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Verfassungsbeschwerde abgelehntContainern bleibt strafbar

Das Bundesverfassungsgericht hat keine Einwände gegen die strafrechtliche Verfolgung von Lebensmittelrettern. Die Urteile seien nicht willkürlich.

Da ist der Wurm drin: Altobst mitnehmen kann strafbar sein, sagt das Verfassungsgericht Foto: Julian Röder/ostkreuz

Karlsruhe taz | Wer Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarkts holt, kann auch künftig wegen Diebstahls bestraft werden. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Klage von zwei bayerischen Studentinnen abgelehnt.

Franziska Schmitt und Caroline Kuhn waren 2018 von der Polizei auf dem Gelände eines Edeka-Markts in Olching (bei München) erwischt worden. Sie waren gerade dabei, aus dem Abfallcontainer Joghurts, Obst und Schokolade zu holen. Den verschlossenen Behälter hatten sie mit einem Vierkantschlüssel geöffnet.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck sprach dafür eine Verwarnung aus. Geldstrafen in Höhe von je 225 Euro (15 Tagessätze) wurden zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage mussten die beiden acht Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. In der Sprungrevision bestätigte das Bayerische Oberste Landesgericht das Urteil.

Die beiden Studentinnen sehen das Containern als politische Aktion gegen Lebensmittelverschwendung. Wenn in Deutschland die Hälfte der Lebensmittel weggeworfen werde, führe dies zu einer unnötigen Belastung des Klimas. Mit Unterstützung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erhoben sie Verfassungsbeschwerde.

Studentinnen wollten Freispruch mit Signalwirkung

Das Retten weggeworfener Nahrung sei nicht sozialschädlich. Die Strafgesetze müssten im Sinne des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a Grundgesetz) ausgelegt werden.

Eine Kammer mit drei VerfassungsrichterInnen lehnte nun jedoch die Klage ab. Der Gesetzgeber könne auch wertloses Eigentum strafrechtlich gegen Diebstahl schützen, zum Beispiel Lebensmittel jenseits des Haltbarkeitsdatums. Das Interesse der Supermärkte, unverkäufliche und möglicherweise verdorbene Lebensmittel zu vernichten, um Haftungsrisiken zu vermeiden, sei zu akzeptieren, so die Richter.

Die Grundentscheidung, ob Containern strafbar sein soll, müsse der Gesetzgeber treffen, betonten die Verfassungsrichter. Bisher habe der Bundestag Initiativen zur Entkriminalisierung des Containerns ausdrücklich abgelehnt. Eine andere Entscheidung sei, auch mit Blick auf den Schutz der natürlichen Ressourcen, aber durchaus möglich.

Ob der Supermarkt noch Eigentümer der ausgesonderten Lebensmittel ist oder ob diese „herrenlos“ sind, müssten die Strafgerichte im Einzelfall entscheiden. Im Olchinger Fall, so die Verfassungsrichter, sei der Container auf dem Firmengelände von Edeka gestanden (also nicht im öffentlichen Raum) und abgeschlossen gewesen. Dies spreche gegen eine Besitzaufgabe. Die bayerischen Strafurteile seien nicht willkürlich, sondern beruhten auf „sachgemäßen und nachvollziehbaren Erwägungen“, so Karlsruhe.

Die Strafgerichte könnten die geringe Schuld und die moralische Intention der Aktivisten bei der Strafzumessung berücksichtigen, betonten die Verfassungsrichter. Auch eine Einstellung des Verfahrens sei möglich. Die beiden Studentinnen hatten eine Einstellung abgelehnt, weil sie einen Freispruch mit Signalwirkung erreichen wollten.

„Der Ball liegt jetzt beim Deutschen Bundestag“, sagte der Abgeordnete Niema Movassat (Linke). Im Bundestag haben Linke und Grüne bisher erfolglos beantragt, das Containern zu entkriminalisieren.

Auch die Konferenz der Justizminister hatte sich 2019 gegen eine Legalisierung des Containerns ausgesprochen und einen entsprechenden Antrag von Till Steffen, des damaligen grünen Justizsenators von Hamburg, abgelehnt. „Wir wollen nicht, dass sich Menschen in eine solche menschenunwürdige und hygienisch problematische Situation begeben“, sagte damals Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow (CDU).

