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Urteil gegen mutmaßliche RAF-Terroristin13 Jahre Haft für Daniela Klette

Das Gericht in Verden lastet der 67-Jährigen acht Raubüberfälle an. Einen Mordvorwurf verwarf das Gericht. Die Verteidigung kündigte Revision an.

Daniela Klette und Anwalt vor der Urteilsverkündung Foto: Noah Wedel/imago
Nadine Conti

Aus Verden

Nadine Conti

Als der Vorsitzende Richter Lars Engelke am Mittwochvormittag das Urteil verkündet – 13 Jahre Haft für acht Raubüberfälle mit mehr als zwei Millionen Euro Beute – beginnen die angereisten Unterstützer auf den Publikumsplätzen zu buhen und „Freiheit für alle, Freiheit für Daniela“ zu skandieren. Daniela Klette lächelt kurz, verzieht aber sonst kaum eine Miene. Sie hat, so wirkt es, wohl damit gerechnet, dass die Strafe nicht weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 15 Jahren liegt.

Vom Tisch ist der Vorwurf des versuchten Mordes, an dem die Staatsanwaltschaft bis zuletzt festgehalten hatte. Die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Verden hatte schon vor Monaten erklärt, dass sie da nicht mitgehen wolle – zur Enttäuschung des betroffenen Nebenklägers. Der Mann hatte in Stuhr in einem Geldtransporter gesessen, als dieser beschossen wurde. Teile des Projektils verfehlten ihn nur knapp. Doch da der Täter nicht erneut geschossen hatte, sei das Ganze als Rücktritt von der Tat zu werten, befand das Gericht.

Das Gericht sah es dagegen als erwiesen an, dass Daniela Klette zusammen mit Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub akribisch geplante Raubüberfälle auf Geldtransporter und Kassenbüros in den Jahren zwischen 1999 und 2016 verübt hatte, um ihr Leben im Untergrund zu finanzieren. Das Gericht stützt sich dabei im Wesentlichen auf Indizienbeweise, für die Klette zum Teil selbst gesorgt hat: auf die Verkleidungen und Masken, Waffen, Karten, Zeitungsausschnitte, Geld, verräterische E-Mails und handschriftlichen Abrechnungen, die bei ihrer Verhaftung in ihrer Wohnung in der Sebastianstraße in Berlin-Kreuzberg gefunden wurden.

Klette soll das Fluchtfahrzeug gefahren haben

Dazu kam der Modus Operandi, den das Gericht für jede einzelne der Taten immer wieder nachgezeichnet hat. Das immer ähnliche, arbeitsteilige Vorgehen, bei dem Klette entweder die Fahrer der Geldtransporter bedroht oder das Fluchtfahrzeug gefahren haben soll – auch wenn sie in manchen Fällen von den Zeugen nicht hundertprozentig identifiziert werden konnte.

Auf die Zeugenaussagen und die DNA-Spuren in den zurückgelassenen Fahrzeugen – die von der Verteidigung in Zweifel gezogen wurden – sei es dabei gar nicht so sehr angekommen wie auf die Gesamtschau, sagt Richter Engelke am Mittwoch in Verden. Worauf es für ihn ebenfalls nicht ankam – jedenfalls nicht bei der Strafzumessung und der Aufklärung der Raubüberfälle –, das betont er immer wieder: darauf, dass Klette, Garweg und Staub sich aus der 1998 aufgelösten RAF gekannt haben sollen. „Dies ist kein politischer Prozess, kein Staatsschutzverfahren“, sagte er.

Dies ist kein politischer Prozess, kein Staatsschutzverfahren.

Richter Lars Engelke

Aber natürlich sah das in der öffentlichen Wahrnehmung etwas anders aus. Das lag nicht bloß an den scharfen Sicherheitsvorkehrungen, die von der Verteidigung immer wieder als Vorverurteilung und Stammheim-Reinszenierung in der niedersächsischen Provinz kritisiert wurden. Nicht an der für sehr viel Steuergeld, 3,6 Millionen, umgebauten Reithalle, in der er stattfand.

Bei der Festnahme von Daniela Klette im Februar 2024 wurden diverse Waffen, Munition und Geld gefunden Foto: LKA Niedersachsen/dpa

Das lag auch daran, dass sich weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung den Rückbezug auf Klettes RAF-Mitgliedschaft verkneifen mochten. Die Staatsanwältin nicht, weil der Mythos RAF ihr dazu diente, die besondere Skrupellosigkeit herauszustreichen. In ihrem Schlussplädoyer verwies sie auch noch auf den offensichtlichen Widerspruch zwischen den hehren linken Idealen und den traumatisierten Opfern, den Fahrern und Kassiererinnen, die ganz gewiss nicht der herrschenden Klasse angehören.

