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Verfassungsgericht über MietpreisbremseKein Verstoß gegen das Grundgesetz

Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die Mietpreisbremse Foto: dpa

Freiburg taz | Die Mietpreisbremse für neue Mietverträge ist nicht verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Vor allem SPD-PolitikerInnen wie Eva Högl freuten sich über die damit erreichte „Rechtssicherheit“.

Die Mietpreisbremse wurde im März 2015 von der Großen Koalition auf Bundesebene eingeführt. Sie soll den Anstieg der Miethöhe bei Neuvermietungen bremsen. Die Landesregierungen können demnach „Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten“ festlegen. In diesen Gebieten darf die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses in der Regel die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten.

Die Karlsruher Entscheidung umfasst 40 Seiten und geht auf alle relevanten Fragen ein. Geprüft wurde vor allem das Grundrecht auf Eigentum. Die Mietpreisbremse stelle zwar einen Eingriff dar, der aber als „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ gerechtfertigt sei. Die „Verhinderung der Gentrifizierung“ sei ein „Gemeinwohlbelang“. „Es liegt im öffentlichen Interesse, der Verdrängung wirtschaftlich weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken.“

Die Mietpreisbremse sei hierzu auch geeignet, da sie Preisspitzen auf angespannten Wohnungsmärkten abschneide und damit die Chancen einkommensschwacher Mieter verbessere. Außerdem sei die Mietpreisbremse erforderlich. Zwar gebe es auch andere Mittel, wie die Förderung des Wohnungsbau und die Ausweitung von Wohngeld. Doch seien die Alternativen nicht zweifelsfrei gleich wirksam.

Schließlich sei die Mietpreisbremse den Vermietern auch zumutbar, denn sie könne nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eingeführt werden. Die Eigentumsgarantie schütze aber nicht die Erwartung, mit einer Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, so die Richter. Ein Eingriff in die Substanz des Eigentums liege nicht vor. Den Vermietern würden keine dauerhaften Verluste zugemutet.

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47 Kommentare

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  • Das Werkzeug ist zwar weitreichend wirkungslos, jedoch nicht illegal. Interessant was man bei der SPD so als Erfolg feiert.^^

    War auch vorher schon klar das es nichts bringt. Habe es hier zigfach prophezeit, doch es hieß immer "man muss es nur wollen!". Ja schon recht, doch die Frage ist halt wer es wollen muss und da liegt der Hund begraben. Das muss nämlich der potentielle Mieter.

    Die Mieten sind nämlich nicht so hoch weil sie künstlich hochgetrieben werden, sondern weil es genug Menschen gibt, die derartige Mieten zahlen können. Sucht z.B. ein Softwareentwickler einer Wohnung in Berlin und findet diese nach langer Suche wird er bereit sein eine Miete zu zahlen, die höher ist als sie sein darf, weil er es kann. Die Alternative hätte für ihn nur Nachteile. Außerdem sind die Mieten in Berlin überhaupt nicht hoch, wenn man mal mit anderen Hauptstädten und dem Durchschnittseinkommen vergleicht.

  • Find ich gut, Mietpreisbremse, ist aber nur pfuschiges Stückeln am "Bau". Dem muss man sich gewahr werden und endlich politisch(-e) Konsequenzen ziehen, m.E.h.d. "linke" Wirtschaftsideen zulassen.

  • Genau - weil die Mietpreisbremse die Nachfrage nach billigem Wohnraum reduziert.

    In dem Moment, wenn die Mietpreisbremse zum echten Hindernis für Vermieter wird, werden sie die Wohnungen einfach verkaufen. Dann zahlt – der der kann – eben die höhere Kreditrate – an Stelle der höheren Miete.

    Und was dann? Wacht dann irgendwer auf und fängt an die Märkte zu verstehen?



    Wir haben genug Wohnungen – nur nicht überall. Das Wohnen braucht andern Orts nur attraktiver gemacht zu werden – z.B. durch bessere öffentliche Verkehrsanbindung …

    • @Gastnutzer 42:

      Es geht doch nicht darum, die Nachfrage nach billigem Wohnraum zu reudzieren, sondern dafür zu sorgen, dass das Angebot an billigem Wohnraum nicht mehr so schnell schwindet.

      "In dem Moment, wenn die Mietpreisbremse zum echten Hindernis für Vermieter wird, werden sie die Wohnungen einfach verkaufen." Deswegen werden Umwandlungen in Eigentumswohnungen Mileuschutzgebieten auch nicht mehr ohne weiteres genehmigt.

