Verfassungsschutz und AfD: Rechte hält AfD für unwählbar
Die ehemalige AfD-Landeschefin Doris von Sayn-Wittgenstein warnt vor Spitzeln des schleswig-holsteinischen Verfassungsschutzes in der Partei.
Auf die Fragen Sayn-Wittgensteins antwortet das Innenministerium zwar weitgehend ausweichend. Nur eine von fünf Fragen Sayn-Wittgensteins beantwortet es eindeutig: Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) in Kiel habe „Kontakt zu Mitgliedern“ der AfD aufgenommen. Personen seien angesprochen worden, schreibt das Innenministerium, „mit dem Ziel die verfassungsfeindlichen Bestrebungen eines völkisch-nationalistischen Personenzusammenschlusses in der AfD aufzuklären“.
Sayn-Wittgenstein wollte allerdings auch wissen, ob AfD-Mandatsträger:innen im Landtag oder in den Schleswig-Holsteinischen Kommunen die Verfassungsschützer:innen mit Informationen versorgen. Gleiches wollte sie auch über AfD-Kandidat:innen für die anstehende Landtagswahl am 8. Mai in Erfahrung bringen.
Das Innenministerium aber betont, dass die Offenlegung solcher Informationen dem „Schutz der Interessen Einzelner“ zuwiderliefe und eine Beantwortung „nicht im öffentlichen Interesse“ liege. Eine Beantwortung der Frage würde Informationen preisgeben, die „im besonderen Maße das Staatswohl berühren“.
Geheimhaltung hat Priorität
Hinzu schreibt das Innenministerium aber auch, dass es nicht nur um den Schutz jener Personen gehe, die den Verfassungsschutz mit Informationen versorgen. Man wolle auch verhindern, dass „Arbeitsweise und Funktionsfähigkeit von Geheimhaltungszusagen“ bekannt werden.
Die Antworten können insofern als Bestätigung für geheimdienstliche Aktivitäten gelesen werden. Überraschend wäre das nicht: 2020 erwähnte das LfV erstmals die AfD in seinem Tätigkeitsbericht. Aufgrund dieser Tatsache gilt der Einsatz geheimdienstlicher Mittel, wozu das Anwerben von Vertrauenspersonen gehört, als wahrscheinlich.
Dass die Antworten der AfD schaden, betont Sayn-Wittgenstein nun öffentlich – stören dürfte sie das nicht: Die enge Nähe der Abgeordneten zu rechtsextremen Netzwerken und Vereinen kostete sie die AfD-Fraktionszugehörigkeit und später sogar die Parteimitgliedschaft. Der Konflikt schwelt seit 2018 im Landesverband. Trotz Ausschluss wurde sie als Kandidatin für die anstehende Landtagswahl am 8. Mai vorgeschlagen, was keine Mehrheit fand. Die anhaltenden Machtkämpfe offenbarte dieser Vorschlag dennoch.
In einer Mitteilung liefert Sayn-Wittgenstein nicht bloß die Interpretation, dass „Verfassungsspitzel“ im Landtag säßen. Sie warnt auch vor Kontakt mit der AfD: Bürger:innen, die sich vertraulich an AfD-Abgeordnete wenden, müssten nun damit rechnen, „weitergemeldet“ zu werden.
Attacke auf die ehemaligen Parteifreunde
Schuld dafür würden ihre Widersacher auf Bundesebene tragen. So raunt sie, dass der AfD-Ehrenvorsitzender Alexander Gauland „im Auftrag der Dienste“ einen erfolgreichen Aufbau der AfD in Schleswig-Holstein „mit teils erfundenen oder unanständigen Angriffen“ habe verhindern wollen.
In der Erklärung zieht sie als „Fazit“: eine „unabhängige, nur dem Wähler verpflichtete“ AfD gebe es nicht mehr, die im Landtag „politisch effiziente Arbeit“ leisten könnte. Ihre Konsequenz: Die AfD sei darum am 8. Mai „nicht wählbar“. Das dürfte nicht nur den AfD-Spitzenkandidaten Jörg Nobis verstimmen.
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