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Verfügung gegen FPÖ-Zeitschrift „Aula“KZ-Überlebende keine „Landplage“

Die rechtsextreme österreichische Zeitung diffamierte Holocaust-Opfer. Die Staatsanwaltschaft fand das okay – ein Gericht hat jetzt anders entschieden.

Ralf Leonhard

Aus Wien

Ralf Leonhard

Entlassene KZ-Häftlinge dürfen nicht mehr als „Landplage“ oder „Massenmörder“ verunglimpft werden. Mit dieser einstweiligen Verfügung vom 5. August verbietet das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz der rechtsextremen Zeitschrift Aula, ihre in einem 2015 erschienenen Artikel erhobenen pauschalen Vorwürfe gegen Nazi-Opfer des KZ Mauthausen zu wiederholen.

Das ist ein Erfolg der Beharrlichkeit des Grünen Bildungssprechers Harald Walser, der gemeinsam mit acht KZ-Überlebenden die Aula wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung geklagt hat. Die Grazer Staatsanwaltschaft hatte noch im vergangenen Dezember ein Verfahren mit der seltsamen Begründung eingestellt, der Vorwurf sei nachvollziehbar, da auch Kriminelle in Mauthausen inhaftiert gewesen seien. Der einschlägig bekannte Aula-Autor Manfred Duswald hatte geschrieben: „Raubend und plündernd, mordend und schändend plagten die Kriminellen das unter der ‚Befreiung‘ leidende Land“.

Das Verbot, diese Vorwürfe zu wiederholen, ist nur eine erste medienrechtliche Verfügung. Ob das Gericht die zivilrechtliche Klage annimmt, ist noch nicht entschieden. Walser zeigt sich aber gegenüber der taz zuversichtlich. Er habe Vertrauen in die Justiz.

Das Grazer Gericht sieht in seiner Begründung die Sache ganz anders als die Staatsanwaltschaft: „Der Aufbau und die Formulierung dieses Absatzes lassen keinen Zweifel daran offen, dass die im dritten Satz aufgelisteten Straftaten allen befreiten Mauthausen-Häftlingen zugerechnet werden.“ Das müsse so verstanden werden, dass der Autor “die Kriminalität und das Plagen den im Mai 1945 befreiten KZ-Häftlingen im Allgemeinen zuschreibt.“ Und weiter: „Der Umstand, dass es unter den Befreiten möglicherweise auch Straftäter gab, berechtigt nicht dazu, die gesamte Gruppe derartiger Verbrechen zu bezichtigen.“

Harald Walser freut sich, dass die Argumentation der Klagsschrift „zu hundert Prozent übernommen“ worden sei. Er rechnet allerdings mit einem Einspruch der Aula-Redaktion. Dafür hat sie 14 Tage Zeit.

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