Verdacht der Korruption und Geldwäsche: Durchsuchung bei Petr Bystron

Ermittler durchsuchen die Berliner Wohnadresse des AfD-Politikers. Sobald er ins EU-Parlament wechselt, müssen die Ermittlungen erst einmal ruhen.

etr Bystron (AfD), neugewählter EU-Abgeordneter, nimmt an den Beratungen mit den neugewählten AfD Europa-Abgeordneten nach der Europawahl teil.

Unter Verdacht auf Geldwäsche und Bestechlichkeit: Petr Bystron (AfD) Foto: Britta Pedersen/dpa

BERLIN/MÜNCHEN dpa | Im Zuge der Ermittlungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bestechlichkeit gegen Petr Bystron haben Ermittler nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag die Wohnadresse des AfD-Bundestagsabgeordneten in Berlin durchsucht. Die Generalstaatsanwaltschaft München bestätigte auf Anfrage lediglich weitere Durchsuchungen im Zuge eines Verfahrens wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit, „um weitere Beweismittel sicherzustellen“. Nach dpa-Informationen durchsuchten die Ermittler zudem weitere Objekte in Berlin. Zuerst hatte der Spiegel von der Aktion berichtet.

Schon im Mai hatten bayerische Ermittler unter anderem Bystrons Abgeordnetenbüro im Bundestag durchsucht. Der Parlamentarier aus dem Wahlkreis München-Nord steht im Verdacht, im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal Voice of Europe Geld erhalten zu haben, um im Bundestag im Gegenzug im Sinne Russlands zu agieren. Der Bundestag hatte Bystrons Immunität vor den Durchsuchungen im Mai aufgehoben.

Bystron selbst wies damals die Vorwürfe zurück und bezeichnete das Verfahren als politisch motiviert. Er rechne damit, dass das Verfahren eingestellt werde, „wenn die Wahl vorbei ist“. Bis zum rechtskräftigen Ende des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.

Die aktuelle Durchsuchungsaktion kam wenige Wochen, bevor die Ermittler im Fall Bystron wegen dessen Wechsels ins Europäische Parlament eine Zwangspause einlegen müssen. Mit dem neuen Mandat als EU-Abgeordneter genießt Bystron, der bei der Wahl auf Listenplatz zwei der AfD angetreten war, wieder Immunität.

Immunität im EU-Parlament

Die Ermittlungstätigkeiten müssen demnach gestoppt werden, sobald die Bundeswahlleiterin das offizielle Ergebnis der Europawahl in Deutschland öffentlich bekanntgegeben hat. Der Bundeswahlausschuss soll aber erst am 3. Juli tagen und das endgültige amtliche Wahlergebnis feststellen. Weiter ermittelt werden darf nach der Bekanntgabe erst, wenn Bystrons Immunität vom Europaparlament aufgehoben werden sollte. Bis zu einer Entscheidung darüber kann es aber einige Zeit dauern.

Bystron steht wegen der Vorwürfe seit Wochen in der Kritik. Die AfD-Parteispitze forderte ihn auf, nicht mehr im Europawahlkampf aufzutreten. Er selbst erklärte daraufhin, er wolle im Wahlkampf aus familiären Gründen nicht mehr auftreten. Wenige Tage vor der Wahl nahm er aber wieder an einem AfD-Termin in Nürnberg teil – und zieht nun ins Europaparlament ein.

Im Gegensatz zu Spitzenkandidat Maximilian Krah wird Bystron dabei Teil der künftigen AfD-Delegation sein. AfD-Co-Chef Tino Chrupalla sagte am Montag, Bystron habe bei einem Treffen der neuen EU-Abgeordneten eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er kein Geld angenommen habe und „die Aussagen alle falsch sind“. Das hätten einige, auch Abgeordnete, von ihm gefordert, und das sei wichtig gewesen.

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