Urteil im Freital-Prozess erwartet: Neue Härte gegen braune Brandstifter
Lange konnten rechte Attentäter mit milden Urteilen rechnen – nun verhängt die Justiz harte Strafen. Vielleicht auch im Freital-Prozess.
Die Bundesanwaltschaft hat für die beiden mutmaßlichen Rädelsführer unter anderem wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung und versuchten Mordes Freiheitsstrafen von elf Jahren beziehungsweise zehn Jahren und neun Monaten gefordert. Für die anderen sechs Angeklagten plädierte sie auf Strafen zwischen fünf und neuneinhalb Jahren.
Sollten die Richter der Strafforderung folgen, würden sie die Liste rigoroser Urteile bei Anschlägen auf Asylunterkünfte fortführen. Bereits im März 2017 zeigte das Oberlandesgericht München Härte: Es verurteilte die vier Anführer der selbsternannten „Oldschool Society“ als Terroristen. Die Gruppe habe Anschläge auf Asylunterkünfte geplant und dafür bereits illegale Böller beschafft. Laut Gericht fabulierten die Mitglieder von mit Nägeln präparierten Sprengsätzen. Bis zu fünf Jahre Haft verhängten die Richter.
Dieses Urteil war bereits ein Signal. Anders aber als im Fall Freital war die Sachlage bei der „Oldschool Society“ etwas klarer: Die Gruppe war fest strukturiert, mit einem Präsidenten, gar einer Kassenwartin. Aber: Eine Tat hatte die Clique noch nicht begangen. Ihre Verteidiger wiesen den Terrorvorwurf dann auch zurück, sprachen eher von einer „Sauftruppe“. Das Gericht aber nahm deren Gewaltphantasien ernst. Und antwortete mit seinem Urteil deutlich. So wie vielerorts zuletzt.
Für einen Brandanschlag auf eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft in Salzhemmendorf erhielt ein Trio bis zu acht Jahre Haft. Ebenfalls acht Jahre Haft verhängte ein Gericht für die Tat eines NPD-Mannes in Nauen.
Zögernde Staatsanwälte
Dabei lavierte auch die Justiz lange, wie mit der Gewalt gegen Flüchtlinge und ihre Unterkünfte umzugehen sei. 1031 Straftaten gegen Asylbewerberheime zählte das BKA 2015, fast genauso viele im Folgejahr. Etliche Verfahren wurden anfangs eingestellt, weil keine Täter ermittelt werden konnten. In Altena verschonte die Staatsanwaltschaft zwei Brandstifter vorerst von einem Haftbefehl, weil diese nicht rechtsextrem, sondern aus persönlichen Motiven gehandelt hätten – aus Angst. Andernorts wurden Täter zu überschaubaren Strafen verurteilt. Auch im Fall Freital blieb die Staatsanwaltschaft lange passiv. Über Monate zog sich dort die Angriffsserie auf Flüchtlinge und Linke. Die Ermittler aber vermochten keine Gruppe dahinter erkennen, Polizisten maßen bei Razzien gefundenen Reichskriegsflaggen und Rechtsrock-CDs keine Bedeutung zu. Am Ende sollten alle Taten einzeln verhandelt werden, an Amtsgerichten. Dann übernahm die Bundesanwaltschaft – und legte ihre Terroranklage vor.
Auch in Altena erhielten die Täter letztlich bis zu sechs Jahre Haft. Am Mittwoch folgt nun das Urteil im Freital-Prozess. (mit dpa)
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