(Az.: 2 BvR 1985/19)

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51 Kommentare

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  • Zitat :Wir wollen nicht, dass sich Menschen in eine solche menschenunwürdige und hygienisch problematische Situation begeben Zitat Ende



    Dann sollte man die Konzerne vor allem Edeka und Rewe, wie es in Frankreich Gesetz ist, diese Lebensmittel an die "Tafeln" zu geben.



    Dass das u erlaubte betreten eines Firmengeländes nicht erlaubt ist, sowie das Öffnen eines verschlossen Behältnis, verboten ist sollte jeder wissen.



    Aber das auch die Wegnahme eines wertlosen, slso weder, persönlich mit Erinnerungswert, noch monitär, ist grenzwertig. Das ist an dem Hsaren herbei gezogen

  • Einige hier scheinen der Meinung zu sein, Supermärkte verteilten gerne Gratislebensmittel an hungrige Mäuler?!

    Nee nee, die wollen damit Geld verdienen, und zwar so viel wie möglich. Sonst könnten sie auch einfach Selbstversorger sein, dann ist auch Schluss mit Containern.

  • Hat die taz sich mal mit der Frage beschäftigt, ob es tatsächlich stimmt, dass in D 50% der Nahrungsmittel weggeworfen werden, als Mittel, die tatsächlich als Nahrung gedacht waren?

  • Gemeinnützige Arbeit leisten weil diese Menschen gemeinnützige Arbeit leisten wollten....ob die Richter ihre Clownsnasen zur Urteilsverkündung abgenommen haben?

    Und dem Gemkow glaube ich übrigens kein Wort.

  • Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - fragt an -

    “ "Bisher habe der Bundestag Initiativen zur Entkriminalisierung des Containerns ausdrücklich abgelehnt." Der Bundestag? Alle Parteien? Fürchten Abgeordnete etwa



    EDEKA (E nde DEr KArriere)?



    taz.de/Verfassungs...bgelehnt/!5708506/



    Wäre es nicht möglich, Containern als "erweiterten Mundraub" zu deklarieren und diesen als höheres Rechtsgut im Vergleich zu profanem Diebstahl anzusehen?“

    kurz - Als Jurist - wie üblich sag ich dann



    “Das käm drauf an.“

    • @Lowandorder:

      Wären Sie Jurist, wüssten Sie, das Containern in der Regel nicht als "Mundraub" begangen wird.

      Wären Sie Jurist, wüssten Sie vermutlich sogar, dass es in D keinen Straftatbestand Mundraub gibt.

      Außerdem war Mundraub fast nie erlaubt und somit straffrei.

      Außerdem sind Sie eben kein Jurist.

      • @Berliner Berlin:

        Däh&Zisch - Mailtütenfrisch -

        “Containern und Juristen -



        Hatte schon sähr gelacht. "Erweiterter Mundraub" - Dass einem die Worte im Mund umgedreht werden, ist keine Berliner Tugend. Aber nur Worte sind kein Belag für eine Torte. Als immer noch #Kind_vom_Lande habe ich die besondere Art des "Fringsen"s häufig geübt. Und da hier in der Region das viele schöne Obst unter den Bäumen der Feldflur verfault, betätige ich mich immer noch als "Abnehmer" Für die Wespen und Hornissen bleibt genug über.“

        unterm——Reminiszenz am Rande —-



        Lang Lang ist’s her. Ein Onkel gab den 'Guten Vetter Theodor' (by Högfeldt;) & pflegte zum Entsetzen der übrigen familiären Parvenus bei den ausgedehnten Landpartien - die Kinder zu animieren - möglichst viel vom Obst & Nüssen - Zäune waren da noch selten - mitgehen zu lassen.



        &



        Unsere alte Dame: “Naja - was keiner außer uns Kindern wußte. Unauffällig ließ er beim Bauern bei Einkehr zur Brotzeit - einen größeren Schein in der Küche liegen. Wir liebten den Schalk.“

        So geht das

        • @Lowandorder:

          Tortenbelag? Dann sind Sie womöglich Konditor? Das würde Ihr Interesse für's Containern erklären. Gibts da spezielle Rezepte?

