Verdrängung in Berlin: Die letzten Perlen vom Herrfurthplatz
Im Neuköllner Schillerkiez werden Wohnhäuser höchstbietend verkauft, die eine Künstlerin an eine Landesstiftung vererbt hatte. Ist das rechtens?
99 Jahre alt wurde die Kunsthistorikerin Helga Kliemann. Am 4. Februar 2024 verstarb die verwitwete Partnerin von Carl-Heinz Kliemann, der zu den bedeutendsten Nachkriegsmalern Berlins gezählt wird. Wie schon bei ihrem Mann sollte auch das Vermächtnis von Helge Kliemann an eine Stiftung gehen, die Carl-Heinz-und-Helga-Kliemann-Stiftung, verwaltet von der landeseigenen Stiftung Stadtmuseum Berlin. Dort freut man sich über die Chance, das Oeuvre der beiden Künstler:innen zu bewahren.
Doch ein Teil dieses Vermächtnisses macht jetzt Ärger. Denn vererbt hat Kliemann nicht nur Bilder und Dokumente. Zu ihrem Vermächtnis gehörten auch zwei Wohnhäuser im Neuköllner Schillerkiez, am Herrfurthplatz. Deren Bewohner:innen gehen nun auf die Barrikaden. Denn mit den Häusern passiert nun, was, so sagen sie es jedenfalls, nach Wunsch der Eigentümerin nie passieren sollte: Es wird verkauft. Und zwar an den Höchstbietenden.
Erik Lehmann seufzt, wenn er von Helge Kliemann erzählt. Seit 20 Jahren lebt der Mann, der eigentlich anders heißt, aber auf Wunsch anonym bleiben soll, am Herrfurthplatz 7. Er habe noch die Zeit erlebt, „als es hier noch nicht hip und der Kiez noch leer war“. Als die Bars und Cafés einzogen, als der Flughafen Tempelhof nebenan geschlossen wurde. Und sich dann die Mieten vervielfachten. „Überall, aber nicht bei uns“, fügt er hinzu, „wegen der restriktiven Instruktionen von Frau Kliemann und der Hausverwaltung.“ Noch immer seien die Mieten im Haus unter dem Mietspiegel und bezahlbar.
„Frau Kliemann“, wie Lehmann seine ehemalige Vermieterin stets nennt, sei es stets wichtig gewesen, dass sich nicht so viel am Haus verändert. Auch dass hier Künstler:innen leben können, die Platz zum Leben und Arbeiten brauchen und die „nicht die stabilsten Einkommensverhältnisse haben“, wie Lehmann sagt. Das Haus sei noch das einzige unsanierte am Platz. In manchen Wohnungen, wo die Leute es sich nicht anders leisten können, gebe es noch Kohleheizung. Die Eckkneipe unten, das Daffke, sei ein Original, noch mit Fresken aus der Gründerzeit. Und auch die Hausgemeinschaft sei hier noch intakt. „Wenn ein:e Nachbar:in Geburtstag hat, sind eigentlich immer alle eingeladen. Das ist so ein schöner Austausch, gerade weil die Leute hier so divers sind. Das wollen wir unbedingt behalten“, sagt Lehmann.
Ein Testamentvollstrecker, ein zweiter Erbe
Aber diese Idylle ist bedroht. Denn etwas ist schiefgegangen mit dem Erbe. Wie eine Sprecherin der Stiftung Stadtmuseum der taz bestätigte, waren die Wohnhäuser „Teil der Erbmasse“ von Helge Kliemann. Doch es gebe einen „Pflichtteilsberechtigten“, also ein:e Verwandte:n mit Mindestanspruch auf einen Erbanteil. Deshalb sei, gemäß der Vorgaben im Testament, vom Amtsgericht ein Testamentsvollstrecker eingesetzt worden. Der habe sich dazu entschieden, die Häuser zu verkaufen, um den Pflichtteilsberechtigten auszuzahlen. Ein Käufer sei auch bereits gefunden und der Notarvertrag unterschrieben worden.
