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Urteil gegen Hartz-IV-AktivistinKein Job beim Jobcenter

Das Hamburger Arbeitsgericht lehnt den Antrag der Hartz-IV-Aktivistin Inge Hannemann auf Weiterbeschäftigung ab. Aber sie hat noch eine weitere Klage eingereicht.

Sie werden in Zukunft nicht von Frau Hannemann vermittelt Bild: ap

HAMBURG taz | Inge Hannemann wird vorerst nicht weiter beim Jobcenter Hamburg arbeiten. Die geschasste Arbeitsvermittlerin, die durch ihre Kritik an den Hartz-IV-Strukturen bundesweit bekannt wurde, hat das Eilverfahren gegen ihren Dienstherren verloren. Sie habe die Vorwürfe des Jobcenters, Rechtsverletzungen im Dienst begangen zu haben, nicht entkräften können, heißt es in der am Dienstagnachmittag gefällten Entscheidung.

Zur Verhandlung im Saal 112 des Hamburger Arbeitsgerichts sind an diesem Tag über hundert Interessierte gekommen, um Inge Hannemann in ihrem Versuch zu unterstützen, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. „Ich bekomme seit Jahren Hartz IV“, sagt einer, als Inge Hannemann im grauen Kostüm eintrifft. „Jetzt solidarisch“, ruft ein anderer.

Vor Gericht erklärt Hannemanns Anwalt Jussi Mameghani, dass seine Mandantin nicht wegen Pflichtverstößen bei der Arbeit, sondern wegen ihrer Kritik an den Hartz-IV-Strukturen freigestellt worden sei. Diese Kritik sei teilweise auch noch falsch wiedergegeben worden: Hannemann wolle „nicht von innen das System zerstören“, sondern es reformieren.

Draußen vor der Tür des Amtsgerichts verweist Mameghani noch einmal auf die Beurteilung, die das Jobcenter Hannemann noch im letzten Jahr ausgestellt habe. Dort habe es geheißen, sie sei „unentbehrlich, überqualifiziert, momentan unterfordert“ und für eine Führungsposition geeignet.

Der Vertreter des Jobcenters Hamburg erklärt dagegen, dass Inge Hannemann vorgeschriebene Sanktionen gegen säumige Hartz-IV-Empfänger nicht verhängt und Eingliederungsvereinbarungen nicht korrekt formuliert habe. Das Publikum verlangt, dass er lauter spricht. „Wir sind nicht bei Barbara Salesch“, ruft die vorsitzende Richterin entnervt in Anspielung an eine bekannte TV-Sendung, in der Rechtsfälle nachgespielt werden.

„Ich werde seit Jahren ignoriert“

Für Inge Hannemann geht es in diesem Verfahren um mehr als darum, ob die ihr ersatzweise angebotene Sekretärinnenstelle gleichwertig ist oder nicht. „Wir haben einen demokratischen Staat, in dem nun die Meinungsfreiheit eingeschränkt wird“, sagt sie. „Ich verstehe nicht, dass man nicht bereit ist, mit mir zu kommunizieren“, sagt sie. „Ich werde seit Jahren ignoriert“.

Vielleicht wirkt sie deshalb so verhalten nach dieser gerade mal 45 Minuten währenden Verhandlung: Inhaltlich ist bei diesem Termin so gut wie nichts besprochen worden. „Die Gründe meiner Kritik kamen überhaupt nicht vor“, sagt Hannemann. Das könnte sich im kommenden Hauptverfahren noch ändern. Hannemann hat neben dem Eilverfahren, das am Dienstag entschieden wurde, eine weitere Klage eingereicht. Dort sind die Anforderungen an die Beweise deutlich höher. Erster Verhandlungstermin ist im August, das Verfahren kann sich dann aber über Wochen ziehen.

In der Öffentlichkeit ist Hannemann gefragt: Am Nachmittag ist sie schon auf dem Weg zu einer Buchvorstellung der Linken in Berlin. Dort präsentiert Klaus Dörre sein Buch „Bewährungsproben für die Unterschicht“, gemeinsam mit der Linken-Parteivorsitzenden Katja Kipping und der ehemaligen Arbeitsvermittlerin.

„Wenn ich den Prozess verliere, machen wir einen politischen Skandal daraus“, hat Inge Hannemann ein paar Wochen vor dem Termin gesagt. Sie klang nicht unfroh dabei. Ein paar Minuten nach dem Gerichtsbeschluss am Dienstag hat sie ihn auf ihrer Facebook-Seite vermeldet. Und dazu geschrieben: „Der Weg für höhere Instanzen zum Erhalt der Menschenrechte ist damit frei.“

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26 Kommentare

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  • E
    exi

    Tatsächlich werden in Inges Fall Tatsachen verdreht, Rechte von Inge als Sachbearbeiterin übergangen und Inges Vorgesetzte maßen sich Rechte an die ihnen nicht zustehen.

     

     

     

    Das SGBII gibt einem Sachbearbeiter einen praktisch unbegrenzten Ermessensspielraum. Der Sachbearbeiter entscheidet darüber, ob eine Pflichtverletzung eines Arbeitslosen vorliegt - nach seinem Ermessen. Und ist angehalten die Sanktion nach seinem Ermessen zu verhängen. Wenn der Sachbearbeiter entschuldigende Umstände erkennt, dann liegt auch dies in seinem Ermessen.

