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Urteil zu rassistisch motiviertem Mord„Lebenslänglich“ für Lasermann

26 Jahre nach der Tat wird John Ausonius für den Mord an einer Garderobiere verurteilt. Seine Mordserie diente dem NSU womöglich als Blaupause.

Ausonius werden im Gerichtssaal die Handschellen abgenommen Foto: dpa

Frankfurt am Main taz | Das Frankfurter Landgericht hat am Mittwoch John Ausonius, den „Lasermann“, zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Ausonius, der in Schweden elf Menschen mit Migrationshintergrund niedergeschossen und dabei einen Iraner getötet hatte, hat nach Überzeugung der Strafkammer in der Nacht vom 22. auf den 23. Februar 1992 im Frankfurter Westend die Garderobiere Blanka Zmigrod mit einem Kopfschuss niedergestreckt.

In Schweden suchte die Polizei den Serientäter Ausonius unter dem Alias „Lasermann“, weil er zeitweise ein Gewehr mit Laser­zieleinrichtung benutzt hatte. In Frankfurt geriet er als „Casio-Mann“ unter Verdacht, weil er vor der Tat mit dem späteren Opfer in einen Streit geraten war. Ausonius hatte ihr vorgeworfen, einen für ihn wichtigen Casio-Rechner (ein speicherfähiges Gerät der Vor-Smartphone-Ära) gestohlen zu haben.

„Die Kammer hat keinerlei Zweifel daran, dass der Angeklagte diesen Mord begangen hat“, sagte die Vorsitzende Richterin Bärbel Stock und sprach von einer lückenlosen Indizienkette. Ausonius habe im Streit um den Rechner die Garderobiere und ihre Chefin als „Ostfrauen“ beschimpft. Mit dem Mordanschlag auf die Garderobiere habe sich Ausonius den Rechner zurückholen und sich bei der Frau rächen wollen, so das Gericht. Die brutale Begehung der Tat sei dem Angeklagten nicht wesensfremd gewesen. Auch bei der Attentatsserie in Schweden hatte er acht von elf Migranten mit einem Kopfschuss niedergestreckt, erinnerte die vorsitzende Richterin.

Mit diesem Urteil wird fast auf den Tag genau 26 Jahre nach der Tat der Mord an Blanka Zmig­rod doch noch aufgeklärt beziehungsweise juristisch abgeschlossen. Weshalb das Verfahren insgesamt so lange gedauert habe, „das bleibt das Geheimnis der Staatsanwaltschaft“, so die Richterin. Die Kammer hält den Angeklagten für nach wie vor „sehr gefährlich“, deshalb verfügte sie die Sicherheitsverwahrung. Das Gericht sprach von einem Gewalttäter mit eingeschliffenem Verhaltensmuster, der soziopathologische Züge zeige. Nach diesem Urteil dürfte Ausonius, der auch in Schweden wegen seiner Taten dort zu lebenslanger Haft verurteilt worden war, nicht so schnell aus der Haft entlassen werden.

Blaupause für den NSU

Der Prozess war mit besonderem Interesse verfolgt worden, weil der „Lasermann“ den Rechtsterroristen des NSU eine Blaupause geliefert haben könnte. Wie Ausonius hatte das NSU-Trio mit Banküberfällen seinen aufwendigen Lebenswandel finanziert und dabei gezielt Männer mit Migrationshintergrund niedergeschossen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte 2012 formuliert: „Es besteht die Möglichkeit, dass die Jenaer Rechtsextremisten Kenntnis von den durch Ausonius verübten Anschläge auf Ausländer erhalten haben.“ In der rechtsextremen Szene sei Ausonius als „Lichtblick im Dasein“ gefeiert worden, so das BfV.

Es gibt allerdings noch eine Parallele. Bei der Fahndung nach dem Täter in der Ceska-Mordserie blendeten die Ermittler ein mögliches fremdenfeindliches Motiv zunächst aus. Bei der öffentlichen Fahndung im Frankfurter Mordfall wurde weder erwähnt, dass Blanka Zmigrod an ihrer Tätowierung als KZ-Überlebende zu erkennen war, noch dass der „Casio-Mann“ sie und ihre Chefin als Ausländerin beschimpft hatte. Selbst den Zuschauern der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY … ungelöst“, die um Mithilfe gebeten worden waren, wurden diese Informationen vorenthalten.

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3 Kommentare

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  • Ich bin ein wenig überrascht, in älteren berichten war man nicht so sicher, dass es für eine Verurteilung reicht. Es hieß „Er kannte das Mordopfer. Am Tag vor dem Mord waren die beiden aneinandergeraten...“. Reicht das schon für eine Verurteilung? Ich glaube auch das er der Täter war, aber mit so einer dünnen Faktenlage für eine Verurteilung möchte ich nicht unter Verdacht für eine Straftat kommen...

    • @Andi S:

      Es gibt eine Urteilsbegründung, die, wie der Name sagt, das Urteil begründet.

      Dieser Zeitungsartikel ist NICHT die Urteilsbegründung.

      Warum man das heutzutage immer wieder erklären muss, ist sehr traurig.

      • @Hulle:

        Entschuldigen Sie meine Unverfrorenheit hier nachzuhaken. Ich werde nicht mir eine seitenlange Urteilsbegründung heranziehen, sondern erwarte von der Presse, dass sie diesen Punkt behandelt, da sowohl in der taz als auch anderen Medien die Beweislage thematisiert wurde. Jetzt frage ich mich, was daran traurig sein soll.