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Urteil im Komplex Bergisch GladbachZwölf Jahre Haft

Ein zentraler Beschuldigter wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Bergisch Gladbach wurde verurteilt. Er führte Ermittler:innen zu vielen anderen Verdächtigen.

Muss in Sicherungsverwahrung: Der Beschuldigte im Komplex Bergisch Gladbach Foto: dpa

Köln afp/dpa | Das Kölner Landgericht hat den zentralen Beschuldigten im Missbrauchskomplex* Bergisch Gladbach zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete für den Angeklagten Jörg L. am Dienstag zudem die anschließende Sicherungsverwahrung an.

Der Verurteilte musste sich in dutzenden Fällen wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Vergewaltigung und Verbreitung der Darstellung der Gewalt gegen Kinder verantworten. Die meisten Taten betrafen seine eigene 2017 geborene Tochter, der er regelmäßig in Abwesenheit der Mutter sexualisierte Gewalt angetan haben soll.

Die Anklage gegen Jörg L. fußte maßgeblich auf Bildern und Videos, die er von den Taten gemacht hatte. Gezielt habe er dafür Zeiten ausgenutzt, in denen seine Ehefrau nicht zu Hause gewesen sei, erklärte die Staatsanwaltschaft. Der 43-Jährige hatte sich im Prozess zu den Vorwürfen geäußert, allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Den Antrag hatte die Nebenklage-Anwältin gestellt, die die Tochter vertritt. Sie wollte das kleine Mädchen schützen.

L.s Taten führten die Ermittler:innen zu einem weit verzweigten Netzwerk von Pädokriminellen, die Kinder sexualisierte Gewalt antaten, beziehungsweise untereinander diese Darstellungen tauschten. Die Anklage forderte im Prozess eine Haftstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten und beantragte die Sicherungsverwahrung. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag zum Strafmaß, sprach sich aber gegen die Sicherungsverwahrung aus. Der aus Bergisch Gladbach stammende L. sitzt seit Oktober 2019 in Untersuchungshaft.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Köln gab es allein in Nordrhein-Westfalen zuletzt 201 Tatverdächtige im Komplex Bergisch Gladbach. Zwei Täter verbüßen Haftstrafen, sieben Verdächtige befinden sich in Untersuchungshaft. Seit ihrer Gründung im November gab die zuständige Ermittlungsgruppe „Berg“ 105 Hinweise an Behörden in allen 16 Bundesländern weiter. Der Missbrauchskomplex* ist dabei eine von drei großen Missbrauchsserien*, denen Ermittler in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen eineinhalb Jahren auf die Spur kamen.

Ein über Jahre unentdeckt gebliebener Komplex sexualisierter Gewalt gegen Kinder auf einem Campingplatz in Lügde erschüttert seit Januar 2019 die Öffentlichkeit. Der Fall mit rund 40 betroffenen Kindern gilt als einer der größten Skandale der vergangenen Jahrzehnte. Im Juni dieses Jahres deckten Ermittler:innen außerdem ein Netzwerk von Pädokriminellen in Münster auf.

*Anmerkung der Redaktion: In einem Reformpaket zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom Bundesjustizministerium vom 01. Juli 2020 heißt es völlig richtig: „Die Wortwahl ‚Missbrauch‘ ist unangebracht, da sie suggeriert, es gebe auch einen legalen ‚Gebrauch‘ von Kindern. Wir wollen künftig klare Begriffe verwenden: Es geht um sexualisierte Gewalt, die sich gegen Kinder richtet.“ Aktuell wird diese Formulierung noch häufig verwendet.

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4 Kommentare

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  • Die Sicherungsverwahrung ist ja wohl hoffentlich lebenslänglich. Diese kranken Kreaturen dürfen nie wieder Kinder anfassen können, also nie mehr raus lassen! Und weiter aufdecken und verurteilen und nie nachlassen!

    • @joaquim:

      Wie üblich bei diesem Thema setzt mit der überkochenden Emotion die Ratio aus.



      Entweder sie betrachten die Täter als krank, dann wäre aber Behandlung angesagt und nicht Knast (Ein Tourette-Patient wird ja auch nicht wegen Beleidung abgeurteilt.) oder aber die Täter sind zurechenbar schuldfähig.



      Kritisch ist mE auch die Titulierung als "Kreaturen" zu sehen. Die verbale Entmenschlichung von Gruppen ist regelmäßig der erste Schritt um deren Auslöschung - und darum handelt es sich letztlich auch bei dem geforderten "nie mehr raus lassen" auch wenn sie biologisch am Leben gehalten werden - zu rationalisieren.



      Kurz, ich finde die Haltung die hier zum Ausdruck kommt kaum weniger verroht und barbarisch als die zur Rede stehenden Verbrechen.

    • @joaquim:

      Die Sicherheitsverwahrung geht so lange, bis jemand befindet, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht. Bei dieser kriminellen Energie wird das hoffentlich sehr, sehr lange dauern.



      Ansonsten stimme ich ihnen zu, auch wenn es sich bei den identifizierten Tätern nur um die Spitzen der Eisberge handelt.

  • ...", die er regelmäßig in Abwesenheit der Mutter missbraucht haben soll."



    Bitte wie?



    Was soll hier der Konjunktiv?



    Der Mann hat diese Taten selbst dokumentiert und ist dafür verurteilt worden. Ein Mehr an Sicherheit dürfte es kaum geben.