          • @Berliner Berlin:

            Geb Ihren Käse naturellement gern weiter - an meinen Sidekick heiter.

            unterm——- btw - mockingbird - fein —



            Klar ging ich einst bei Bäckers & Konditors wg “Hände-im-Teig“ aus & ein



            Hatte uns Ol post WK II - Zeit im Wandel



            Doch einen Bäckereibedarfsgroßhandel.



            Rezepte jedoch - wie ich Sie einschätze.



            Wärn doch eh für die Katz = Geschwätze



            Das wußte schon Tucho unnachahmlich:



            “… Früher war Berlin einmal ein gut funktionierender Apparat. Eine ausgezeichnet angefertigte Wachspuppe, die selbsttätig Arme und Beine bewegte, wenn man zehn Pfennig oben hineinwarf. Heute kann man viele Zehnpfennigstücke hineinwerfen, die Puppe bewegt sich kaum – der Apparat ist eingerostet und arbeitet nur noch träge und langsam.…“ Ach was!



            &



            Das - waren noch goldene Zeiten - wa!



            Ignaz Wrobel



            Berliner Tageblatt, 21.07.1919, Nr. 332.



            www.textlog.de/tucholsky-berlin.html

      • @Berliner Berlin:

        Ach was! Sie san ja n ganz schlaues Kerlchen. kl. StR is wohl drin - I hope! ansonsten - immer genau lesen. Klausur.



        &



        Geb’s weiter an mei Sidekick. Genau.



        Der ist zum Glück - kein Jurist. IT-man

        unterm—— entsprechend



        Thorsten Kluge - auch was schlau

    • @Lowandorder:

      Was ist mit der Haftung des Supermarktes? Werden z.B. Lebensmittel wegen möglicher Kontamination (Salmonellen, Glas & Co) aus dem Handel gezogen und entsorgt, könnte es darauf hinauslaufen, dass man Supermärkte zwingen müsste diese Produkte gesondert zu entsorgen, bzw. einen noch größeren Aufwand für deren sichere Entsorgung zu betreiben.



      Ein gesichertes Betriebsgelände und abgeschlossene Container reichen offenbar nicht aus.



      Da geht es nicht nur um die Frage des Eigentums und ob man es als "erweiterten Mundraub" betrachten könnte.



      Wenn, dann die Haftungsfrage DEUTLICH klären. Dann könnte ein Supermarkt auch abgelaufene Lebensmittel "frei geben". Wenn ein Supermarkt ein abgelaufenes Lebensmittel jemandem wissentlich zum Verzehr überlässt kann es Teuer werden. Wird man aber von der Haftung befreit, könnte man so etwas z.B. in einem Extra-Abfallbehälter entsorgen, wo man herankommt. Doch wer entsorgt dann die Reste, wo niemand mitgenommen hat wenn man das mit einem extra Abfallbehälter löst? Ganz sicherlich wäre es ein No-Go, wenn für die Unternehmen hier Kosten oder Zeitwaufwand entsteht.

    • @Lowandorder:

      Und das ist wie immer das Problem mit euch Juristen ;-)

      Das hier ist ein Problem in Binärcode, es gibt nur 0 oder 1 als Antwort.

      • @Sven Günther:

        Genau & bei euch Legogastenikern dito.

        Der Gesetzgeber ist im Rahmen der Verfassung frei.



        & Däh! die - 0:1 - Kalkülisierung - sowie -



        Verbinärisierung von Rechtsanwendung



        Ist schon in den 70ern (Gießen?) kläglich gescheitert. Ein leichtes bis mittleres Nachdenken macht klar - warum!



        & ein -



        Mehr - könnte verunsichern - gerade bei ehra Mischpoche. Gelle. & 💤💤💤

        unterm—— btw



        Mein Sidekick - könnte da sicherlich auch Berufenes einschlenzen;)

        • @Lowandorder:

          "Ein leichtes bis mittleres Nachdenken macht klar - warum!"

