Beschluss des Verwaltungsgerichts: Görlitzer Park in Berlin-Kreuzberg muss offen bleiben
Ein Eilantrag von fünf Anwohner:innen ist erfolgreich: Der Berliner Senat hätte die Schließung des Görlitzer Parks in Kreuzberg nicht anordnen dürfen.
Der Görlitzer Park muss vorerst offen bleiben. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag per Beschluss einem entsprechenden Eilantrag von fünf Anwohner:innen stattgegeben. Die Klage, die Mitte März bei Gericht eingereicht worden war, zielte auf die vom Berliner Senat erlassene Allgemeinverfügung, in der die nächtliche Schließung des Parks angeordnet worden war. Seit dem 1. März wird dieser jede Nacht von einem Sicherheitsdienst abgesperrt.
Das Gericht hat nun die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Schließung wiederhergestellt – ab sofort muss der Park demnach wieder geöffnet bleiben. Eine endgültige Entscheidung soll in einem späteren Hauptverfahren fallen. Die Senatsverwaltung kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.
Die Allgemeinverfügung sei, so schreibt es das Gericht in dem der taz vorliegenden Beschluss, „bereits formell rechtswidrig“, da die Senatsumweltverwaltung für den Erlass einer solchen „nicht zuständig“ gewesen sei. Zuständig sei nach dem Grünanlagengesetz hingegen „grundsätzlich die Bezirksverwaltung“, also das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg. Nur dieses dürfe „Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen“.
Der Senat hatte dem grün regierten Bezirk im Frühjahr 2024 die Zuständigkeit für den Park und die beabsichtige Schließung entzogen, nachdem sich das Bezirksamt geweigert hatte, dieser selbst nachzukommen. Doch dafür habe es damals an einer Rechtsgrundlage gefehlt, so das Gericht. Diese sei erst im Nachhinein hergestellt worden. Begründet hatte der Senat sein Handeln mit der Beeinträchtigung eines dringenden Gesamtinteresses Berlins.
Einen Eilantrag des Bezirksamts dagegen hatte das Verwaltungsgericht im Juli 2024 aus formalen Gründen zurückgewiesen. Weil der Bezirk selbst Teil der Verwaltung des Landes Berlin ist, dürfe er nicht gegen sich selbst vorgehen, so die damalige Begründung des Gerichts.
Der Bezirk triumphiert
Bezirksbürgermeisterin Clara Herrmann (Grüne) sagte der taz am Montag, sie begrüße die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Beschluss „entspricht der Auffassung des Bezirksamtes“. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) und der schwarz-rote Senat hätten einen „Bauchklatscher“ hingelegt. „Die vielen Ressourcen und Gelder, die da reingesteckt wurden, hätten besser in andere Maßnahmen investiert werden müssen.“
Als Bezirk habe man „immer deutlich gemacht, dass es Verbesserungen für die Anwohner:innen brauche, statt symbolische Maßnahmen wie den Zaun“. Bei einem runden Tisch mit Betroffenen der anliegenden Kieze hätten „insbesondere die Menschen im Reichenberger Kiez von Verschlechterungen durch die Schließung gesprochen“.
Zweifel an Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort
Der Senat hatte die Umzäunung des Parks bei einem Sicherheitsgipfel im September 2023 beschlossen. Als Begründung dient die Einstufung als „kriminalitätsbelasteter Ort“ (kbO). Die Schließung sei notwendig, weil Maßnahmen zur Kriminalitätsreduzierung erfolglos geblieben waren, so die Argumentation.
Die Klage der Anwohner:innen stellte genau dies in Zweifel. Beigefügt war ihr ein kriminologisches Gutachten, in dem moniert wurde, dass es für die Einstufung als kbO an hinreichenden Nachweisen fehle. Zudem sei die Maßnahme unverhältnismäßig, hieß es in der Klageschrift: „Sie ist nicht geeignet, das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung zu erreichen, da sie lediglich zu einer örtlichen und zeitlichen Verlagerung der Straftaten führt. Jedenfalls ist sie unangemessen, da sie eine Vielzahl von Menschen empfindlich in ihrer Freiheit einschränkt.“
Das Gericht argumentiert nun, dass „den Gemeingebrauch einschränkende Maßnahmen“ wie der Erlass von Ge- und Verboten „grünanlagenspezifischen Zwecken“ dienen müssen. Im Beschluss heißt es: Der Senat zielte „letztlich auf eine Maßnahme der allgemeinen Gefahrenabwehr ab“. Dies ergebe sich aus einem Schreiben der Senatsverwaltung an den Bezirk vom Januar 2024, „wonach die Maßnahme der Eindämmung der massiven Kriminalität im Park diene, in dem sich über Jahre hinweg ein offener Handel mit Betäubungsmitteln und Begleitkriminalität in Form von überwiegend Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten verfestigt habe“.
Zwar sei in dem Schreiben auch argumentiert worden, dass die nächtliche Schließung „auch zu einer geringeren Vandalismus- und Vermüllungsrate beitragen“ würde und daher „auch unter ökologischen Aspekten sinnvoll“ sei, doch allein daraus lasse sich kein „grünanlagenspezifischer Zweck“ begründen.
Das Bündnis „Görli zaunfrei!“ kündigte an, den Sieg noch am Montagabend im Park feiern zu wollen. In einem Statement hieß es: „Der Beschluss beruht auf einem formellen Fehler des Senats. Zugleich spricht viel dafür, dass die Schließung auch nach der neuen Rechtslage rechtswidrig ist. Die Maßnahme ist insbesondere unverhältnismäßig.“
Laut Klägeranwalt David Werdermann gilt der Beschluss formell nur für die fünf Kläger:innen: „Es wäre aber absurd und praktisch nicht handhabbar, den Park nur für diese fünf Personen zu öffnen. Wir gehen daher davon aus, dass der Senat die Vollziehung der Öffnungszeiten insgesamt aussetzt, bis das Verwaltungsgericht über die Klage entschieden hat.“
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