Vergewaltigungsprozess in Berlin: Fast 6 Jahre Haft für Vergewaltiger
Ein Mann teilt Fotos und Videos von seinen Straftaten auf Telegram. Jetzt wurde er dafür verurteilt. Die Richterin erkennt Frauenhass als Motiv an.
Genau das hat ein Berliner Kriminalgericht am Freitag getan. Denn eine dieser Gruppen gibt es wirklich. Sie heißt „Fahrzeuge in Berlin“. Fahrzeuge, das steht für Frauen. Privatfahrzeug für eine feste Partnerin. Luxusfahrzeug für eine besonders attraktive Frau. Und volltanken für sedieren.
Das Urteil, deutet einen Fortschritt in der Strafverfolgung von Sexualdelikten an. Aber von vorne.
Aufgespürt durch Telegram
Seit einiger Zeit laufen in Frankfurt am Main Ermittlungen gegen einen 43-Jährigen. Er soll Frauen in mehreren Fällen sediert und vergewaltigt haben. Weil er die Schlafmittel in sieben Fällen bewusst so hoch dosierte, dass die Frauen dadurch in Lebensgefahr kamen, klagt ihn die Staatsanwaltschaft auch wegen versuchten Mordes an.
Bei den Ermittlungen gegen diesen Mann stießen Behörden auf die Telegram-Gruppe „Fahrzeuge in Berlin“ und dadurch auf einen weiteren Täter: einen 25-jährigen Studenten aus Berlin. Dieser wurde am Freitag zu 5 Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
„Gott bei Tag, Teufel bei Nacht“
Der Student Z. filmte über Jahre hinweg Frauen, die er vorher oft über Dating-Apps kennenlernte, heimlich beim Duschen, Umziehen oder beim Toilettengang. In einem Fall nutzte er den Notfallschlüssel seiner Nachbarin, um in ihre Wohnung zu gelangen und eine Kamera in ihrem Bad zu installieren. Heimlich filmte er Frauen beim einvernehmlichen Sex.
Neben diesen Verletzungen der Intimsphäre, begang er drei Sexualdelikte, die er ebenfalls auf Fotos und Videos festhielt. Wie er eine schlafende Frau im Intimbereich berührt und seinen Penis gegen ihre Füße reibt. Wie er eine Frau vergewaltigt, die versucht, sich gegen seine Übergriffe zu wehren. Wie er eine Frau mit mehreren Tabletten betäubt und auch sie vergewaltigt, in wehrlosem Zustand. Viele der Bilder und Videos teilte er in der Telegram-Gruppe, über die er ausfindig gemacht wurde.
In einem der Videos, so beschreibt es die Richterin bei der Urteilsverkündung, filmt er eine nackte, schlafende Frau. Vor ihre Geschlechtsteile legte er ein Stück Papier. Darauf zu lesen: „Gott bei Tag, Teufel bei Nacht“. Sein Nickname auf Telegram.
Die Frauen selbst erfuhren von den Bildaufnahmen erst, als sie von den Ermittlern kontaktiert wurden. Sie beschrieben den Täter als freundlich, harmlos, den „netten Typen von nebenan“, so die Richterin am Freitag. Er habe „hoch manipulatives Verhalten an den Tag gelegt“, um seine Taten zu begehen, konstatiert sie. Während des Gerichtstermins am Freitag blieb er vollkommen ausdruckslos.
Betroffene mussten nicht vor Gericht erscheinen
Von den ursprünglich 15 Anklagepunkten gestand der Täter 13. „Etwas anderes blieb ihm bei der erdrückenden Beweislast auch nicht übrig“, so Magdalena Gebhard. Sie vertritt die Frau, die von Z. sediert und vergewaltigt wurde, als Nebenklägerin.
Auch wegen des Geständnisses wurden die Frauen nicht als Zeuginnen vorgeladen. Das erspart ihnen zwar, vor Gericht aussagen zu müssen, was Betroffene von sexualisierter Gewalt meist als sehr belastend empfinden. Gleichzeitig komme es dem Täter aber zugute, so Gebhard, weil sich das Gericht kein Bild davon machen könne, wie es den betroffenen Frauen heute geht. Gesundheitliche Schäden durch die Tat würden sich sonst auf das Strafmaß auswirken.
Frauenhass als Leitmotiv anerkannt
Trotzdem ist Gebhard insgesamt zufrieden mit dem Urteil. Es sei perfide, dass sich der Täter lediglich mit den Betroffenen getroffen habe, um sie zu vergewaltigen und Videoaufnahmen von ihnen zu erstellen. Sie sieht in seinem Handeln Frauenhass als Leitmotiv.
Und das erkennt das deutsche Recht seit 2022 als strafverschärfend an, ähnlich wie ein rassistisches oder antisemitisches Tatmotiv. Nur werde Frauenhass von den Gerichten oft nicht anerkannt und angewandt, so Gebhard. Doch in diesem Fall hatte sie mit ihrem Plädoyer Erfolg. Auch die Richterin erkannte Misogynie als Motiv an und gelangte so zu einem härteren Urteil.
Während der Urteilsverkündung sagte sie, der Student Z. und die anderen Gruppenmitglieder hätten Frauen mit „abgrundtiefer Verachtung“ behandelt und über sie gesprochen. Die Taten, für die er verurteilt wurde, seien „hämisch, herabwürdigend und eindeutig misogyn“.
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