Verbrannt in der JVA Kleve: Manipuliert bis in den Tod
Amad A. saß grundlos in Haft und verbrannte in seiner Zelle. Die Eltern glauben nicht an Suizid. Doch die Ermittlungen wurden eingestellt.
Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Kleve, die Ermittlungen wegen Freiheitsberaubung gegen die Polizisten, die Amad A. festgenommen hatten, einzustellen, sei deshalb Beschwerde eingelegt worden. „Manipulationen“ an zwei Polizeidatenbanken, mit denen die grundlose Inhaftierung vom Amad A. offenbar nachträglich gerechtfertigt werden sollte, seien „nicht ausermittelt worden“, klagte Reineckes Partner Sven Tamer Forst.
Nach Zeugenaussagen vor einem Untersuchungsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags wurde Amad A. im Juli 2018 im 35.000 Einwohner*innen zählenden Ort Geldern festgenommen. Zuvor hatte die Tochter eines Verkehrspolizisten ihren Vater auf dessen Diensthandy angerufen und sich über eine angebliche sexuelle Belästigung durch den 26-Jährigen beschwert.
Zwar stellten sich die Vorwürfe als haltlos heraus – in Haft blieb der in Aleppo geborene Bürgerkriegsflüchtling dennoch: Bis zum 17. September 2018 saß er in der JVA Kleve ein. An diesem Tag brach in seiner Zelle ein Feuer aus. Amad A. wurde so schwer verletzt, dass er zwölf Tage später nach einer Lungentransplantation starb. Mehr als 40 Prozent seiner Haut waren verbrannt.
Datenbanken wohl manipuliert
Erklärt wurde seine widerrechtliche Haft durch eine fälschliche Zusammenführung von zwei Datensätzen aus den zwei Polizeidatenbanken. Amad A. soll dort als per Haftbefehl gesucht vermerkt gewesen sein. Angeblicher Grund: Ein von der Staatsanwaltschaft Hamburg wegen schweren Diebstahls und nicht bezahlter Geldstrafen gesuchter Mann aus Mali soll den Namen Amad A. als Alias benutzt haben.
Eine Gutachterin des Landtags-Untersuchungsausschusses hatte dagegen festgehalten, die Zusammenführung der beiden Personendatensätze sei erst drei Tage nach der Verhaftung des Syrers erfolgt – die Daten dürften also nachträglich manipuliert worden sein.
Der Sprecher der ermittelnden Staatsanwaltschaft Kleve, Günter Neifer, hatte den Fall dagegen schon im Oktober 2018 als „äußerst tragisch“ – also im Wortsinn unvermeidlich – bezeichnet und damit den Tenor der weiteren Ermittlungen gesetzt. Für die Staatsanwaltschaft handelt es sich bei dem Tod um Suizid. Ein von ihr beauftragter Brandgutachter geht davon aus, dass Amad A. Bettlaken, Decken und Matratze in seiner Zelle selbst angezündet hat. Um Hilfe soll der Inhaftierte erst gerufen haben, nachdem das Feuer bereits eine Viertelstunde gebrannt hat.
Gutachter sieht Widersprüche
Vom WDR beauftragte Brand-Sachverständige hatten dagegen auf viele Widersprüche hingewiesen. Kaum denkbar sei, dass Amad A. nach einer Viertelstunde in der Zelle überhaupt noch in der Lage gewesen sein soll, nach Rettung zu rufen. Damit steht auch der Verdacht unterlassener Hilfeleitung im Raum. „Klar ist bisher nur, dass das Feuer nicht von außen gelegt wurde“, sagte Rechtsanwalt Reinecke dazu.
Bezweifelt wurde die Suizid-These am Freitag in Köln auch vom Vater von Amad A. „Mein Sohn saß in Syrien drei Jahre aus politischen Gründen im Gefängnis“, erklärte Malak Zaher A. „Er ist dabei gefoltert worden. Warum sollte er sich danach in Deutschland umbringen?“, fragte der 56-Jährige, während seine Frau Fadila weinend daneben saß.
Sein Sohn sei ein motivierter, lebensfroher junger Mann gewesen, der an Heirat gedacht habe. Ein Suizid mache für ihn einfach keinen Sinn, sagte Malak Zacher A. – und bilanzierte bitter: „Wir sind nach Deutschland gekommen, um in Demokratie und Frieden zu leben. Aber wir haben hier ein Leben verloren.“
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