      • @?:

        Aber warum verschwindet das Abgebot denn? Weil zu viele danach greifen.

        Selbst wenn ich eine funktionierende Bremse hab - und der Vermieter hat die wahl zwischen Dinkies (double income no kids) und einer Familie mit geringem Einkommen und zwei Kindern. Wem wird der Vermieter die Wohnung wohl geben?

        Solange zu viele das gleiche wollen, steigen die Preise und einige gehen leer aus. Das kann man ignorieren, das kann man nicht wahr haben wollen, aber das wird es nicht ändern.

        • @Gastnutzer 42:

          Natürlich ist es wichtig auch Alternativen interessant zu machen.



          Trotzdem geht es aber auch darum, zu verhindern, dass Leute aus einer Mangelsituation auch noch Kapital schlagen.

        • @Gastnutzer 42:

          Das Angebot an billigem Wohnraum schwindet, weil Wohnraum immer teurer wird.



          Klar löst die Mietpreisbremse nicht alle Probleme Wohnraum betreffend, aber wenn sie es schafft, die Verteuerung von Wohnraum abzubremsen, dann ist das schon was.



          Und Dinkies greifen sicher auch gern mal bei neu gebauten Eigentumswonungen zu, anstatt sich in die Besichtigungsschlange mit zig anderen anzustellen. Trotzdem bleibt Konkurrenzkampf um bezahlbaren Wohnraum bestehen, aber wenn sich das Angebot ohne Mietpreisbremse ungebremst verringert, steigt der Konkurrenzkampf um die letzten bezahlbaren Wohnungen nur weiter an, is klar oder?

          • @?:

            Die stellen sich sicher nicht an. Die sind z.B. auch bereit einen Makler zu bezahlen. Und die beschweren sich auch nicht, wenn die Miete über dem Mietspiegel liegt.

          • @?:

            Er schwindet nur da, wo alle wohnen wollen. Oft ist es nur 40 km weiter deutlich billiger.

            Und es ist nur deshalb so teuer, weil da alle wohnen wollen.

            Aber sie können sich gerne einbilden, die Mietpreisbremse würde irgendetwas verbessern und wir unterhalten uns in einem Jahr noch einmal.

            • @Gastnutzer 42:

              Die Miete ist nicht nurhoch, weil angeblich "alle" dort wohnen wollen, ich zB will nicht "dort" wohnen.

              Soweit hier allein ein"Marktgesetz" greifen würde, dann müsste man es "Erpressung" nennen.

              Die Preise werden durch Kosten und, wenn ich das nachfolgende Prinzip für den Bereich der Herstellung einmal weglasse, die Wette auf (unterschiedliche, natürlich von Mal zu Mal steigende,) Inflationsraten bestimmt - bis die Blase platzt.

              So indes, wie es vernünftige bzw. geistig normale Mieter und Reiche gibt, gibt es auch Vermieter, die der entwürdigenden Preistreiberei widerstehen. Einheitlichkeit am "Markt" zu behaupten und "Marktgesetze" zu einzig möglichem Handeln zu erklären - keine Sorge, ich habe verstanden, dass Sie das nicht negativ meinen - geht völlig fehl. Der Mensch ist in der Lage, gegenüber den Dingen eine andere Haltung einzunehmen.

              Das ich ökonomisch nun aber auch nicht weltfremd bin, bin ich für knallharte Verbote und Enteignungen, dies aber auch wohlwissend darum, dass der Zug abgefahren sein und sich eben politisch nicht (nichts mehr) etwas ändern (lässt) könnte.

              • @Gerhard Krause:

                Wenn 11 Meitparteien eine Wohnung suchen, aber nur 10 Wohnungen da sind, dann wird eine leer ausgehen.

                Wie können da Verbote oder Enteignungen helfen?

                • @Gastnutzer 42:

                  Es kommt mir nicht auf den Einzelfall an, oder auf ein einstufiges Rechenbeispiel wie das Ihrige, sondern auf die (umfangreiche) Gesamtlage.

                  Im Ergebnis des Auswertungsprozesses der Daten, u.a. der der Einkommensentwicklung und Eigentumsverhältnisse, kann man zu Entscheidungen gelangen. Diese können Wirkung haben, oder nur an der Oberfläche kratzen. Die Mietpreisbremse greift in die Inflation ein und aber kratzt nur an der Oberfläche. Mir geht es um Einkommens- UND Vermögensgerechtigkeit.

