, das habe ihr gefallen. „Ich habe gedacht, das ist ein anständiger Mann“, sagt sie. Neben einem guten Kontakt zur Schwester und zur Mutter habe es vier Stiefkinder gegeben. Zu seinen zwei leiblichen Kindern habe der Angeklagte keinen Kontakt mehr. Warum, habe sie nicht erfahren und auch nicht nachgefragt.
Erinnerungslücken beim ersten Date
Nach der Bar sei sie noch mit in die Wohnung des Angeklagten gegangen, sagt K. Dort habe er ihnen weitere Cocktails zubereitet, interessiert habe sie ihm anfangs beim Mixen zugesehen. Beim zweiten Cocktail habe sie dann nicht mehr aufgepasst. Auf der Couch sei es dann zum Kuss gekommen; was danach passiert sei, erinnere sie nicht mehr. Als sie am nächsten Morgen in der Wohnung des Angeklagten wieder aufwachte, habe sie noch gesagt: „Ich weiß gar nicht, wie ich ins Bett gekommen bin.“ Die Erinnerungslücke habe sie damals auf den Alkohol geschoben.
„Alle haben gesehen, wie glücklich ich war“, sagt die Zeugin über die gemeinsame Anfangszeit. Lieb und nett sei der Angeklagte gewesen. Am Valentinstag 2023 habe er ihr dann gestanden, dass er noch in einer weiteren Beziehung war. Diese sei jetzt aber beendet und sie könnten ab sofort offiziell ein Paar sein. Auch sein eigentliches Alter kommt jetzt heraus. Über 60 Jahre ist der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt bereits und nicht 56, wie er in der Dating-App angegeben hatte.
Ein ganz normales Leben sei das mit Frank S. gewesen, harmonisch, ruhig, so die Zeugin. Das Paar war gemeinsam im Theater, es gab gemeinsame Ausflüge nach Dresden, Hamburg, Köln. Sogar einen Schlüssel für seine Wohnung habe sie erhalten, aber nie davon Gebrauch gemacht. Nur dass die Beziehung eigentlich nur am Wochenende stattfinde, habe sie anfangs bedauert, sich mit der Zeit aber daran gewöhnt.
Der Angeklagte sei sehr gefühlvoll gewesen, berichtet sie. Oft habe er geweint, wenn schöne Musik spielte. Beide kannten die jeweiligen Freundeskreise des anderen gut. Mit der Familie des Angeklagten habe sie sich so gut verstanden, dass sie einen Urlaub mit der Stieftochter und der Schwester von Frank S. nach Las Vegas unternommen hat.
Kamera in der Wohnung
Vor der langen Flugreise hatte sie ein bisschen Sorge, Frank S. habe ihr Schlafmittel angeboten. Das habe sie abgelehnt, was den Angeklagten sauer gemacht habe. Ob sie ihm etwa nicht vertraue? Trotz der relativ konfliktarmen Beziehung habe der Angeklagte die Hosen angehabt. Auf ihre Bedürfnisse, auch mal länger in den Urlaub zu fahren oder am Wochenende spazieren zu gehen, sei er nicht eingegangen. An den Wochenenden hätten sie meistens gemeinsam Fernsehen geguckt. Tierdokus habe der Angeklagte gerne gesehen und die True-Crime-Sendung „Das Böse im Blick“.
Einmal sei ihr eine Kamera in der Wohnung aufgefallen. Als sie sie bemerkt habe, habe der Angeklagte sie nur gefragt, „Hast du was dagegen, wenn die an ist?“ Solange es nicht immer sei und nicht ins Internet komme, habe sie ihm eingeräumt. Es sei vorgekommen, so die Zeugin, dass sie ins Schlafzimmer gekommen sei, während der Angeklagte am Computer saß. Schnell habe er dann den Bildschirm weggeklickt. Einmal habe sie gefragt: „Hast du mir was zu verheimlichen?“ Nein, was solle er denn verheimlichen, habe der Angeklagte gesagt.
Nach der ersten Durchsuchung durch die Polizei im Juni letzten Jahres habe sie den Angeklagten abends in seiner Wohnung besucht. Es würde eine Anzeige wegen sexueller Nötigung gegen ihn vorliegen, habe er erzählt. Sie habe sich dabei erst mal nichts weiter gedacht. Auf der Arbeit habe es mal einen Fall von sexueller Belästigung gegeben. Aber da könne ja jeder mal hineingeraten. „Es ist ja schnell mal, dass eine Frau so was sagt“, sagte sie dazu.
Bei der zweiten Hausdurchsuchung diesen Februar wird der Angeklagte verhaftet. Da sei sie auch selbst anwesend gewesen. Da habe sie dann ein offizielles Schreiben entdeckt, in dem gestanden habe, was ihm vorgeworfen wird: Vergewaltigung. Und auch der Zeitraum. „Da waren wir ja schon zusammen“, sagt die Zeugin. Als sie später erfahren habe, was mutmaßlich auch ihr passiert sei, habe sie eine Welle an Gefühlen überrollt. Schock, Ekel, alles sei dabei gewesen.
Für den nächsten Verhandlungstag am Donnerstag sind die Aussagen zweier Nebenklägerinnen angesetzt.
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