Verteidigung: faires Verfahren nicht möglich

Die Verteidigung argumentierte, dass ein faires, ausgewogenes Verfahren hier gar nicht möglich sei – die Vorverurteilungen in der Presse, der enorme Fahndungs- und Ermittlungsdruck, das Ausschöpfen aller technischen Möglichkeiten, inklusive KI-gestützter Asservatenauswertung, machten offensichtlich, dass es hier eben nicht um ein ganz normales Strafverfahren gehe. Die Verteidiger legten auch noch im Gerichtssaal Revision gegen das Urteil ein, weil sie glaubten, ihre Beweisanträge auf zusätzliche Sachverständigengutachten seien zu Unrecht abgelehnt worden. „Das Gericht ist seiner Aufgabe nicht gerecht geworden“, sagte Strafverteidiger Lukas Theune.

Aber auch Daniela Klette hatte ihre Einlassungen und ihr langes Schlusswort für politische Vorträge genutzt. Und wies darauf hin, dass alle anderen ja schlimmer seien: die Staatsgewalt, der Kapitalismus, der Imperialismus. Dabei vermied sie es, etwaige Taten einzuräumen. Im Hinblick auf die Opfer zitierte sie Burkhard Garweg, der in einem Brief aus dem Untergrund geschrieben hatte: „Jegliche Traumatisierung von Angestellten von Kassenbüros oder Geldtransportern ist zu bedauern.“ Eine Passivkonstruktion, die Täterschaft erfolgreich verschleiert.

Doch auch die öffentliche Aufmerksamkeit lag vornehmlich auf der mutmaßlichen Ex-Terroristin. Die zahlreichen langen, zähen Verhandlungstage, in denen es darum ging, die einzelnen Taten nachzuzeichnen, die verschütteten Erinnerungen freizulegen oder die Traumatisierungen sichtbar zu machen – sie fanden weitgehend ohne großes öffentliches Interesse statt. Alles andere erzählt sich besser, klickt besser: der Mythos RAF, die irrwitzigen Umstände rund um Klettes Verhaftung, die teure Reithalle.

Dass bei Klettes Verhaftung die Recherchen des Podcasts „Legion“ eine Rolle gespielt haben könnten und der journalistische Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware, die von der Polizei bisher nicht genutzt werden darf, könnten noch zur Ironie der Geschichte werden. Überall sind entsprechende Nachbesserungen der Polizeigesetze in Arbeit. Zum letzten Mal könnte die RAF damit das bewirken, was schon früher ihre einzige sichtbare Wirkung war: die massive Aufrüstung des verhassten Staatsapparates.

Keine Aufarbeitung der RAF-Vergangenheit

Einer Aufarbeitung der RAF-Vergangenheit ist man mit diesem Prozess nicht näher gekommen. Zwar soll es ein weiteres Verfahren geben: Der Generalbundesanwalt hat Ende März bekannt gegeben, dass er Anklage wegen drei RAF-Attentaten gegen Klette erhebt. Man glaubt, Belege für ihre Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag auf die Deutsche Bank in Eschborn 1990, einen Schusswaffenanschlag auf die US-amerikanische Botschaft in Bonn-Bad Godesberg 1991 und den Anschlag auf die neu gebaute JVA Weiterstadt 1993 zu haben. Doch ob die Anklage zugelassen wird und wann es dann zum Prozess kommen könnte, ist noch unklar.

Die dritte und letzte Generation der RAF, der Klette angehört haben soll, gehört zu denen, über deren innere Struktur man bisher am wenigsten weiß. Wenn sie bei ihrem Schweigen bleibt, wird sich daran auch nicht viel ändern. Egal, wie sehr sich die Hinterbliebenen der Todesopfer möglicherweise Aufklärung wünschen.

Es gab gleich am Anfang des Prozesses, als er noch im Hochsicherheitssaal in Celle stattfand, weil die Reithalle nicht fertig war, eine Szene, die fast symbolisch wirkt: Daniela Klette kommt herein, umarmt ihre Verteidiger, winkt ihren Unterstützern zu – und dann zieht sie ein Palästinensertuch aus der Tasche und nimmt einen Block in die Hand. Auf eine Seite hat sie eine Botschaft geschrieben. Mit ernster Miene postiert sie sich vor den Fotografen und Kameraleuten, die auf sie gewartet haben und hält sie vor sich. Gesendet hat die Bilder am Ende niemand. Vermutlich war die Schrift hinter der spiegelnden Panzerglasscheibe nicht zu lesen. So wirkte das bei diesem Prozess öfter: wie ein Echo, eine Flaschenpost – unleserliche Botschaften aus einer längst vergangenen Zeit.

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