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Verfahren zum Loveparade-UnglückVerteidiger greifen Gutachten an

Anwälte der Beschuldigten zweifeln ein zentrales Dokument der Anklageschrift an. Bei der Tragödie waren in Duisburg 21 Menschen gestorben und über 500 verletzt worden.

Gedenkkerzen für die Opfer des Unglücks. Bild: dpa

DUISBURG dpa | Im Verfahren um die Loveparade-Katastrophe von Duisburg haben mehrere Anwälte der Beschuldigten ein zentrales Gutachten für die Staatsanwaltschaft angegriffen. Die Verteidiger würden das Gutachten sowohl inhaltlich als auch formal anzweifeln, sagte ein Sprecher des Duisburger Landgerichts am Freitag. Das Gericht prüft zurzeit die Zulassung der Anklage. Bei der Tragödie am 24. Juli 2010 waren in Duisburg 21 Menschen ums Leben gekommen und über 500 verletzt worden.

Die Süddeutsche Zeitung hatte zuvor berichtet, eine Mitarbeiterin des britischen Sachverständigen Keith Still sei möglicherweise befangen gewesen. Die Expertin habe neben ihrer Gutachter-Tätigkeit gleichzeitig für das NRW-Innenministerium in einer Arbeitsgruppe gesessen, die sich ebenfalls mit der Loveparade beschäftigte.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte die Teilnahme der Beraterin an der Arbeitsgruppe. Die zwölfköpfige Runde bestehend aus Brandschutzexperten, Rettungskräften und Veranstaltern habe ehrenamtlich zentrale Punkte zum Thema Sicherheit bei Großveranstaltungen zusammengetragen. Der Süddeutschen Zeitung sagte die Expertin, sie habe bei dem Gutachten nur organisatorische Hilfe geleistet.

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hatte unter Verweis auf die Feststellungen des „international anerkannten Sachverständigen“ erklärt, Maßnahmen der Polizei seien nicht „ursächlich für den tragischen Ausgang der Loveparade“ gewesen. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt und vier Angestellte des Veranstalters. Polizisten gehören nicht zu den Angeklagten. Nach der Katastrophe waren zunächst auch Polizisten unter Verdacht geraten, falsch reagiert zu haben.

Das Landgericht werde „die Anklage genau prüfen und auch diese Dinge, wer, wann mit wem gearbeitet hat, berücksichtigen“, sagte der Gerichtssprecher. Wenn es zu einem Hauptverfahren komme, liege es jedoch immer noch im Ermessen des Gerichts, selbst einen Gutachter auszuwählen, sagte der Sprecher des Landgerichts Duisburg.

Die Entscheidung des Landgerichtes über die Zulassung der Anklage wird nicht vor Herbst erwartet. Gerade erst wurde eine Frist weiter nach hinten geschoben: Das Gericht sei der Bitte der Verteidiger nachgekommen, den Zeitraum für die Stellungnahme der Beschuldigten um einen Monat bis Mitte Oktober zu verlängern, sagte der Sprecher.

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