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Verbot von Schwangerschafts­abbrüchenTeilerfolg für Chefarzt und seine Patientinnen

Joachim Volz darf ambulant weiter Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Als angestellter Arzt des katholischen Klinikums Lippstadt jedoch nicht.

Gynäkologe Joachim Volz und Mitstreiterinnen auf einer Demonstration gegen das Abtreibungs-verbot seines Arbeitgebers am 5. Februar Foto: Max Lametz/dpa
Dinah Riese

Aus Hamm

Dinah Riese

Im ersten Moment blickt der Vorsitzende Richter Guido Jansen in verwirrte Gesichter: Darf Joachim Volz am Klinikum Lippstadt nun Schwangerschaftsabbrüche durchführen oder nicht? Die will das Klinikum verbieten – und dagegen hat Volz geklagt, am Donnerstag in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm.

Die Antwort auf die Frage ist etwas komplex. Denn Jansen hat die entsprechende Weisung an den angestellten Frauenklinik-Chefarzt Volz bestätigt. Die Weisung an den Kassenarzt Joachim Volz, der ambulant sowohl in eigener Praxis in Bielefeld tätig ist als auch am Klinikum, hat das Gericht allerdings für ungültig erklärt.

Seit 13 Jahren leitet Volz das Perinatalzentrum am Klinikum Lippstadt. Dort führt er auch medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durch. Solche also, die laut Gesetz „aus ärztlicher Sicht angezeigt“ sind, „um eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren abzuwenden“. Anders als Abbrüche bei ungewollten Schwangerschaften sind diese in Deutschland ausdrücklich nicht rechtswidrig.

Doch das bisher evangelische Klinikum bekam im Dezember 2024 einen katholischen Träger und Volz Anfang 2025 die Anweisung, keine Abtreibungen mehr durchzuführen – außer bei „Gefahr für Leib und Leben“. Die Klinik verwies dabei auf die Sonderrechte der Kirchen im Arbeitsrecht und die im neuen Gesellschaftsvertrag vereinbarten ethischen Kriterien. Das Arbeitsgericht Hamm hatte seine Klage in erster Instanz abgelehnt und argumentiert, der Arbeitgeber könne derartige Vorgaben machen.

Eine Frau mit einer begonnenen Fehlgeburt muss das Krankenhaus aufnehmen, das geht gar nicht anders.

Joachim Volz

Dem schloss sich nun auch das Landesarbeitsgericht an. Das erlaube die unternehmerische Freiheit, unabhängig von kirchlichen Sonderrechten, so der Richter. Er beanstandete aber, dass die Weisung an Volz keine Ausnahmen für seine ambulanten Nebentätigkeiten vorgesehen habe, auch nicht bei Lebensgefahr – und somit „ohne triftigen Grund“ weitergehe als die Einschränkung am Krankenhaus.

„Für uns heißt das, dass ab morgen die Patientinnen wieder wie gewohnt zu uns kommen können, und wir ihnen helfen, ohne Wenn und Aber“, sagt Volz. Denn schon jetzt stelle er die Diagnosen in seiner ambulanten Tätigkeit, ebenso erfolge dort die Einleitung. „Und eine Frau mit einer begonnenen Fehlgeburt muss das Krankenhaus aufnehmen, das geht gar nicht anders“, sagt Volz.

Allerdings, so Volz, sei natürlich denkbar, dass sein Arbeitgeber ihm nun eine neue Weisung zukommen lasse – die bezüglich seiner ambulanten Nebentätigkeit wortgleich mit den vom Gericht bestätigten Vorgaben an der Klinik sei.

Über 500 Menschen demonstrieren in Hamm

Zwei Stunden vorher weht ein schneidender Wind über den Marktplatz im nordrhein-westfälischen Hamm. „Ich bin Arzt und kein Mörder“, sagt Volz auf einer Bühne stehend ins Mikrofon. „Meine ärztliche Hilfe kann keine Sünde sein.“ Die Menge applaudiert. „Eine Frauenklinik ist kein Gebetshaus, ein Uterus kein öffentlicher Raum und ein Arzt kein Priester“, ruft Volz. „Wir sind stolz auf Professor Volz“, ruft die Menge zurück, wieder und wieder. Rund 550 Menschen trotzen den eisigen Temperaturen, um ihre Unterstützung zu demonstrieren.

Kristina Hänel ist gekommen, jene Ärztin, deren Fall seinerzeit Paragraf 219a zu Fall brachte. Das Gesetz hatte es Ärz­t*in­nen verboten, öffentlich darüber zu informieren, dass sie Abbrüche durchführen. Es mache sie wütend, dass jene, „die von Nächstenliebe sprechen, mit ihrem Hass und ihrer Gleichgültigkeit die Gesundheit und das Leben von Frauen aufs Spiel setzen“, sagt sie der taz mit Blick auf die katholische Kirche.

Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Lisa Kapteinat ist da, ebenso die frauenpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Kathi Gebel. Bei den Grünen sind neben der frauenpolitischen Sprecherin Ulle Schauws auch die Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sowie die ehemalige Parteichefin Ricarda Lang angereist. Gemeinsam eskortiert die Menge Volz zum Gericht. Dort wartet eine Handvoll Abtreibungsgegner mit Plakaten. „Ich bin kein Zellhaufen“, steht darauf.

Im Gerichtssaal legt Joachim Volz eindringlich dar, was der Fachbegriff „medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche“ bedeutet. „Es geht um nicht lebensfähige Kinder“, sagt der Arzt. Die Schwangere zu zwingen, diese weiter auszutragen, könne deren Tod bedeuten. „Wie können denn medizinische Laien bestimmen, wann dieser Ausnahmetatbestand eintritt?“ Das sei eine ärztliche Entscheidung, die in Absprache mit der Frau und unter Achtung ihrer Autonomie zu fallen habe.

Wenn Volz irgendwann in Rente geht, dann sieht die Lage auch in Lippstadt wieder anders aus

Die Ausnahme „bei Gefahr für Leib und Leben“ helfe da auch nicht weiter, sagt Volz: „Wir lassen heute keine Frau mehr bis zur Schwelle des Todes treten, um sie dann zu retten, das ist Unsinn.“ Er und sein Anwalt verweisen auf Polen, wo Frauen starben, weil Ärzte ihnen zu lange den Abbruch verweigerten. „Wer wurde verurteilt? Die Ärzte, nicht die Kirche“, sagt Volz’ Anwalt Tim Müller-Heidelberg. Und betont: Einen medizinisch notwendigen Abbruch nicht durchzuführen, könne zumindest eine fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung darstellen.

Es ist also ein Teilerfolg für Volz, und vor allem für seine Patientinnen. Es ist aber auch, das betont der Richter ausdrücklich, eine Einzelfallentscheidung. Für Krankenhäuser im Rest der Republik hat die Entscheidung keinerlei Auswirkungen. Und wenn er irgendwann in Rente geht, dann sieht die Lage auch in Lippstadt wieder anders aus.

Mit entsprechend gemischten Gefühlen tritt der Arzt nach der Verhandlung vor die Presse. „Dieser Kampf ist noch nicht zu Ende“, sagt er. Allerdings hat das Gericht keine Revision zugelassen, für ihn selbst ist an dieser Stelle voraussichtlich Schluss. „Jetzt ist die Politik am Zug“, sagt Volz.

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1 Kommentar

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  • Ein Gericht hat nach dem Gesetz Recht zu sprechen, ohne Ansehen der Person und der politischen Richtung. Das hat das Gericht getan, gut so.