piwik no script img

Urteil im Folterprozess in FrankfurtLebenslange Haft für syrischen Arzt

Ein Orthopäde, der auch in deutschen Krankenhäusern tätig war, hat in Syrien Assad-Gegner*innen getötet und brutal gefoltert. Deshalb wurde er in Frankfurt nun zur Höchststrafe verurteilt.

dpa/afp/taz | Wegen Folter und Kriegsverbrechen in seiner syrischen Heimat ist ein Arzt in Frankfurt zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Zugleich stellte das Frankfurter Oberlandesgericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren in der Praxis so gut wie ausschließt. Für den syrischen Angeklagten Alaa M. wurde die Unterbringung in Sicherungsverwahrung verhängt. In dem Verfahren wurden dem Arzt zwei Todesfälle und acht Fälle schwerer Folter zur Last gelegt, begangen in den Jahren 2011 und 2012 in Syrien.

Durch die verurteilten Taten seien „neun Menschen schwer an Leib und Seele verletzt und zwei getötet“ worden, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Koller bei der Urteilsverkündung. Er sah es als erwiesen an, dass M. als Assistenzarzt in einem Militärkrankenhaus Gegner des Assad-Regimes gefoltert hat.

Ihm wurden während des Prozesses diverse Misshandlungen vorgeworfen. So soll M. Knochenbrüche ohne ausreichende Narkose operiert, Häftlinge geschlagen und getreten, Körperteile mit brennbarer Flüssigkeit übergossen und angezündet haben. Einen Gefangenen soll er mit einer Giftspritze getötet haben, weil dieser versucht habe, sich zu wehren. Ein Gutachter hatte M. sadistische Neigungen attestiert.

Der heute 40-jährige Alaa M. lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte in mehreren Kliniken als Orthopäde gearbeitet, zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen. Im Sommer 2020 wurde der Familienvater festgenommen – Opfer hatten ihn in einer TV-Dokumentation über die syrische Stadt Homs wiedererkannt.

Anklage in Deutschland möglich wegen Weltrechtsprinzip

Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen M. begann im Januar 2022. Dass sich der Mann wegen Verbrechen in seiner Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten muss, liegt auch am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

Die Bundesanwaltschaft hatte für den Mann in ihrem Plädoyer lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Seine Anwälte forderten unter anderem für den Anklagevorwurf der Tötungen einen Freispruch. Ihr Mandant sei in dem fraglichen Zeitraum nicht in Homs tätig gewesen. Alaa M. selbst bezeichnete sich in dem Prozess als nicht schuldig, er sei Opfer eines Komplotts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

0 Kommentare