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Urteil nach Blockupy-Aktion„Meine Waffe ist das Wort“

Rund drei Monate nach der Demo in Frankfurt wird der erste Blockupy-Aktivist verurteilt. Federico A. bekommt 14 Monaten Haft auf Bewährung.

Solidarität mit dem Angeklagten vor dem Amtsgericht in Frankfurt. Foto: dpa

FRANKFURT/MAIN taz | Zu 14 Monaten Haft auf Bewährung hat das Amtsgericht Frankfurt am Main den Blockupy-Aktivisten Federico A. am Mittwoch verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der italienische Student bei den Protesten rund um die Europäische Zentralbank des schweren Landfriedensbruchs und der versuchten schweren Körperverletzung schuldig gemacht hatte. Fünf Jahre darf sich Federico nichts zuschulden kommen lassen, sonst wandert er ins Gefängnis. Mit diesem harten Urteil ging die Richterin sogar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus.

Der Italiener stand als bislang erster Aktivist der Blockupy-Proteste vor Gericht. A. hatte sich gleich zu Prozessbeginn schuldig bekannt.: „Ja, ich habe zwei Steine geworfen“, räumte Federico A. am Mittwochmorgen ein. Dass er insgesamt vier Steine und eine Bierflasche geworfen habe, wies A. jedoch „entrüstet“ zurück. Es seien zudem kleinere Steine, keine Pflastersteine gewesen.

Weil eine Freundin von einem Polizisten im Gesicht verletzt wurde, habe er aus der aufgeladenen Situation heraus spontan zu zwei Steinen gegriffen und diese in Richtung Polizei geworfen, sagte er gegenüber der Richterin. Vom schwarzen Block und geplanten Aktivitäten grenzte er sich entschieden ab. „Meine Waffe ist das geschriebene Wort.“

Am Morgen des 18. März war der Londoner Masterstudent mit italienischem Pass von der Polizei im Zuge der Blockupy-Proteste festgenommen worden. Die Polizisten, die am Mittwoch als Zeugen aussagten, berichteten übereinstimmend, dass A. „gewaltbereit und aggressiv“ aufgetreten sei. „Wie einen Baseball“ habe er Pflastersteine gezielt gegen die nur zehn Meter entfernten Polizisten geworfen, dann eine Flasche und zudem Polizisten den Mittelfinger gezeigt, sagte ein Beamter, der die Demonstration in Zivil begleitet hatte. Schwer verletzt wurde dabei jedoch niemand.

Die rote Jacke

Dem Angeklagten A. wurde vermutlich seine rote Jacke zum Verhängnis. Sie ließ ihn „gegenüber den Schwarzgekleideten herausstechen“, erklärte ein Beamter. Insgesamt fünf Zeugen waren geladen, alle Polizisten. Das NoTroika Bündnis erklärte nach der Urteilsverkündung in einer Stellungsnahme, dass Federico stellvertretend für alle Blockupy Aktivisten der Prozess gemacht wurde.

„Fede“, auch an diesem Tag im roten Oberteil erschienen, umarmte noch vor dem Gericht seine angereisten Freunde und Eltern. „Wir sind so froh, dass er raus ist, auch wenn mir fünf Jahre Bewährungszeit schon ziemlich hart vorkommen“, sagte Helena S. eine Kommilitonin des Studenten.

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3 Kommentare

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  • mir hat im Februar jmd mit einem Bierglas 2x auf den Kopf (Schläfenbereich) geschlagen, wobei da Glas beim ersten Schlag zerbrach und der Täter bekam 7 Monate auf 2 Jahre zur Bewährung, steht mMn dieses Urteil in keinem Verhältnis - armer Rechtsstaat!

  • 'Dem Angeklagten A. wurde vermutlich seine rote Jacke zum Verhängnis. Sie ließ ihn „gegenüber den Schwarzgekleideten herausstechen“, erklärte ein Beamter.'

     

    Immer wieder werden bei Demos mit Ausschreitungen diejenigen raus gegriffen, die sich gut identifizieren lassen, unabhängig davon ob oder was sie sich zu schulden kommen lassen haben. Es wird ein Schuldiger gebraucht und alle anderen könnten sich ja mit der Anonymität aus der Verantwortung ziehen.

     

    Das führt aber dazu, dass selbst friedliche Demonstranten zukünftig sich auch schwarz uniformiert kleiden, um sich der Gefahr des Sündenbocks zu entziehen. Das sehe ich schon seit Jahren in meinem Umfeld. Das ist aber nichts, was sich die Polizei wünschen kann, denn es bietet den Gewalttätern besseren Schutz. Aber soweit denken dort scheinbar die Wenigsten.

  • Schwerer Landfriendensbruch usw.

    Naja, solches Einschüchterunsgprozedere kennt man ja noch von den Prozessen gegen S21-Gegner. Leider wird es immer mehr und die freiheitlich-demokratische Grundordnung dadurch nicht glaubwürdiger.