Urteil gegen zweiten G20-Gegner: Strafe für Böller und Taucherbrille
Der Angeklagte wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Polizei hatte ihn wegen auffälliger Gegenstände festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft wirft B. Verstöße gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Versammlungsgesetz vor. B. war am Samstag des G20-Gipfelwochenendes in der Hamburger Innenstadt von der Polizei kontrolliert worden. Die Beamten, die im Prozess als Zeugen aussagten, hatten den Auftrag, „auffällige Klientel“ zu kontrollieren, die auf dem Weg zur Großdemonstration „Grenzenlose Solidarität“ sein könnte. B. hatte einen größeren Rucksack dabei, seine Begleiterin hatte Dreadlocks – für die Polizisten nach eigener Aussage ein Anlass, beide zu kontrollieren. Im Rucksack fanden sie eine Taucherbrille, Feuerwerkskörper, Glasmurmeln, einen Stadtplan mit Treffpunkten für G20-Demonstrationen, Pfefferspray und schwarze Klamotten. Sie nahmen B. vorläufig fest.
Mit den Murmeln hätte er mit einer Zwille auf Polizisten schießen wollen, lautete zunächst der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft allerdings im Laufe der Verhandlung fallen ließ. Fest hielt sie hingegen an der Auffassung, die gefundene Taucherbrille diene als Schutzbewaffnung, zum Beispiel gegen den Einsatz von Reizgas, und stelle damit einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz dar. Das Pfefferspray polnischer Herstellung sei in Deutschland nicht zugelassen, ebenso wenig die Feuerwerkskörper. Dass er auf direktem Weg zur Demo gewesen sei, daran hatten Staatsanwaltschaft und Gericht keinen Zweifel.
B. beteuerte hingegen, er habe gar nicht zur Demo gewollt, sondern ins Camp im Volkspark. Dort wollte er seine Kontaktlinsen wechseln und gucken, ob sein Zelt noch da sei, weil es zuvor Tumulte und Verhaftungen im Camp gegeben hatte. B. sei lediglich als Tourist auf der Durchreise in Hamburg gewesen und wollte Freunde in Spanien besuchen, sagte er aus. Da er per Anhalter unterwegs sei, habe er zur Sicherheit Pfefferspray dabeigehabt. Auch die Taucherbrille und das Feuerwerk erklärte er mit dem Spanienurlaub. Die Glasmurmeln seien ein Glücksbringer von seiner Mutter, die das als Zeugin bestätigte.
Obwohl B. nicht vorbestraft ist, in Warschau studiert und gerade ein Auslandssemester in Newcastle absolviert hat, glaubte ihm der Richter nur die Aussage über die Murmeln. Zu der Haftstrafe entschied er sich auch, um einen „generalpräventiven Aspekt“, also eine Abschreckung gegenüber der Allgemeinheit, geltend zu machen.
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