Urteil im Altena-Prozess: Bewährungsstrafe für Attentäter
Der Mann, der den Bürgermeister von Altena mit einem Messer angriff, muss nicht ins Gefängnis. Die Richter verhängten eine Bewährungsstrafe.
afp | Im Prozess um das Messerattentat auf den Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt Altena ist der 56-jährige Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht Hagen verurteilte Werner S. am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung, nachdem die Staatsanwaltschaft vom ursprünglich erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes abgerückt war. Die Richter blieben beim Strafmaß unter der Anklageforderung von zweieinhalb Jahren Haft. Haftstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Die Hagener Strafkammer hatte am Donnerstag den Haftbefehl gegen den Mann mit der Begründung aufgehoben, dass nicht mehr von einem Tötungsvorsatz des 56-Jährigen bei der Tat vom vergangenen November auszugehen sei.
Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Montag an: Der 56-Jährige habe Altenas Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU) nicht töten, sondern lediglich „in Todesangst versetzen“ wollen. Der geständige Angeklagte musste also nur noch mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung rechnen.
Vor der Tat in einem Dönerimbiss in Altena soll der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Bürgermeister mit den Worten „Ich steche Dich ab – Du lässt mich verdursten und holst 200 Ausländer in die Stadt“ angeschrien haben. Der für seine humane Flüchtlingspolitik bekannte Bürgermeister war bei dem Attentat leicht verletzt worden.
Der Angeklagte hatte in dem Hagener Prozess jede Tötungsabsicht und fremdenfeindliche Motivation bestritten. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich in ihrem Schlussvertrag überzeugt, dass es keine Anhaltspunkte für Verbindungen von S. in die rechtsextreme Szene gebe. Vielmehr habe der Angeklagte in wirtschaftlich „prekären Verhältnissen“ und sozialer Isolation gelebt.
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