Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie: Vollzeit oder gar nicht

Der Staat wirbt dafür, dass junge Eltern ihre Ausbildung in Teilzeit absolvieren können. Ausgerechnet die Bundestagsverwaltung stellt sich aber quer.

Maxine Bacanji vor dem Paul-Löbe-Haus

Hier wollte sie ihre Ausbildung machen: Maxine Bacanji vor dem Paul-Löbe-Haus des Bundestags Foto: Dagmar Morath

BERLIN taz | Die Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ist mit einer Verheißung überschrieben: „Ausbildung in Teilzeit – ein Gewinn für alle“. Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei „nicht nur für den Arbeitsmarkt von entscheidender Bedeutung“, heißt es darin. Auch junge Eltern in der Ausbildung könnten Lehre und Familie durch Teilzeitmodelle besser miteinander vereinbaren. Und die Unternehmen könnten sich dadurch „die Potenziale einer hoch motivierten und verantwortungsbewussten Zielgruppe“ erschließen.

Wie das Bildungsministerium werben verschiedene weitere Ministerien dafür, dass Betriebe die Möglichkeit zur Teilzeitausbildung nutzen, die der Bundestag 2005 gesetzlich verankert hat. Doch ausgerechnet die Verwaltung des Parlaments gewährt diese Möglichkeit nur sehr eingeschränkt: Einer jungen Mutter, die bei der Bundestagsverwaltung eine Ausbildung beginnen wollte, wurde die Teilzeit gerade verwehrt.

Ende September bewarb sich die Berlinerin Maxine Bacanji um eine Stelle bei der Bundestagsverwaltung. Diese, so heißt es im Ausschreibungstext, „hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt und ist deshalb in diesem Bereich, in dem der Anteil weiblicher Beschäftigter bislang nur gering ist, besonders an Bewerbungen von Frauen interessiert“. Die Bundestagsverwaltung verstehe sich „als familienfreundlicher Arbeitgeber und begrüßt daher die Bewerbungen von Menschen mit Kindern“.

„Mir liegt Organisatorisches“, sagt Bacanji, 26 Jahre alt und alleinerziehende Mutter eines 18 Monate alten Sohnes. Nach zehn Studiensemestern Deutsch und Philosophie auf Lehramt will sie sich beruflich umorientieren. „Der Bundestag war mein Favorit als Ausbilder.“ Sie will dort zur Verwaltungs­fach­angestellten werden.

Teilzeit erst nach einem Jahr

Sie wird zum Aufnahmetest eingeladen, eine Woche nach diesem Termin zum Vorstellungsgespräch. „Dort habe ich das erste Mal nach Details gefragt“, sagt Bacanji. Teilzeit sei möglich, heiße es – aber nicht von Anfang an. Erst einmal müsse man sehen, wie sie sich mache. Und gegebenenfalls könne sie dann nach einem halben oder auch einem Jahr von der Vollzeit- in eine Teilzeitausbildung wechseln.

Die Kita, in die ihr Sohn geht, hat von 8 bis 17 Uhr geöffnet, momentan ist ihr Sohn um die fünf Stunden pro Tag dort. Noch nicht einmal das Jobcenter verpflichtet Alleinerziehende dazu, Vollzeit zu arbeiten, wenn das Kind unter 12 Jahre alt ist. Und selbst wenn ihr Sohn die gesamte Zeit in die Kita ginge, ist die Ausbildung nicht zu schaffen, wenn die Entfernungen so groß sind wie in Berlin: Die Kita liegt im Berliner Bezirk Lichtenberg im Osten, der Ausbildungsort in Mitte und die Berufsschule in Steglitz im Westen.

Bacanji bekommt die Zusage für den Ausbildungsplatz, doch die Verwaltung bleibt bei ihrer Position. „Wie ich mein Kind versorgen soll, hat niemand gesagt“, sagt Bacanji. Sie sagt ab. Fürs Jobcenter, auf dessen Zahlungen sie derzeit angewiesen ist, bittet sie per Mail um eine Bestätigung, dass die Ausbildung in Teilzeit nicht möglich ist. Die Mitarbeiterin der Verwaltung dementiert mit einer abenteuerlichen Begründung: „Wie ich Ihnen bereits am Telefon mitgeteilt habe, ist selbstverständlich auch eine Teilzeitausbildung möglich“, schreibt sie – nur eben nicht von Anfang an. Eine explizite Bestätigung dieser Regelung zur Vorlage beim Jobcenter verweigert sie.

Unrealistischen Annahmen

Die Bundestagsverwaltung, ärgert sich Bacanji, gehe von völlig unrealistischen Annahmen über das Leben von Alleinerziehenden aus. „Es macht mich sehr wütend, dass diejenigen, die durch Gesetzesänderungen Teilzeitausbildung ermöglichen und bei Unternehmen dafür werben, selbst nicht bemüht sind, diese durchzusetzen – aber scheinheilig so tun.“ Nicht nur dass sie Zeit für eine Bewerbung verloren hat, sie muss sich nun auch erneut auf die Suche nach einem Ausbildungsplatz machen.

Wegen Bacanjis Fall wandte sich Anfang Januar der Bundestagsabgeordnete Friedrich Straet­manns von der Linksfraktion an Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble. Die praktizierte Regelung, eine Ausbildung in Teilzeit erst nach einem halben Jahr zu ermöglichen, mache eine Teilzeitausbildung in der Bundestagsverwaltung „in den allermeisten Fällen unmöglich“, schreibt Straetmanns.

Und weiter: „Wir als Deutscher Bundestag haben eine besondere Verantwortung und Vorbildfunktion. Ich hoffe, Sie stimmen mir zu, dass hier Verbesserungsbedarf für die nächsten Ausbildungsjahrgänge besteht. Ich würde Sie daher bitten, für entsprechende Regelungen und Sensibilität in der Verwaltung zu sorgen.“

Und die Bundestagsverwaltung? Will sich lieber nicht äußern. Sie verweist an die Pressestelle. Die folgt der Logik, die schon die Bewerberin Bacanji erfahren musste: Etliche Mitarbeiter des Bundestags seien in Teilzeit beschäftigt, schreibt ein Sprecher. Offensichtlich müsse die Möglichkeit, im Bundestag Teilzeit zu arbeiten, also „grundsätzlich“ bestehen.

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