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Verfassungsbeschwerde gegen RegierungDUH klagt gegen Klimaschutzgesetz

Die Bundesregierung hat das Gesetz verwässert, das Deutschland klimaneutral machen soll. Die Deutsche Umwelthilfe hält das für verfassungswidrig.

Der Verkehr-Sektor sprengt die CO2-Grenzwerte systematisch Foto: Joeran Steinsiek/imago

Berlin taz | Die Deutsche Umwelthilfe macht Ernst und legt Verfassungsbeschwerde gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes ein, wie der Umweltverband am Dienstag mitteilte. Er hatte diesen Schritt bereits in Aussicht gestellt für den Fall, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) das Gesetz unterschreibt und so sein Inkrafttreten sichert – was dieser am Montag getan hat.

„Die Ampelregierung verabschiedet sich mit dieser Gesetzesänderung vom Klimaschutz“, sagte Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch. „Wir nehmen diesen klaren Verfassungsbruch nicht hin und ziehen erneut vor das Bundesverfassungsgericht – wie im Januar 2020, was im April 2021 zum historischen Klimaschutzentscheid des Bundesverfassungsgerichts geführt hat.“

Mit dem Beschluss von 2021 hatten die Rich­te­r*in­nen in Karlsruhe die Große Koalition verpflichtet, beim Klimaschutzgesetz nachzuschärfen. In der damaligen Form, argumentierten sie, seien in Zukunft Freiheitsrechte gefährdet. Sprich: Je länger man Klimaschutz hinauszögert, desto drastischer müssen später die Maßnahmen sein. Und das könnte eben die Freiheit der Bevölkerung deutlich einschränken.

Zu den Auflagen für die Regierung gehörte es damals, konkrete Emissionsmengen für jedes Jahr auch in der Zeit nach 2030 ins Gesetz aufzunehmen. So sollte klar werden, wann welche CO2-Einsparung anvisiert wird. Das tat die letzte Merkel-Regierung dann auch, und zwar jeweils einzeln für verschiedene Wirtschaftssektoren.

Mehr Klimaschutz-Maßnahmen nötig

Mit dieser Logik macht die Ampelregierung in ihrer Reform nun Schluss. Zwischen den Sektoren – also zum Beispiel Verkehr, Energie und Landwirtschaft – darf in Zukunft aufgerechnet werden. Das Argument dafür ist mehr Flexibilität. Sprengt ein Sektor die CO2-Grenzwerte, wie es etwa der Verkehr systematisch tut, muss die Regierung nichts unternehmen, solange andere Sektoren entsprechend übererfüllen.

Selbst wenn das nicht der Fall ist, verlangt das neue Gesetz anders als bisher kein sofortiges Gegensteuern. Erst wenn jährliche Prognosen zweimal infolge ergeben, dass Deutschland das Klimaziel für 2030 nicht erreichen wird, muss sie ein Sofortprogramm aufsetzen.

Nicht nur für „handwerklich misslungen, sondern verfassungswidrig“ hält Umwelthilfe-Anwalt Remo Klinger die Reform. „Die wichtigsten Änderungen verfolgen nur das Ziel, bis zum Jahr 2030 keine relevanten Klimaschutzmaßnahmen mehr beschließen zu müssen“, so der Jurist.

Das aber wäre nötig, wie nicht nur Kli­ma­schüt­ze­r*in­nen fordern. Auch etwa der Expertenrat für Klimafragen hat es der Bundesregierung schon vorgerechnet. Demnach ist nicht gesichert, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2030 erreicht. Vor allem der Verkehrssektor bereitet immer weiter Probleme. Die Kurzfassung: Zu viele Autos verbrennen zu viel Benzin und Diesel. Auch die Klimabilanz der Gebäude sowie der Landwirtschaft lässt laut den Ex­per­t*in­nen absehbar zu wünschen übrig.

Neben der Verfassungsbeschwerde hat die Umwelthilfe auch eine neue Klage gegen die Bundesregierung eingereicht – wegen des wiederholt viel zu spät vorgelegten Klimaschutzberichts.

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6 Kommentare

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  • War gerade mal in den Niederlanden. Da fährt man echt entspannt mit ziemlich konstanter Geschwindigkeit auf der Autobahn. Mit 100km/h langsam, nach D-Gefühl, aber am Ende hatte ich eine höhere Durchschnittsgeschwindigkeit als auf der "deutschen" Teilstrecke. Warum wohl?

    Klar, die paar Raser, die in deutschland wirklich noch bei jeder Gelegenheit loskacheln als gäbe es kein Morgen, die sind in NL dann langsamer. Und genau das ist die Klientel der FDP.

    Klimaschänder machen eben Politik für Klimaschänder.

    Wirklich traurig ist dabei, dass die Grünen nicht den Mut haben, mal zurück-zu-erpressen: Kein Tempolimit, dann Koalitionsende. Macht die FDP doch scheinbar auch, allerdings gibt nur die Grüne Seite nach, nie anders herum.

    • @Jeff:

      Leider kann ich Ihren Enthusiasmus über niederländische Autobahnnutzung nicht bestätigen: es stimmt, man fährt langsamer, aber leider nicht entspannter, da viele Autofahrer dadurch einen sehr viel geringeren Sicherheitsabstand zum voraus fahrenden Auto einhalten.

      Was die Durchschnittsgeschwindigkeit angeht, muss ich leider auch widersprechen: als recht häufiger Nutzer der europäischen Autobahnen habe ich in D meistens eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 120 - 130 km/h, ohne dabei zu rasen. Aber der Verkehr läuft einfach flüssiger, da diejenigen Verkehrsteilnehmer, die unbedingt meinen superschnell fahren zu müssen, sehr schnell Platz machen für "Otto-Normalfahrer".

  • Brauchen die wieder Geld?

  • @JANIX

    Anschliesse mich.

    Ausser vielleicht... anschlussjobs? Die arbeiten doch schon jetzt für den Verband.

  • Schlimm, dass Gerichte offensichtliche Versäumnisse einer gewissen Schrumpfpartei immer wieder monieren müssen. Und diese daraus aber auch nicht zu lernen scheint.



    Irrtum ist das eine, Mutwillen etwas anderes.



    Wissing und Lindner sollten ihre Anschlussjobs beim Automobilverband bitte jetzt schon antreten.

    • @Janix:

      Wenn die "Schrumpfpartei" nicht dabei wäre, dann würde Rot/Grün auch nicht regieren. Nur so zur Info