Urteil nach Krawallen am Reichstag: Geldstrafe wegen Beleidigung

Das Amtsgericht verurteilt einen Mann, weil er 2020 einen Polizisten als „Volksverräter“ bezeichnet hatte. Andere Verfahren wurden eingestellt.

Demonstranten auf der Treppe des Reichstags

Am 29. August 2020 posieren Rechtsextreme und AfD-Anhänger auf der Treppe vor dem Reichstag Foto: dpa

BERLIN dpa | Fast zwei Jahre nach Krawallen am Reichstagsgebäude ist ein Mann zu einer Geldstrafe von 2.400 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 49-Jährigen am Freitag der Beleidigung und des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Die Beschimpfungen seien „schon derb gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter. Allerdings hätten sich die Vorwürfe der versuchten Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte nicht bestätigt. Damit folgte das Gericht im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Der Handwerker befand sich am 29. August 2020 in einer Gruppe von etwa 1.000 Menschen, die sich nach einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen vor dem Reichstagsgebäude in der Hauptstadt versammelt hatten. Einige der Demonstranten stürmten später auf die Treppe des Bundestags, der Angeklagte gehörte nicht dazu.

Der Handwerker habe einen Polizeibeamten als „Volksverräter“ und „Idiot“ beleidigt, hieß es weiter im Urteil. Seiner vorläufigen Festnahme habe er sich widersetzt. Schläge und Tritte des Angeklagten in Richtung der Polizei hätten sich hingegen nicht erwiesen.

Angeklagter nimmt Urteil an

Der Angeklagte nahm das Urteil an und erklärte: „Vielen Dank, ich will keine Berufung.“ Der 49-Jährige hatte die nun verurteilten Taten gestanden und um Entschuldigung gebeten. Das Gericht hatte zunächst im September 2021 einen Strafbefehl über 120 Tagessätze zu je 15 Euro gegen den Mann erlassen.

Diesen hatte er nicht akzeptiert, so dass es zur mündlichen Verhandlung kam. Diese endete mit einer höheren Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 30 Euro. Hintergrund ist, dass das Einkommen des Handwerkers sich als höher herausstellte als zunächst von der Justiz angenommen. Könnte der Handwerker die Summe nicht zahlen und müsste stattdessen die Strafe ersatzweise im Gefängnis absitzen, wären dies allerdings 80 Tage statt zuvor 120, wie der Richter erklärte. Außerdem gilt der 49-Jährige nicht als vorbestraft.

Nach eigenen Angaben hat die Berliner Staatsanwaltschaft bislang etwa 85 Verfahren im Zusammenhang mit den Geschehnissen vom 29. August 2020 bearbeitet. Weil Beweise nicht ausreichten oder Täter nicht identifiziert werden konnten, seien rund 50 Verfahren eingestellt worden.

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