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Urteil gegen Neonazi aus HalleLiebich muss ins Gefängnis

Die bekannte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat vergeblich gegen Revision gegen ein Urteil eingelegt. Die Haftstrafe ohne Bewährung ist gültig.

Statt politische Gegner zu beleidigen, eine Freifahrt in den Knast: Marla-Svenja Liebich Foto: Hendrik Schmidt/picture alliance

Naumburg/Halle epd/afp | Marla-Svenja Liebich, bundesweit bekannt als Neonazi unter dem Namen Sven Liebich, muss eine vom Amtsgericht Halle verhängte Haftstrafe antreten. Am Mittwoch verwarf das Oberlandesgericht Naumburg die Revision gegen das Urteil. Damit ist es rechtskräftig: Liebich muss erstmals eine Gefängnisstrafe antreten.

Noch unter dem früheren Namen Sven Liebich wurde sie im Juli 2023 unter anderem wegen Volksverhetzung und Billigung eines Angriffskrieges zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Gegen das Urteil hatten sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft Halle Berufung beim Landgericht Halle eingelegt. Dort wurde im August vergangenen Jahres das Urteil der ersten Instanz bestätigt.

Hintergrund des Verfahrens sind Äußerungen der früher als Sven Liebich bekannten Rechtsextremistin auf einer Demonstration 2019 in Halle sowie ein von ihr über ihren Internetshop vertriebener Baseballschläger. Ihre Wortmeldungen bei der Kundgebung waren laut gerichtlichen Feststellungen dahingehend zu verstehen, dass sie Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger einstufte. Der Baseballschläger war mit der Aufschrift „Abschiebehelfer“ versehen. Beides wurde als Aufstachelung zu Hass und Gewalt gewertet.

Organisation rechtsextremer Demos

Bereits seit 2016 war Liebich mehrfach verurteilt worden, unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung oder Steuerhinterziehung. Liebich wurde bundesweit durch die Organisation regelmäßiger rechtsextremer Demonstrationen insbesondere in Halle bekannt. Zuletzt nahm Liebich auch an einer Demonstration von Neonazis am 1. Mai in Gera teil.

Zudem beleidigte Liebich mehrfach politische Gegner, unter anderem die Grünen-Politikerin Renate Künast, und rief zum Hass gegen Flüchtlinge und Migranten auf. Anfang dieses Jahres wurde bekannt, dass Liebich den Geschlechtseintrag geändert hatte. Seitdem nennt sie sich Marla-Svenja.

Vom Bündnis Halle gegen Rechts äußerte Valentin Hack nach dem Urteil, er sei froh, dass das Oberlandesgericht die Haftstrafe bestätigt habe. „Damit ist klar, jahrelange extrem rechte Hetze endet hier mit einer rechtskräftigen Haftstrafe“. Laut Bündnis wäre eine Verurteilung schon früher möglich gewesen, Das Bündnis betont gleichzeitig, dass eine solche Verurteilung schon deutlich früher möglich gewesen wäre, wenn die Staatsanwaltschaft Halle „nicht über Jahre Ermittlungsverfahren gegen Liebich mit teils rechtlich nicht mehr nachvollziehbaren Begründungen eingestellt hätte“.

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11 Kommentare

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  • Die Über-Überschrift muss lauten: "Urteil gegen Neonazistin aus Halle".

  • Jeder weiß, dass Liebich sich weiblich umbenannt hat, um eine leichtere Hafstrafe zu bekommen. Es wäre also - auch im Namen echter Transpersonen - ehrlicher, ihn weiterhin bei seinem realen Namen und Geschlecht zu benennen. So etwas widerwärtiges muss man wirklich nicht unterstützen.

    • @Minelle:

      Das hat er nicht für eine leichtere Strafe gemacht (was eh nur die Erzählung transportiert, dass Frauen prinzipiell weniger hart gestraft werden) sondern vor allem, um das Gleichstellungsgesetz lächerlich zu machen.

    • @Minelle:

      Der sehr gute Christian Rath hat alles Wissenswerte zu diesem Thema in der LTO zusammengefasst.



      www.lto.de/recht/h...sgesetz-sbgg-trans

      Und nein, es gibt keine Hafterleichterung bzw. ist es kein Automatismus, in welchen Knast er einfährt.

    • @Minelle:

      Aber wieso bekommt man dadurch eine leichtere Haftstrafe?

  • Ist das nicht Deadnaming oder wie das heißt?

    • @Graustufen:

      Wohl kaum, wenn sicher davon auszugehen ist, dass er (!) seinen Eintrag nur hat ändern lassen, um das Gleichstellungsgesetz vorzuführen.

    • @Graustufen:

      Ja, ist es nicht.

      www.lto.de/recht/h...sgesetz-sbgg-trans

      • @Martin Bochmann:

        Das von Ihnen verlinkte Dokument hat keinen Bezug zum ethischen Gedanken des "Deadnames". Darin wird nur juristisch bewertet. Aber nicht ethisch. Natürlich ist allen klar, dass die Person im Artikel das Gesetz wohl missbräuchlich verwendet. Ich würde trotzdem dafür plädieren, auf den Deadname zu verzichten, weil es - entgegen meines Nutzernamens - hier keine Graustufen geben darf. Das hier ist ein sehr klarer Fall. Vielleicht gibt es auch Fälle, die nur "klar" sind. Und dann vielleicht irgendwann "eher klare" Fälle. Aber es darf nicht beim einzelnen Menschen liegen, diese Bewertung vorzunehmen: Wer eine "echte" Transperson ist, dürfen nicht Dritte für die Person definieren. So weh es auch tut, solche Leute wie die Person im Artikel deshalb ungehindert passieren zu lassen.

  • Auch bei Faschos sollte der Deadname, nun ja: dead sein. Oder nicht?

    • @Ohne Klarname:

      Das hat der Typ doch ganz offensichtlich nicht ernst gemeint, es ist lediglich eine Attacke auf das Gleichstellungsgesetz.