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Verfassungrichter verhandeln über Dreifach-NamenMeier-Müller-Licht geht noch nicht

Das Bundesverfassungsgericht verhandelte über die Klage einer Ärztin, die Thalheim-Kunz-Hallstein heißen möchte, dies aber nicht darf. Das Verbot verletze ihr Persönlichkeitsrechte.

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8 Kommentare

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  • JB
    Jo-Kurt Becher-Müller-Kotz

    Jeder hat das Recht, sich lächerlich zu machen.

     

    Alles andere ist Diktatur.

  • T
    thomsen

    Es ist eine Schande, das Bundesverfassungsgericht mit solchem Unsinn zu belästigen.

  • GW
    Gabriele Weiß

    Ich frage mich, warum Fr. Thalheim gar nicht auf die einfachste Lösung ihres Problems gekommen ist: Jeder Ehegatte behält einfach seinen Nachnamen bei der Eheschließung.

    So haben es mein Mann und ich gemacht und mussten daher auch keine beruflichen Nachteile in Kauf nehmen.

    Aber das verheiratete Paar ist natürlich nicht am Familiennamen zu erkennen. Das müsste Fr. Thalheim natürlich in Kauf nehmen.

  • I
    Irene

    Ich muss die ganze Zeit an Margret Funke-Schmitt-Rink denken. Was macht sie eigentlich?

  • JD
    Jürgen D. Müller

    Wenn jemand unbedingt in seinem Namen seine persönliche Geschichte dokumentieren möchte, dann sollte dies erlaubt sein.

    Was macht eigentlich das Standesamt, wenn jemand von der iberischen Halbinsel, wo regional bis zu vier Nachnamen auf die Familien der Großeltern verweisen, eingebürgert wurde?

    JDM

  • T
    thomsen

    Erstaunlich ist immer wieder, um was für Namen die Leute so einen Wirbel machen. Warum behält nicht einfach jeder/jede seinen/ihren Namen, wenn die so wichtig sind?

  • JV
    Johannes von und zu Guttenberg-Hohenstein-Thalbach-Schnarrenberger

    Wie wichtig!

  • AR
    A.S. Reyntjes

    In der kryptianisch-kyrologischen Neuübersetzung (zu Genesis 11,4) heißt es, „.. damit wir uns einen Namen als Zahnärzte und Weihbischöfe machen, denn wir werden sonst zerstreut in alle Länder und auf Türklingelnamensschilder, wo wir stehen stehen wollen ohne zwei Bindestriche.“

     

    Wie gewohnheitsrechtlich nachzuweisen ist an der Benamsung katholischer Herschaften - z.B. Weihbischof Gottherr-Fürchterlich Janssen-In-Partibus-infidelium.

    Bis später, nach Gottvater-Vertretungsbelehrung des Papstes Leo XIII erforschlichem Ratsschluss die Dreifachprämierung (aus dem Lateinischen zu übersetzten als „in den Gebieten der Ungläubigen“ – ersetzt wurde zur Einfachtitulatur: „Titularbischof“.

     

    Ersatzweise könnte die Fachzahnärztin sich bayrisch prämieren als

     

    ... Frau Dentokunscht-Hallstein.

     

     

    Dem VerfGer ein Wohlgefallen (s. Jes 43,1):

     

    "Fürchte dich nicht, denn ich habe dich gelöst aus falschen Benamsungen und dich beim Ewignamen gerufen: 'Du wirst sein meine Zahnärztin dereinst!'"