piwik no script img

Verfassungsschutz in BayernAfD unter Beobachtung

Wenige Wochen vor der Landtagswahl stellt ein Gericht in Bayern fest: Die AfD steht im Freistaat als gesamte Partei im Fokus des Verfassungsschutzes.

Abstimmung beim AfD-Parteitag Ende Juli in Magdeburg Foto: reuters

München dpa/taz | Der Verfassungsschutz in Bayern darf die AfD im Freistaat als gesamte Partei beobachten und die Öffentlichkeit darüber informieren. Das hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem Eilverfahren entschieden, wie das Gericht am Freitag mitteilte.

Bereits im Juni 2022 hatte das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Die Behörde begründete dies damit, dass sie herausfinden wolle, welchen Einfluss extremistische Strömungen innerhalb der Gesamtpartei hätten und in welche Richtung sich die Partei entwickle.

In der Folge hatte der AfD-Landesverband sich dagegen mit einer Klage gewehrt und gefordert, sowohl die Beobachtung als auch die Information der Öffentlichkeit darüber zu unterlassen. Der Landesverband begründete dies mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien und stellte einen Eilantrag, weil ihn die Beobachtung mit maximaler Schwere treffe und eine weitere Beobachtung bis zum Abschluss des Klageverfahrens unzumutbar sei.

Umsturzphantasien aus der AfD in Bayern

Nachdem das Verwaltungsgericht München den Eilantrag bereits am 17. April 2023 in erster Instanz abgelehnt hatte, erhob der AfD-Landesverband Beschwerde am Verwaltungsgerichtshof. Doch auch in dieser Instanz wiesen die Richter den Antrag der AfD zurück. „Das LfV gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden. Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung „Der Flügel“ angehörten, sowie aus bekannt gewordenen „Umsturzphantasien“ von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands“, teilte das Gericht mit.

Weiter hieß es in der Mitteilung des Gerichts: „Zahlreiche Anhänger des ehemaligen „Flügels“ würden ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD „Junge Alternative“ einen mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren völkischen Volksbegriff vertreten.“ Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

4 Kommentare

 / 
  • Die AfD steigt andauernd im Politbarometer.

    Was ist das absolut Schlimmste, was der AfD passieren könnte?

    Wenn sie regieren müsste.

    Nach eigenen Aussagen der AfD will die das doch gar nicht.

    Und auf der anderen Seite - dazu ist diese Partei nicht in der Lage.



    Seit Jahren kommt politisch von dieser Trümmertruppe nichts.

    Da kann man nur lachen....sehr laut sogar.

    • @Tyramizou:

      Die AfD will an die Macht, was denn sonst?

      Würden Sie sagen, Marine Le Pen und Giorgia Meloni wollen eigentlich gar nicht regieren?

      Oder können, bzw. könnten es nicht? Meloni kann es, das hat sie doch bewiesen. Mal eben, den Sozialhilfeempfängern per SMS die Zahlungen zu streichen, das ist eben faschistische Politik.

      Am Beispiel Italiens kann man gut sehen, was das heißt, Faschismus an der Macht.

      Georg Seeßlen hat das in der Jungle World sauber herausgearbeitet:

      "1. Der Krieg gegen die Kultur.

      2. Der Krieg gegen die Flüchtlinge und gegen die Ausländer.

      3. Der Krieg gegen die Linken, die Liberalen und die Kritiker.

      4. Der Krieg gegen Frauen, Queere und Dissident:innen.

      5. Der Krieg gegen die Armen."

      jungle.world/artik...llschaft-als-beute

    • @Tyramizou:

      Frag mich gerade, was damals die NSDAP für Inhalte hatte.

      Das war jetzt gar nicht irgendwie rethorisch gemeint.

      • @Dirk Karstädt:

        "was damals die NSDAP für Inhalte hatte."

        Konnte man nachlesen, standen in "Mein Kampf".



        Heute stehen sie auf Telegram; kann man nachlesen: www.volksverpetzer...nalyse/afd-zitate/

        "Entsorgung", "neuer Holocaust", "Antifa ins KZ", "SA gründen und aufräumen".



        Alles nur Einzelfälle? Maybe - aber bei der NSDAP war es auch erst mal nur eine Minderheit, die sich mit weniger als globalem und totalem Massenmord nicht zufriedengeben wollte.



        Auschwitz wurde nicht 1933 gebaut. Erst mal musste die Masse der "Volksgenossen" an eliminatorische Grausamkeit gewöhnt werden; Menschen bringen in der Regel wehr- un schuldlose Artgenoss*innen nicht einfach so um. (Hat ja bereits der immense Schnapsverbrauch nach Erschießungsaktionen gezeigt.)



        Aber Menschen können sich auch an eine ganze Menge kranken Scheiß gewöhnen, und dann irgendwann bereitwillig bei den übelsten Verbrechen mitmachen, wenn man ihnen das Gefühl der Straflosigkeit gibt, und ihnen eintrichtert, dass das Volk hinter ihnen steht, wenn sie wüten wie tollwütige Bestien.