          Weil die Rechtssprechung ähnlich logischen Regeln folgt wie die Astrologie und die auch schlecht in Binär übertragenen werden kann?

          • @Sven Günther:

            Däh&Zisch - Mailtütenfrisch - Hurra - da isser ja —

            “ Binär. Bitte sähr, der Härr.



            Null/Eins oder Ja/Nein galten lange als die einzig möglichen Zustände eines Bits. Dann kamen Bill Gates (Windows, you remember) und Krombacher und führten als "Erweiterung der Möglichkeiten" (©IKEA) das "vielleicht" ein.“

            kurz - “Hier könnese Rumkucheln.“

          • @Sven Günther:

            Bringse das nächste Mal - Ihre Glaskugel mit. Dann schaugnmer mal. Dann sehnmers scho.

            kurz - Ehra Mame hat doch einigen Flurschaden hinterlassen. Gelle.

            • @Lowandorder:

              Tut mir leid, mir fehlt für die korrekte Nutzung von Glaskugeln einfach der Abschluss einer Geisteswissenschaft ;-)

              Und meine Mame ist Unternehmendjuristin, die hat mit Rechtssprechung nichts zu tun.

              • @Sven Günther:

                & die macht das binär - oder was?

                unterm—— Unternehmende Juristen —



                Ehe ich mich für Richie wg Boehringer schämte - der erste auf den ich traf (vom Sohnemann schrieb ich griechisch ab;) & solche Vögel gabs en famillie nich - war Justitiar bei Possehl - ein damals nicht ganz kleiner Laden - sagtes gefragt so:



                “Naja - ich handel Verträge aus usw. —-



                Aber um ehrlich zu sein: Die holen mich meist erst - wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist!“ Doch hört sich binär an: Hopp oder topp! - 👻 -

                • @Lowandorder:

                  Nein, aber die hat bestimmt seit 20 Jahren beruflich keinen Gerichtssaal mehr von Innen gesehen.

                  Die macht in Compliance & Zoll...

                  • @Sven Günther:

                    Klar C. - & immer 11 Milljönchen in petto. Gelle & die Denke bleibt. Shure.

                    unterm——- 🥳 - servíce



                    Sie sollten die Zerrüttung nochmals - öh



                    Überdenken.

  • Das ist ja leider nicht nur das Containern.



    Einige Städte haben eine ähnliche Argumentation beim Sperrmüll: Der Müll gehöre der Stadt und sei schon im Haushalt verplant. Und nein, der geht einfach in die "thermische Vernichtung", nicht in ein Sozialkaufhaus.



    Dann wird (mit mehr oder weniger guten Filtern) ein Bißchen Wärme daraus gewonnen und die Schlacke geht an einen Schrotthändler.

    Der Student/Azubi/Geringverdiener, der sich ein "neues" Möbelstück nach hause holt, ist durch dieses Urteil jetzt genauso kriminell, wie die Containerer.

    Ich hoffe, wir haben bald französische Verhältnisse, wie Sven Günther sie schon schön beschrieben hat.

    Ich denke mal, daß es an manchen Müllboxen so schlimm aussieht, liegt z.T. daran, daß die Supermärkte den Containerern es so schwer als möglich machen wollen, und die interessanten Sachen verbuddeln.

    • @JPP:

      Wir müssten einfach nur das französische Gesetz abschreiben, dafür bräuchte das Ministerium maximal einen Berater.

      Ich glaube nicht das da jemand Französisch auf C2 Niveau drauf hat ;-)

      • @Sven Günther:

        ich habe mir den Link mal durchgelesen, Da der Kontext ja klar ist, müßte ich vielleicht 10 Vokabeln noch nachschlagen, aber jede Übersetzung ist ja eine Interpretation :-)

        $$$ Beraterhonorar $$$ ?

        Ich werde auf meine alten Tage doch hoffentlich nicht käuflich :-)

  • Denke nicht das der Gesetzgeber etwas daran ändert, es geht dich im Endeffekt nur ums Geld, wenn man Lebensmittel verschenkt, kaufen weniger Leute die Lebensmittel, also wird es lieber entsorgt damit die Preise stabil bleiben. Also alles wie immer, Geld vor Vernunft, es lebe der Kapitalismus.

