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Verfassungsschutz gegen AfD470 Beweisanträge der AfD abgelehnt

Das NRW-Oberverwaltungsgericht hat alle gestellten Beweisanträge der AfD im Streit mit dem Verfassungsschutz abgewiesen. Weiter geht es am 6. Mai.

Protest gegen rechts in Chemnitz im März 2024

Münster dpa | Im Streit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) im Berufungsverfahren rund 470 Beweisanträge der Partei abgelehnt. Zur Begründung gab der vorsitzende Richter Gerald Buck am Montag an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge gegen den Verfassungsschutz zu verstehen und damit abzulehnen.

Die extrem rechte Partei war am Morgen bereits mit dem Versuch gescheitert, dass die Beweisanträge vorgelesen werden. Das lehnte der 5. Senat ab und ließ die Beweisanträge schriftlich zu Protokoll nehmen. Dabei ging es neben weiteren Themen um Fehler in der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln, zu der These, die Beobachtung durch den Verfassungsschutz sei politisch motiviert, sowie die Partei sei antisemitisch.

Das OVG unterbrach die Sitzung am Montag bis zum nächsten Termin am 6. Mai. Die Anwälte der AfD kündigten unter Protest weitere Schritte an. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit nicht abzusehen. Bis Juli hat das OVG weitere Termine angesetzt.

In den bisherigen mündlichen Verhandlungen hatte die AfD seit dem Auftakt im März auf Zeit gespielt. Ihre Anwälte hatten wiederholt Befangenheitsanträge an das OVG gerichtet und zum Teil Beweisanträge gestellt oder angekündigt. Der vorsitzende Richter Buck sparte bei der Ablehnung der gestellten rund 470 Beweisanträge nicht mit deutlichen Worten. Die Anträge seien zum Teil „unerheblich“, würden keine greifbaren Anhaltspunkte für Behauptungen bieten und würden so nur zum „Ausspähen der Prozessstrategie“ dienen.

Andere Beweisanträge lehnte der 5. Senat nach mehrstündiger Beratung mit der Begründung ab, dass es sich um reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des Verfassungsschutzes handelt würde. In anderen Fälle würden die zu ermittelnden Tatsachen zum Streitgegenstand nichts beitragen.

Oder: „Die in den Anträgen aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind aus der Luft gegriffen.“ Buck machte an mehrere Stellen deutlich, dass es genügend Hinweise gebe, die auf Bestrebungen der AfD gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung hinweisen würden.

Zum Auftakt des fünften Verhandlungstages am Montag war die Affäre um einen wegen mutmaßlicher Spionage für China verhafteten Mitarbeiter des AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah ein Thema. Anwälte der AfD warfen dem Verfassungsschutz auf Länderebene vor, den in Untersuchungshaft sitzenden Mann früher als menschliche Quelle mit Einfluss auf den Spitzenkandidaten der Partei eingesetzt zu haben. Bei dem Streit geht es um die Einstufung der gesamten Partei als extremistischen Verdachtsfall.

Der Anwalt des Bundesamtes, Wolfgang Roth, wies die Vorwürfe als absurd zurück. Zwar könne er sich zu dem Tatverdächtigen aus nachvollziehbaren Gründen nicht äußern, sagte er. Aber da die fragliche Person nie Mitglied eines Landes- oder Bundesvorstandes der Partei gewesen sei, sei es nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts unerheblich, ob der Verfassungsschutz den Mann zur Informationsbeschaffung genutzt habe.

Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig. Ein Urteil ist derzeit nicht absehbar. Termine sind bis Juli angesetzt.

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4 Kommentare

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  • Wahrscheinlich ist die AfD mehr oder weniger "gut beraten" und hat bei der Fülle der Anträge sicherlich eine ganz spezielle Zielsetzung, das Gericht in eigener Sache auskömmlich zu beschäftigen. Die juristische Expertise ist ja vielfach durch parteieigene ProtagonistInnen evident.



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    "Zur Begründung gab der Vorsitzende Richter Gerald Buck an, die Anträge seien zum Teil unerheblich und würden keine Beweise erbringen. Andere Anträge seien als reine Ausforschungsanträge zum Nachteil des Verfassungsschutzes zu verstehen und damit abzulehnen. Vorangegangen war eine mehrstündige Beratung durch den zuständigen 5. Senat des Gerichts."



    Quelle zeit.de



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    So wird's wohl nicht werden:



    Quelle: www.spiel-des-jahres.de



    "Mitspieler können jederzeit mit eigenen Paragraphensteinen fremde überspringen. Dadurch verliert der Gegner Steine und Punkte, außerdem werden so eigene Steine auf wertvollere Felder bewegt. Sobald der Advokatenstein eines Spielers bewegungsunfähig ist, wird abgerechnet."

  • Unser Rechtsstaat kann hier nichts "richtig machen": Wird die Partei angegriffen, dann wird die Märtyrerposition in der Blase der Parteijünger gestärkt: "buhu, alle sind gegen uns, also haben wir Recht!".



    Und wird nichts gegen die Verfassungsfeindlichen Bestrebungen unternommen, dann geht es einfach mit Fakenews und alternativen Wirklichkeiten weiter, so lange bis viele Bundesbürger "überzeugt" sind.



    Es sieht so aus, als sei der Name Programm: "AfD: Adolf fickt Deutschland".



    Auf lange Sicht hilft da wirklich nur Bildung und gerade das haben unsere Regierungen zugunsten von Industriebedürfnissen 30 Jahre lang schliefen lassen.

    • @realnessuno:

      Sehr viele lassen allerdings auch den Willen zur Bildung schleifen.



      Bitte beachten: viele, nicht alle.



      Gottseidank gibt es trotz unseres Bildungssystems immer noch Abschlüsse, leider finden immer mehr mit guten Abschlüssen ihren Sinn des Lebens in anderen Ländern.

    • @realnessuno:

      Die AfD überschwemmt mit schwachsinnigen Anträgen Gerichte und Bundestag, dadurch wird wertvolle Zeit sinnlos vergeudet, die deutschen Mühlen mahlen noch langsamer, das Geld dafür muss unter anderem Ich widerwillig erarbeiten. Ich weiß nicht, ob das der Grund ist, warum immer mehr Menschen weniger arbeiten wollen, aber mich widert es an, zu sehen, wo mein "Zehnter" (schön wärs) landet.