                • @Gastnutzer 42:

                  Ohne Begrenzung der Mieten werden noch mehr der 11 Wohnungssuchenden leer ausgehen, weil sie sich schlicht die Miete für die 10 Wohnungen nicht leisten können.

                  • @?:

                    das geht schon rein praktisch nicht.

                    Wenn sich keine 10 Mietparteien die 10 Wohnung leisten könnten, würde der Preis fallen ....

                    Zu sehen, an jedem Ort, in dem Wohnungen leer stehen.

                    • @Gastnutzer 42:

                      Na schaun Sie doch mal in ein Immobilienportal und suchen sie nach einer Wohnung in Berlin, der größte Teil freier Mietwohnungen besteht aus Luxuswohnungen, die sich Normalverdiener nicht leisten können, und Niedrigverdiener erst recht nicht.

                    • @Gastnutzer 42:

                      Und die Brauchbarkeit der Lage? Manchmal sagen die Leute auch "Attraktivität" dazu. Selbst die muss nicht den Ausschlag geben. Andersherum auch nicht die Preise.

                  • 9G
                    97760 (Profil gelöscht)
                    @?:

                    Man sollte den Mietern mal sagen, daß sie sich nicht gegenseitig die ganzen Wohnungen verteuern sollen. Also durch Zahlung die Preise nach oben verderben

  • 0G
    05838 (Profil gelöscht)

    Die Regierungspolitik führt zur Monopolisierung des Mietwesens, weil Kleinstvermieter mit bisher oft unter 6€ / qm verunsichert werden und entweder zunehmend leer stehen lassen oder verkaufen.

    • @05838 (Profil gelöscht):

      Ich kenne solche Fälle auch aber das liegt vor allem an mangelnder kompetenz der Vermieter.

      Man kann mit Vermietung, grade bei einem hohen Einkommen und hoher Fremdfinanzierung, ein sehr gutes Geschäft machen. Da sind 25+% Rendite aufs Eigenkapital nicht unerreichbar. Vieles kann steuerlich geltend gemacht werden und nach der nächsten Währungsreform wird man Wohnungen auch wieder zu 100% auf Kosten des Mieters finanzieren können. Bis dahin immer schön in Aktien, ETF und Konsumschulden (via Kreditvergabe) investieren.

      • 0G
        05838 (Profil gelöscht)
        @Januß:

        30% der Wohnungen werden ohne Gewinn vermietet.

        • @05838 (Profil gelöscht):

          "30% der Wohnungen werden ohne Gewinn vermietet."



          Belege für diese Behauptung?



          Hab eine Studie gefunden, die ist aber schon 5 Jahre alt und außerdem wurde nicht unterschieden, ob die Wohnungen vermietet waren oder leerstanden ..also vielleicht sind die 30% die, die leer standen ;-)

    • @05838 (Profil gelöscht):

      Das bezweifle ich, da Kleinstvermieter eher auf eine langfristige Kapitalanlage setzen als auf höchstmögliche Rendite innerhalb kürzester Zeit und leer stehen lassen über einen längern Zeitraum ist in Berlin verboten, kann teuer werden und sogar mit Enteignung enden.

      • 0G
        05838 (Profil gelöscht)
        @?:

        Wohnung einrichten.



        Falls die Stasi zur Kontrolle kommt, ist es das Wochenenddomizil und für die Semesterferien der Tochter.

      • 0G
        05838 (Profil gelöscht)
        @?:

        Auch in Berlin wird niemand enteignet, wenn er sein Zweifamilienhaus alleine bewohnt, weil Kind und Frau aus dem Haus.

        • @05838 (Profil gelöscht):

          "Auch in Berlin wird niemand enteignet, wenn er sein Zweifamilienhaus alleine bewohnt, weil Kind und Frau aus dem Haus." Das ist dann ja auch kein Leerstand.



          "Falls die Stasi zur Kontrolle kommt, ist es das Wochenenddomizil und für die Semesterferien der Tochter." Und wenn das ganze vor Gericht geht, würden Sie Ihre Tochter dann dazu bringen wollen, für Sie eine Falschaussage zu machen?

  • 0G
    05838 (Profil gelöscht)

    Das BVerG ist politisch besetzt, derzeit mit einer Mehrheit adäquat zur bestehenden Regierung. Wenn ich ein Joghurt bei Aldi kaufe und dafür zwei Euro bezahle, dann kann ich nach dem Verzehr auch kein Geld zurückerstatten mit der Begründung, es sei zu teuer gewesen.

