Verfassungrichter verhandeln über Dreifach-Namen: Meier-Müller-Licht geht noch nicht
Das Bundesverfassungsgericht verhandelte über die Klage einer Ärztin, die Thalheim-Kunz-Hallstein heißen möchte, dies aber nicht darf. Das Verbot verletze ihr Persönlichkeitsrechte.
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