Vattenfall klagt gegen Deutschland: Regierung lehnt Schiedsverfahren ab
Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg jetzt erst recht für unzulässig. Sie begründet dies mit einem EuGH-Urteil.
Die Bundesregierung stellt die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun ganz grundsätzlich infrage und beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom März. Das erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Bareiß (CDU) in einer parlamentarischen Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion, die der taz vorliegt.
Vattenfall hat 2012 die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington verklagt. Das schwedische Unternehmen verlangt von Deutschland 4,4 Milliarden Euro plus Zinsen. Durch den beschleunigten Atomausstieg nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima seien seine Reststrommengen entwertet worden.
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Vattenfall 2016 bereits Schadenersatz zugesprochen. Doch der schwedische Energiekonzern verlangt vor dem Schiedsgericht ein Mehrfaches davon. Dabei beruft sich Vattenfall auf den Energiecharta-Vertrag von 1994, der ausländische Investoren in der Energiebranche vor Enteignung und unfairer Behandlung schützt.
Eigentlich sollte das Washingtoner Urteil im ersten Quartal 2018 verkündet werden. Doch dann eröffnete das ICSID-Schiedsgericht das Verfahren erneut und bat um Stellungnahmen zum EuGH-Urteil „Achmea“. Darin hatte der EuGH bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten beanstandet. Mit der Begründung: Die darin vorgesehenen Schiedsgerichte könnten das EU-Recht anders auslegen als der EuGH.
Eigentlich findet sie Investitionsschutzabkommen gut
Der Vattenfall-Konzern erklärte schnell, dass das EuGH-Urteil für den multilateralen Energiecharta-Vertrag keine Bedeutung habe, da dort die EU selbst eine der Vertragsparteien sei. Doch wie würde sich die Bundesregierung positionieren? Eigentlich findet sie Investitionsschutzabkommen gut, doch im Vattenfall-Streit könnte ihr das EuGH-Urteil gelegen kommen.
Der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst fragte die Bundesregierung und bekam jetzt Antwort. Wenn der Europäische Gerichtshof Investitionsschutzabkommen zwischen zwei EU-Staaten für unzulässig hält, dann sei dies auch auf Klagen im Rahmen der Energiecharta übertragbar, so Staatssekretär Bareiß. Das heißt: Die Klage eines Unternehmens aus dem EU-Staat Schweden gegen den EU-Staat Deutschland wäre auch im Kontext der Energiecharta ein Verstoß gegen EU-Recht. Die Bundesregierung habe erneut beantragt, die Klage von Vattenfall abzuweisen.
Klaus Ernst ist das noch nicht genug: „Die Bundesregierung sollte sich aus der Energiecharta und der Paralleljustiz für Konzerne insgesamt verabschieden.“
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