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Urteil zum Görlitzer ParkSenat legt Beschwerde ein

Der Rechtsstreit geht weiter: Trotz des erfolgreichen Eilantrags von fünf An­woh­ne­r:in­nen ist die Zukunft des Görlitzer Parks ungewiss.

Die Stimmung in der Kuhle im Görlitzer Park ist ausgelassen an diesem Montagabend. Unter Beobachtung der Polizei trudeln immer mehr Menschen ein, um den Sieg in dem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht zu feiern, das das nächtliche Abschließen des Parks vorerst für unwirksam erklärt hatte.

Viele umarmen sich, Sektflaschen kreisen, eine Aktivistin hat einen Zaun um sich gespannt, dazu das Schild „Endlich rechtswidrig“. Viele sind hier ungläubig: Einen politischen Sieg habe man schon lange nicht mehr feiern können, heißt es. Später schießen Feuerwerksraketen in die Abenddämmerung. Die Tore, die seit März allabendlich von einem Sicherheitsdienst abgesperrt wurden, bleiben geöffnet.

Claire Horst, Anwohnerin und eine der fünf Kläger:innen, sagt: „Ich freue mich sehr über die Klärung, dass sich die Senatsverwaltung nicht einfach über Zuständigkeiten hinwegsetzen kann.“

Aufgeben aber will die Landesregierung nicht. Die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt kündigte am Dienstag an, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzureichen. Das Gericht könnte sich bereits in den kommenden Wochen mit der am Montag verkündeten Entscheidung befassen. Ein endgültiges Urteil wird aber auch dort nicht getroffen.

Keine schnelle Entscheidung

Dieses wird erst im Hauptverfahren fallen, wenn sich die Rich­te­r:in­nen ausführlich mit der Klage der Initiative befasst haben. Wann es zur mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht kommt, ist offen. Sollte der Senat nicht Widerspruch einlegen und damit Erfolg haben, bleibt der Park bis dahin nachts offen.

Das Verwaltungsgericht hatte der Klage von Horst und vier weiteren An­woh­ne­r:in­nen gegen die nächtliche Schließung vorerst recht gegeben, aufgrund eines formellen Fehlers des Senats. So ist nach dem Grünananlagengesetz nicht die Senatsverwaltung, sondern die Bezirksverwaltung für die Öffnungszeiten des Parks zuständig. Um das zu umgehen, entzog der Senat im Frühjahr 2024 dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Zuständigkeit. Eine Rechtsgrundlage dafür wurde erst nachträglich geschaffen.

„Die Berliner CDU hat offenbar ein Problem damit, sich an Recht und Gesetz zu halten“, kommentierte der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco. „Ich erwarte, dass der Senat die Gerichtsentscheidung vollumfänglich respektiert und die nächtliche Schließung des Görlitzer Parks sofort und dauerhaft beendet.“ Auch Franco ließ sich die abendliche Feier im Park nicht entgehen.

Symbolpolitik statt Problembekämpfung

Rund 2 Millionen Euro soll der Bau des Zauns gekostet haben, der den Park umschließt. Hinzu kommen jährlich eingeplante Kosten von etwa 800.000 Euro für die Bewachung durch einen privaten Sicherheitsdienst. Wenn diese „stattdessen für Druckräume und Straßensozialarbeit verwendet werden, bin ich glücklich“, so die Klägerin Horst.

Eine Politik, die Probleme nur verdrängt oder verlagert, wird ihrer sozialen Verantwortung nicht gerecht

Vasili Franco, Grüne

Doch die auf dem Sicherheitsgipfel im September 2023 neben dem Zaunbau ebenfalls beschlossenen sozialen Maßnahmen stehen immer wieder zur Disposition. Erst im Februar war in letzter Sekunde die Streichung der Gelder für ein Projekt für drogensüchtige Jugendliche am Kottbusser Tor abgewendet worden.

„Wir brauchen im und um den Görli nachhaltige Lösungen statt Symbolpolitik. Eine Politik, die Probleme nur verdrängt oder verlagert, wird ihrer sozialen Verantwortung nicht gerecht“, so Franco.

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