Urteil nach Protest in Lützerath: Mönch muss 140 Tagessätze à 30 Euro blechen
Der polizistenschubsende „Mönch von Lützerath“ wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Amtsrichter rechnet dem Aktivisten sein Geständnis hoch an.
Der Franzose, mit bürgerlichem Namen Loic S., 29 Jahre, hatte im Januar 2023 bei der großen Demo vor den Toren des besetzten Braunkohledorfs Lützerath in einer Franziskanerkutte Polizeibeamte in den Schlamm geschubst. Einem Polizisten soll er auch ein Bein gestellt haben.
Der Altenpfleger Loic S. hatte sein Tun zugegeben und auf die massive Polizeigewalt am selben Tag verwiesen. Die Ordenstracht habe er getragen, um damit „Spiritualität in den Widerstand“ zu tragen. Die Auseinandersetzungen um Lützerath seien für ihn Ausdruck eines „kollektiven Wagemuts gewesen, um das Dorf zu retten“.
Drei Polizeibeamte waren am Mittwoch als Zeugen geladen. Zwei hatten keine Verletzungen davongetragen. Einer entdeckte später „einen kleinen blauen Fleck an der linken Schulter“. Es blieb unklar, ob Loic S. dafür verantwortlich war. Eine Beamtin aus Magdeburg erzählte, sie habe „bis zu den Knien im Schlamm“ gesteckt: „Keine Verletzungen, keine Schmerzen, aber ich habe unter meinem Helm geweint, weil ich nicht rauskam“.
Zeuge spricht von prügelnden Beamten
Der Prozess kippte kurz in Richtung des Angeklagten, als Anselm Meyer-Antz, 65, aussagte. Der ehemalige Misereor-Mitarbeiter war für die Initiative „Kirche im Dorf lassen“ vor Ort. Er schilderte von prügelnden und beleidigenden Beamten. „Ich hatte den Eindruck, hier sollte eine Schlägerei initiiert werden.“ Auf einem Video im Gerichtssaal sah man später, wie Loic S. im Vorbeigehen von einem Polizeibeamten auf den Kopf geschlagen wurde.
Am nächsten Morgen, so Zeuge Meyer-Antz weiter, habe er im Camp nebenan in Keyenberg einen Gottesdienst geleitet: „Tiefe Bedrückung bei den jungen Menschen überall.“ Dann habe man das Mönchsvideo geguckt, da sei „ein Lächeln zurückgekommen“. Meyer-Antz: „Das ist der große Dienst, den der Mönch von Lützerath dem Land geleistet hat.“
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