Urteil nach SUV-Unfall in Berlin: Bewährungsstrafe für Fahrer
Der Mann, der 2019 nach einem epileptischen Anfall vier Menschen überfahren hatte, muss nicht in Haft. Er war einen Monat nach einer Hirn-OP ins Auto gestiegen.
taz/dpa | Nach einem Unfall mit vier Toten in der Berliner Innenstadt ist der angeklagte Autofahrer zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den SUV-Fahrer am Donnerstag der fahrlässigen Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Der heute 45 Jahre alte Mann war trotz einer Epilepsie-Erkrankung und einer Gehirnoperation einen Monat vor dem Unfall Auto gefahren.
Der schwere Wagen des Mannes war am 6. September 2019 über die Gegenfahrbahn hinweg von der Invalidenstraße abgekommen. Der SUV (SUV, Abkürzung für: Sport Utility Vehicle) überschlug sich und tötete vier Menschen auf dem Gehweg – einen Dreijährigen und seine Großmutter im Alter von 64 Jahren sowie zwei 28 und 29 Jahre alte Männer.
Das Gericht entzog dem 45-Jährigen die Fahrerlaubnis und verhängte eine zweijährige Führerscheinsperre – zudem 15.000 Euro als Auflage. „Er hätte erkennen können und müssen, dass er sich nicht hinter das Steuer setzen durfte“, so das Gericht.
Nach einem ähnlichen Fall mit einer toten Fußgängerin in Würzburg war ein Fahrer zu drei Jahren Haft und lebenslangem Fahrverbot verurteilt worden.
Der Fall hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt – und schnell eine Diskussion um die Gefahren im Straßenverkehr ausgelöst. Anfangs stand dabei die Frage im Zentrum, ob SUV-Fahrzeuge besonders gefährlich sind. Im Prozess war jedoch die Frage nach der Fahrtauglichkeit des Angeklagten zentral, und ob ein epileptischer Krampfanfall für ihn vorhersehbar war. Vermutlich wäre es auch bei einem Kleinwagen zu einem schrecklichen Unfall gekommen, hieß es im Prozess.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hätte der Unternehmer wegen einer strukturellen Epilepsie und einer Gehirnoperation nur einen Monat vor dem Unfall nicht am Steuer sitzen dürfen. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung beantragt. Nach Auffassung der Anwälte, die Hinterbliebene als Nebenkläger vertraten, hat der 45-Jährige bewusst gegen ärztliche Auflagen verstoßen.
Der deutsche Angeklagte hatte zu Prozessbeginn Ende vergangenen Oktober erklärt, er sei zutiefst verzweifelt über das Leid, das sein Unfall verursacht habe. Er habe im Mai 2019 erstmals einen epileptischen Anfall gehabt. Mit einer Tumor-Operation und mit einer Medikation habe er danach alles getan, um einen zweiten Anfall auszuschließen.
Auf der Straße am Unfallort wurde mittlerweile ein geschützter Fahrradstreifen angelegt. Zudem gilt dort Tempo 30. Es gibt zudem Planungen, an der Stelle einen Gedenkort einzurichten.
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert