Debatte um FPÖ-Zeitschrift „Aula“: Häftlinge rechtmäßig verunglimpft

Eine rechtsextreme Zeitschrift bezeichnet KZ-Überlebende als „Landplage“. Die Staatsanwaltschaft Graz findet das nachvollziehbar.

Ein roter Erinnerungswimpel vor dem Eingangstor des ehemaligen Konentrationslagers Mauthausen

Unvergessen: Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs am ehemaligen KZ Mauthausen. Foto: reuters

Unter dem Titel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ erschien vergangenen Sommer in der rechtsextremen Zeitschrift Aula, Zentralorgan der FPÖ-Burschenschafter, ein Artikel, der die Überlebenden des KZ in Oberösterreich pauschal als „Landplage“ und „Kriminelle“ darstellt. Darin heißt es: „Raubend und plündernd, mordend und schändend plagten die Kriminellen das unter der ‚Befreiung‘ leidende Land. Eine Horde von 3.000 Befreiten wählte den Weg ins Waldviertel im Nordwesten von Niederösterreich und wetteiferte dort mit den sowjetischen ‚Befreiern‘ in der Begehung schwerster Verbrechen.“

Der Grünen-Abgeordnete Harald Walser erstattete damals Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz, sie möge den Artikel auf Verstoß gegen das NS-Verbotsgesetz prüfen. Vor wenigen Tagen stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Die Begründung schockiert nicht nur Walser. Dort heißt es, der Tenor des Textes sei nachvollziehbar, da die KZ-Häftlinge nach der „allgemeinen Lebenserfahrung“ aufgrund ihrer kriminellen Energie Straftaten auch nach der Befreiung verübt hätten. Der Abgeordnete richtete umgehend eine parlamentarische Anfrage an Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und forderte Konsequenzen, da „in skandalöser Weise indirekt die NS-Judikatur fortgeschrieben“ werde.

Unter den 200.000 bis 1945 Internierten befanden sich politische Gefangene, Homosexuelle, Kriegsgefangene und sogenannte „Asoziale“. Um die 100.000 von ihnen wurden entweder ermordet oder starben unter der schonungslosen Zwangsarbeit in den Steinbrüchen.

Das von KZ-Überlebenden gegründete Comité International de Mauthausen (CIM) reagierte am Mittwoch nüchtern, indem es die Staatsanwälte auf „einen begleiteten Rundgang durch die KZ-Gedenkstätte“ einlud. Als das nationalsozialistische Konzentrationslager Mauthausen und seine Außenlager befreit wurden, waren dort noch mehrere zehntausend Menschen interniert. Nach Abzug der SS-Wachmannschaften Anfang Mai 1945 blieben die Häftlinge mehr oder weniger sich selbst überlassen.

„Unbestritten ist“, so das CIM, „dass diese Beschaffung von überlebensnotwendigen Lebensmitteln in wenigen Fällen auch gegen den Willen der betroffenen Lokalbevölkerung geschehen ist. Daraus jedoch abgeleitet die Formulierung „Landplage“ als zutreffend zu bezeichnen, entbehrt nicht nur jeder historischen Grundlage, sondern ist auch eine Verhöhnung der heute noch lebenden KZ-Opfer“.

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