    • @Rudeboy.69:

      Das ist doch Stuss.

      In Frankreich dürfen Supermärkte, seit dem loi Garot von 2016, ab 400 m² Verkaufsfläche praktisch keine Lebensmittel mehr wegschmeißen.

      Es gibt eine klare Hierarchie für genießbar Lebensmittel, die diese Supermärkte nicht mehr verkaufen:



      - Spenden



      - Weiterverarbeiten



      - Tierfutter



      - Biomasse für Energie



      Entsorgung gilt als letztes Mittel, werden Supermärkte bei illegaler Entsorgung erwischt, werden Geldstrafen fällig.

      www.legifrance.gou...RFTEXT000032036289

      Die Lebensmittel in Frankreich sind nicht billiger geworden und Lebensmittel in Deutschland sind im EU Vergleich mit Westeuropa immer noch billig.

      www.spiegel.de/wir...-95b1-3058fa2096f9

      • @Sven Günther:

        Lebensmittel nicht wegschmeißen dürfen ist aber was deutlich anderes als Containern legalisieren.



        Und wieso sollten Lebensmittel billiger werden, wenn ich sie nicht wegwerfen darf? Der logistische Aufwand steigt doch bei kalkulation, Lagerung, Werbung ...

        • @Berliner Berlin:

          Containern ist mit dem französischen Modell nicht mehr nötig.

          Rudeboy.69 hat geschrieben, dass die nicht weggeworfen Lebensmittel das Angebot erhöhen und dadurch die Preise sinken, was die Supermärkte nicht wollen, darauf habe ich geantwortet, das es in Frankreich nicht so war.

          Nicht verkaufte Lebensmittel können in Frankreich bei der Steuer durch die Supermärkte geltend gemacht werden.

  • 9G
    97287 (Profil gelöscht)

    Nicht Menschen die Lebensmittel retten gehören bestraft, sondern diejenigen die Lebensmittel im Abfall entsorgen.

    • @97287 (Profil gelöscht):

      Sie könnten dem Supermarkt die Lebensmittel doch auch abkaufen.

      Das ist der Existenzzweck eines Supermarktes, da haben die nichts gegen.

      Der Supermarkt kauft die Lebensmittel ja, um sie weiterzuverkaufen.

      Erst wenn die Kund_innen sich weigern, die Ware zu kaufen, gerät der Supermarkt in die Situation, sie entsorgen zu müssen.

      • @rero:

        Die Kunden weigern sich nicht, die Ware zu kaufen, aber sie erwarten leider, dass auch um 22 Uhr noch von allen Lebensmitteln die volle Auswahl vorhanden ist. Deswegen kaufen die Supermärkte wesentlich mehr Ware, als sie verkaufen können und dann wird der Rest eben nach Feierabend weggeworfen. Früher waren die Regale eben auch mal schon vor Ladenschluss um halb sieben leer...



        Entsorgen "muss" der Supermarkt sie jedenfalls eigentlich nicht - man könnte z.B. auch an die Tafeln spenden oder wie auf dem Markt die Reste kurz vor Ladenschluss verramschen. Da gibt´s sogar schon Apps für (TooGoodToGo und dergleichen).

  • Na dann - Wilkommen iim Club der Entkriminalisierer. Bei den einen ist es Cannabis, bei den anderen das Containern. #niewiedercdu #niewiedercsu

    Da zeigt sich wer die eigentliche Verbotspartei ist.

    • @Firlefonz:

      sehr allgemein um sich dann so eine politische Meinung zu bilden

    • @Firlefonz:

      Wer ist denn die eigentliche Verbotspartei?

  • Als ich früher noch selbst containerte, hatte ich nie das Gefühl, Diebstahl zu begehen. Und auch die Supermärkte haben das nicht so gesehen, glaube ich. Manche haben ihre Tonnen sogar extra an die Straße gestellt.