Bei den Bewohner:innen löst das natürlich Ängste aus: „Uns schwant der Horror, das nach dem Verkauf umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgedrückt werden, dass die Mieten anziehen und das Haus zur Baustelle wird“, sagt Lehmann. Für viele im Haus wäre das existenzbedrohend, so der Langzeitmieter. „Ganz viele haben große Angst.“
Die Mieter:innen sind deshalb an die Öffentlichkeit gegangen. Vor gut einer Woche gab es eine Kundgebung vor dem Haus, „Berlin, bitte vorkauf mich!“ steht auf einem großen Transparent, das über die Balkone der grauen Fassade von einem der zwei Häuser gespannt ist. Die Hoffnung der Bewohner:innen: dass der Bezirk einschreitet und das Haus dem Käufer per Vorkaufsrecht vor der Nase wegschnappt. Dann müsste sich dieser, um das Vorkaufsrecht abzuwenden, zu einer sozialverträglichen Vermietung verpflichten – oder das Haus geht an einen gemeinnützigen Träger.
Mieter Erik Lehmann
Doch die Chancen dafür stehen schlecht. Seit das Bundesverwaltungsgericht 2022 das Vorkaufsrecht vehement beschnitten hat, ist dieses eigentlich nur noch für Schrottimmobilien nutzbar – und um solche handelt es sich eher nicht. „Wir sind da noch in der Prüfung“, sagt der zuständige Baustadtrat, Jochen Biedermann (Grüne). Es gebe beim Vorkaufsrecht allerdings „sehr hohe Hürden zu überspringen“.
Es ist was faul in der Mieterhauptstadt Berlin: Investoren spekulieren mit ganzen Wohnblöcken, Konzerne lassen ihre Häuser verfallen, Mieter:innen müssen sich mit Eigenbedarfskündigungen und Wuchermieten herumschlagen.
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Wurde das Abgeordnetenhaus übergangen?
Was allerdings die Aufmerksamkeit von Biedermanns Parteikollegen, dem Neuköllner Abgeordneten André Schulze, auf sich zieht: dass die Carl-Heinz-und-Helga-Kliemann-Stiftung nach eigenen Angaben eine „unselbstständige“ Stiftung vom Stadtmuseum Berlin ist, die sich im Landesbesitz befindet. Und eine Landesstiftung kann nicht einfach so ein Wohnhaus verkaufen. „Der Verkauf einer Immobilie durch eine Stiftung des Landes bedarf aus guten Gründen der Zustimmung des Abgeordnetenhauses, um derartige Verkäufe zum Höchstpreis zulasten der Mieter*innen zu verhindern“, sagt Schulze.
Doch die Stiftung argumentiert, nie im Besitz des Hauses gewesen zu sein. Das Erbe sei an den Testamentvollstrecker gegangen, der zunächst die Pflichtteilsberechtigten bedienen müsse, bevor das restliche Erbe an die Carl-Heinz-und-Helga-Kliemann-Stiftung gehen könne. Daher würden „die Regeln des Landes Berlin zu landeseigenen Grundstücksverkäufen nicht gelten“, so die Stiftungssprecherin. Man habe keinen Einfluss darauf gehabt, dass das Haus höchstbietend verkauft wurde. „Die Stiftung Stadtmuseum Berlin selbst könnte sich alternative Eigentümerkonstruktionen vorstellen“, sagt sie.
Dass die Stiftung gar keinen Einfluss auf den Umgang mit dem eigenen Erbe gehabt habe, überzeugt Schulze nicht. „Aus Erfahrung ist davon auszugehen, dass es eine Rückkopplung zwischen dem Testamentvollstrecker und der Stiftung zum Verkauf des Hauses gab“, so Schulze zur taz. In jedem Fall sei es „fatal“, wenn eine öffentliche Stiftung ein Haus erbe und dieses dann verhökere. „Damit trägt die öffentliche Hand zur Spekulation am Wohnungsmarkt bei.“
Das Vertrauen der Mieter:innen ist jedenfalls zerstört. Vor allem, dass die Hausgemeinschaft erst informiert wurde, als alles schon durch war, stößt ihnen übel auf. „Man kann ein Haus oder dessen Mieter:innen verkaufen, und in dem Fall wurden wir als Mieter:innen verkauft“, sagt Lehmann. Seine Hoffnung: dass sich der bisher unbekannt gebliebene Käufer noch vorstellt. „Es muss ja kein Unmensch sein. Wir sind bereit, in Kontakt zu treten.“
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