    • @05838 (Profil gelöscht):

      dummer Vergleich ..gibt halt keine Lebensmittelbremse und es ist ein leichtes in einen anderen Supermarkt zu gehen und einen günstigeren Joghurt zu kaufen oder sogar im selben Geschäft, Joghurt ist halt keine Mangelware im Gegensatz zu Wohnraum in bestimmten Gebieten..

      • @?:

        eben - ist dann halt nicht der nächste Supermarkt, sondern der eine Straße weiter.

        Vielleicht sollte ich mir auch eine Wohnung eine Stadt weiter suchen!

        • @Gastnutzer 42:

          Selbst wenn ich 5min. weiter gehen müsste; und nochmal, in allen Supermärkten, die ich kenne, gibt es Joghurts in verschiedenen Preiskategorien, von daher ist das mit dem längeren Weg eh Quatsch; ist das doch ein großer Unterschied dazu in eine andere Stadt zu ziehen, vor allem, wenn nun mal der Arbeitsplatz nicht mit umzieht.



          Netter Versuch, aber der Vergleich wurde gerade noch dümmer.

    • @05838 (Profil gelöscht):

      Doc, h, dass können Sie tatsächlich!



      Zwar nicht bei 2 Euro bei 8 oder 10 aber schon; -vorausgesetzt der Verkäufer nutzt eine Mangel- oder Notsituation aus.



      Wenn also dieser Joghurt der letzte verfügbare war und der Händler beim Verkauf wusste , dass Sie ihn aus wichtigen Gründen unbedingt brauchten und deshalb den Preis in Ausnutzung dieser Zwangslange deutlich über eigentlichen Wert erhöht dürfen Sie sich den Differenzbetrag erstatten lassen.

      Es mag Yuppie-Kleinkinder überraschen, aber so steht es seit mehr als hundert Jahren im BGB geschrieben...!

      • 0G
        05838 (Profil gelöscht)
        @Ruhrpott-ler:

        Ist doch nichr schlimm.



        Sie sind dreimal pro Jahr nach Timbuktu in Urlaub geflogen, um den Klmawandel zu forcieren. Andere sparten im eine Immobilie.

        • @05838 (Profil gelöscht):

          Wer ist dreimal im Jahr nach Timbuktu geflogen?

          Es gibt vielleicht auch Leute, die sich weder mehrere Urlaube im Jahr noch eine Eigentumswohnung leisten können.

  • 9G
    97760 (Profil gelöscht)

    Die Mietpreisbremse regt die Vermieter eh nur zu kreativem Denken an. Dann bekommt halt der die Wohnung, der Euro 3000,- schwarz, " Abstand "für die Topflappen zahlt, oder wie wärs mit: Besichtigungen nur im Brioni Anzug erwünscht? ...um die "Leistungsfähigkeit "zu testen

    • @97760 (Profil gelöscht):

      "Dann bekommt halt der die Wohnung, der Euro 3000,- schwarz, " Abstand "für die Topflappen zahlt"



      Dann muss der Vermieter aber auch damit rechnen, die 3000,-€ zurückzahlen zu müssen, falls sich der Mieter gegen die absurde Forderung zur Wehr setzt. Meistens werden Abstandszahlungen auch eher vom Vormieter als vom Vermieter verlangt.

      • @?:

        Eine „Möblierung“ reicht schon aus, um bei niedriger Kaltmiete trotzdem was zu verdienen.

        • @TazTiz:

          "Eine „Möblierung“ reicht schon aus, um bei niedriger Kaltmiete trotzdem was zu verdienen." Ja, das halte ich auch für höchst problematisch.

          • @?:

            Die Vermietung möblierter Wohnungen ist ein zweischneidiges Schwert. Die können zwar sehr teuer vermietet werden, jedoch ist dieses Modell für Privatpersonen eher unattraktiv. Möbliert vermietete Wohnungen sind nämlich kategorisch gewerblich und da gehen einem dann viele Steuervorteile durch die Lappen, außerdem ist der Overhead dabei viel größer.

      • 8G
        83379 (Profil gelöscht)
        @?:

        Ja aber das gut verdienende obere Mittelschicht Paar juckt das nicht die zahlen das und beschweren sich nicht. Die alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern die die Wohnung nicht kriegt hat das nachsehen.

    • @97760 (Profil gelöscht):

      Deshalb sollte man sowas auch unter harte Strafandrohung stellen.



      Ist aber grundsätzlich auch jetzt schon als Bestechung /Bestechlichkeit bzw. Erpressung strafbar.