    Aber: ich habe auch immer häufiger Mülleimer gesehen, die vorher von anderen Containerern(?) besucht worden waren. Und das war nicht immer ein schönes Bild. Offenbar sind es nicht immer nur moralisch überlegene bayrische Studentinnen, die da Lebensmittel suchen.

    Kurzum: Wie immer ist es eine (...) Minderheit, die alles kaputt macht. Wenn ich jeden Morgen erstmal aufwendig die Müllecke wieder begehbar machen müsste, würde ich die Tonnen auch wegschließen als Marktleiter! Und genauso ist es gekommen. Es gibt heutzutage kaum noch zugängliche Container hier, alles in Gitterverschlägen und mit Vorhängeschlössern gesichert.

    Also ist nach meiner Theorie der Diebstahl nur ein Vorwand, Containern nicht zu legalisieren. Eigentlich geht es um den Aufwand bei der Beseitigung des herumgeworfenen Mülls.







    Beitrag wurde bearbeitet.



    Die Moderation

    • @Fabian Wetzel:

      Warum soll ich hinten was verschenken, was ich vorne verkaufen kann? Das Müllproblem ist da Sekundär.

  • Juristisch bleibt es somit beim Alten. Dabei wäre die Lösung ganz einfach: Der Supermarkt erklärt die Produkte im Abfalleimer für aufgegebenen Besitz und schon können die noch guten Lebensmittel gerettet werden. Nebenbei gibts auch weniger Müll. Langfristig optimal wäre natürlich ein kleiner Sensor in jeder Verpackung, der die Güte des Lebensmittels misst. Nach meinen Informationen sollen die Dinger bei einer Serienproduktion nur noch nen Bruchteil eines Cents kosten.

  • Katastrophales, feiges Fehlurteil.

    • @kditd:

      Warum ist das Urteil feige? Das Bundesverfassungsgericht übt als Gericht einen Teil der justiziellen Gewalt aus.

      Für die Änderungen des Strafrechts ist aber der Gesetzgeber verantwortlich, da in Deutschland Gewaltenteilung herrscht. Ein Gericht kann und sollte sich nicht zum Ersatzgesetzgeber aufschwingen, wann immer es dies für opportun hält. Das wäre - eine wahrscheinlich noch nie dagewesene - Machtübernahme der Justiz und hätte mit Demokratie nichts mehr zu tun.

      Verantwortlich zur Entkriminalisierung des Containerns ist nicht die Justiz (diese wendet Gesetze an), sondern die Politik (diese ist für die Schaffung/Veränderung der Gesetze originär berufen).

      Von daher: Weder Fehlurteil, noch feige, sondern eine konsequente Anwendung des geltenden Rechts, welches man - zugegebenermaßen - als katastrophal ansehen könnte.

      • @Kriebs:

        Völlig richtig. Was es braucht ist eine Änderung der Gesetzeslage, und die kann nicht von einem Gericht ausgehen, das kann nur auf Basis der gesetzlichen Lage entscheiden. Gäbe es z.B. eine europäische Richtlinie, DANN könnte das BVerfG entscheiden dass diese anzuwenden und ggf in deutsches Recht umzuwandeln ist. Das ist aber nicht der Fall.

        Es müsste also eine Initiative aus legislativer Ebene geben. Volksinitiative, Petition oder dergleichen, irgendwas das den legislativen Prozess zu einer Verbesserung der Situation anstößt.

        • @Yodel Diplom:

          Nachtrag: So unwahrscheinlich es auch ist dass das Erfolg hat. Aber steter Tropfen und dergleichen

      • @Kriebs:

        Aber zumindest theoretisch hätte das Urteil doch auch anders ausfallen können, oder?

        Weil sonst bräuchte man ja keine Verhandlung durchführen und könnte nach Gesetzeslage entscheiden.

        Oder mit dem Würfel.

        • @Jim Hawkins:

          Nein. Im Strafrecht ist die Hauptverhandlung immer gesetzlich vorgeschrieben, selbst wenn der Schuldige geständig ist (es sei denn es wird ein "Deal" geschlossen, den die beiden Frauen ja explizit ablehnten).

