Verfassungsgericht zu AfD-naher Stiftung: Stiftungsfinanzierung moniert
Bisher erhält die AfD-nahe Erasmus-Stiftung kein Geld aus dem Bundeshaushalt. Karlsruhe bemängelt nun, dass die Förderkriterien nicht klar geregelt sind.
Während die anderen sechs parteinahen Stiftungen Jahr für Jahr Millionenbeträge erhalten, hat die Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) bisher noch überhaupt kein Geld aus dem Bundeshaushalt bekommen. Die Klage der AfD hatte sich auch auf andere Jahre bezogen. Diese Anträge erklärten die Richterinnen und Richter aber größtenteils für unzulässig. Der Antrag zum Jahr 2022 wurde vom Verfahren abgetrennt, hierüber soll zu einem späteren Zeitpunkt separat entschieden werden.
Richtschnur für die Förderung war bisher ein Karlsruher Urteil aus dem Jahr 1986. Darin steht, dass sichergestellt sein muss, dass „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden.
Für die praktische Umsetzung hatten die Stiftungen 1998 selbst einen Vorschlag gemacht. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, ein geeigneter Anhaltspunkt dürfte „eine wiederholte Vertretung“ der entsprechenden Partei im Bundestag sein, und zwar zumindest einmal in Fraktionsstärke. Daran hatte sich die Politik seither orientiert.
Die AfD war 2021 zum zweiten Mal nach 2017 in den Bundestag eingezogen. Die DES bekommt aber nach wie vor kein Geld. Denn seit 2022 steht ein neuer Passus im Haushaltsgesetz. Danach werden die Zuschüsse „nur politischen Stiftungen gewährt, die nach ihrer Satzung und ihrer gesamten Tätigkeit jederzeit die Gewähr bieten, dass sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“.
Dieser Vermerk spielt bei dem AfD-Antrag zum Jahr 2022 eine Rolle, den die Partei erst sehr kurzfristig vor der Verhandlung im Oktober nachgeschoben hatte. König sagte, das werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf. Bundestag und Bundesregierung hätten sich dazu damals nicht mehr hinreichend äußern können.
Die anderen sechs Stiftungen waren 2019 vom Bund mit insgesamt rund 660 Millionen Euro gefördert worden. Der größere Teil dieser Mittel kommt von den Ministerien für Entwicklung und Bildung und vom Auswärtigen Amt. In dem Karlsruher Verfahren ging es ausschließlich um die sogenannten Globalzuschüsse aus dem Haushalt des Innenministeriums, die für die gesellschaftspolitische und demokratische Bildungsarbeit gedacht sind. Damals waren das rund 130 Millionen Euro, für dieses Jahr sind 148 Millionen Euro eingeplant. Die DES und die AfD hatten 900 000 Euro für 2019 verlangt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Exklusiv: RAF-Verdächtiger Garweg
Meldung aus dem Untergrund
Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt
Vieles deutet auf radikal-islamfeindlichen Hintergrund hin
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Russische Männer auf TikTok
Bloß nicht zum Vorbild nehmen
Wirbel um KI von Apple
BBC kritisiert „Apple Intelligence“
Keine Konsequenzen für Rechtsbruch
Vor dem Gesetz sind Vermieter gleicher