          Das Bundesverfassungsgericht führte hingegen keine öffentliche Verhandlung durch. Dies zeigt, dass es sich um einen "Kammerbeschluss" handelt, was aber wahrscheinlich nur Juristen auseinanderhalten können.

          Beschluss heißt immer ohne mündliche Verhandlung, Urteil ist das Komplement einer Entscheidung mit mündlicher Verhandlung.

          Kammerbeschluss heißt zudem, dass es im Bundesverfassungsgericht keine Gegenstimmen gab, da ein kleiner Kreis aus drei Richtern (eine Kammer des Senats) die Beschwerde kurz und bündig abwies.

          Daher gab und gibt es keine andere Möglichkeit, jedenfalls nicht bei konsequenter Anwendung des Rechts.

          • @Kriebs:

            OK, danke für die Aufklärung.

    • @kditd:

      Im Gegenteil, ein kluges Urteil.

      Im Gegensatz zu Politikern und sonstigen Laien, reflektieren die Richter ihre Aufgabe im Rechtsstaat und handeln in deren Grenzen. (Was Sie ihnen als Feigheit auslegen.)

      Nichts wäre langfristig abträglicher für das Verfassungsgericht (und die Gesellschaft), als wenn es Politik machen würde.

      Dieses Urteil zeigt dafür schön, dass in puncto Umweltschutz politisch längst nicht alles Notwendige erreicht wurde.

      Meiner Meinung nach wollten die GFF und die Studentinnen den Weg des schnellen Erfolgs gehen und juristisch politische Tatsachen schaffen. Denn Politik ist schmutzig, langwierig und anstrengend. Und am Ende kann man sich für das Erreichte nicht mal feiern lassen, weil es ein Sieg der Gemeinschaft gewesen sein wird. Das alles ist schlicht unmodern.

    • @kditd:

      Die Kritik geht an die falsche Adresse. Das Gericht hatte lediglich zu prüfen, ob die Urteile den bestehenden Gesetzen entsprechen. Und das ist der Fall. Wenn man anstrebt, Containern zu legalisieren -wogegen sicher nichts einzuwenden ist -, muss man eine Gesetzesänderung (§242 StGB "Wer eine fremde bewegliche Sache..:" usw.) anstreben. Das ist Aufgabe des Parlaments, nicht des Gerichts.

    • @kditd:

      Sehe ich auch so.

      Angesichts der zwölf Millionen Tonnen Lebensmittel, die jedes Jahr weggeworfen werden, ein falsches Signal.

      Die Richterinnen und Richter sagen aber auch, dass der Gesetzgeber an ein paar Schrauben drehen muss.

      Keine Ahnung, ob sich in der Richtung etwas tut.

      • @Jim Hawkins:

        Die Hälfte davon fliegt in Privathaushalten in den Müll. Da kann schon mal jeder Bürger mit gutem Beispiel voran gehen und seine Biotonne zum freien Stöbern an die Straße stellen. Nur noch einen Aufkleber "Bitte bedienen Sie sich!" und fertig ist das Sozialprojekt.

        • @Rudolf Fissner:

          es werden zwar wirklich ne Menge Lebensmittel in Privathaushalten weggeworfen, doch dabei handelt es sich seltenst um original verpackte oder verschweißte Waren und es macht doch einen Unterschied, ob ich einen vollen unbenutzten Yoghurt aus dem Container ziehe oder einen halbvollen nicht leer gegessenen Yoghurtbecher, der mit anderen Essensresten in der Mülltonne liegt.

      • @Jim Hawkins:

        "Keine Ahnung, ob sich in der Richtung etwas tut."

        Ich weiß nicht, ob es das ist, was Sie unter "etwas tut" verstehen, aber der Bundestag hat sich mit der Thematik, dem Artikel nach, befasst:

        "Bisher habe der Bundestag Initiativen zur Entkriminalisierung des Containerns ausdrücklich abgelehnt."

        • @Kriebs:

          Das habe ich wohl überlesen.

          Das Beste wäre wohl die französische Lösung, die Sven Günther oben beschrieben hat.

          Olle Künast hat sich auch geäußert:

          www.gruene-bundest...mehr-bestraft-wird