     

    Andererseits hat der Teamleiter, hat der Abteilungsleiter, hat der Amtsleiter, hier gar nichts zu vermelden. Denn diese Personen sind nicht in die persönliche Beziehung zwischen Arbeitslosem und Sachbearbeiter eingebunden. Und treffen, wie im Bericht deutlich zu erkennen ist, ihre Entscheidungen nicht angesichts eines Falles, sondern aufgrund einer Sanktionsquote die dem Arbeitslosen keine Verantwortung lassen.

     

    Zwar mißbrauchen die Verantwortlichen in der Regel eine Blöße oder Schwäche die der Arbeitslose zeigt, bevor er sanktioniert wird. Aber oft genug wird der Sanktionsgrund auch herbei gelogen oder konstruiert. Weil Sanktionen nicht als Strafen gelten, sondern ein Selbstzweck sind. Erst wird die Sanktion beschlossen (oder wird via Quote vorgegeben), dann sucht man einen Grund.

     

    Gegen diesen Missbrauch, gegen diese Rechtsbeugung, vorzugehen, ist keine strafwürdige Handlung, sondern Pflicht eines jeden Sachbearbeiters.

  • hier ein Auszug aus dem Urteil des BVerfG 2010:

     

     

     

    Sanktionen nach §31 SGB-II, d. h. Einschränkungen dieser stets zu gewährleistenden Ansprüche, sind daher verfassungswidrig und nicht mehr zulässig.

     

     

     

    http://www.onlinezeitung24.de/article/4439

     

     

     

    Das der Bundestag mit Ausnahme LINKE

     

    gegen das BVerfG sich für weitere Sanktionen aussprach, das ist Unsinn und ein großer Skandal.

     

    Der Klageweg nach Karlsruhe ist blockiert, indem man harten Querulanten im Einzelfall die Sanktion erlässt.

     

     

     

    Ralph Boes wurden mehrfach die Sanktionen erlassen, das er ablehnte, um nach Karlsruhe durchzukommen.

  • "Nur: sie bekommt kein Geld mehr dafür, gegen ihren Arbeitgeber zu arbeiten."

     

     

     

    Sie arbeitet nicht gegen ihren Arbeitgeber, dessen Manager schon. Der Arbeitgeber ist in besonderem Maß angehalten, verfassungsgemäß zu handeln.

     

    Sanktionen nach §31 a SGB werden weiter angeordnet, trotz das dies von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt wurde.

     

    Frau Hannemann handelt somit verfassungsgemäß und arbeitsrechtlich einwandfrei. Es gibt also kein Recht, sie kaltzustellen.Es ist einfach autokratischer Schwachsinn. Meinungfreiheit von existenzieller Bedrohung zu entkoppeln, wie Sie es vertreten, kann nicht ihr Ernst sein.

    • F
      Fridolin
      @lions:

      "Sanktionen nach §31 a SGB werden weiter angeordnet, trotz das dies von Karlsruhe für verfassungswidrig erklärt wurde."

       

       

       

      Unsinn.

       

       

       

      Das BVerfG hat sich zu Sanktionen bisher nicht geäußert.

  • Völlig richtig! Frau Hannemann hat ihren Arbeitgeber mehrfach darauf hingewiesen, dass zahlreiche Dienstanweisungen der BA gegen geltendes Recht verstoßen, oder eine Falschberatung der Klienten zu deren Nachteil zur Folge haben. Ergebnis: fristlose Kündigung.

     

     

     

    Kein Arbeitgeber kann wirksam Gesetzesverstöße von einem Mitarbeiter verlangen. Ich gehe davon aus, dass bei sorgfältiger Prüfung der Sachlage in den nächsten Instanzen die Kündigung keinen Bestand haben wird.

     

     

     

    Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

  • V
    Versteher

    Ihre Handlung in allen Ehren, aber Frau Hannemann hat einfach nicht begriffen, wo sie arbeitet: Im öffentlichen Dienst!

     

    Gesetze sind die Grundlage für diese Arbeit, und Gesetze ändert man nicht mit dem Vorgesetzten im Amt, sondern in der Politik. Dies gilt auch für Dienstanweisungen. Vielleicht sollte sie dort ihr Glück versuchen ...

     

     

     

    Wer immer wieder gegen diese Windräder läuft, hat zwar nicht unrecht, aber in der Verwaltung nichts zu suchen. Diese Erfahrung habe auch ich sammeln müssen. Nur hänge ich an meinem Job ...

    • H
      Hans
      @Versteher:

      Die Frage ist noch nicht beantwortet, ob sie sich arbeitsrechtlich strafbar gemacht hat. Dies entscheiden Gerichte.

       

       

       

      Das Dienstanweisungen von MitarbeiterInnen oft mit Gesetzen gleichgesetzt werden ist mir auch schon passiert und ist erschütternd. Da sagt eine Mitarbeiterin eines Jobcenters auf die Frage: "Ihre Handlungsweise richtet sich eindeutig gegen das Gesetz!" worauf sie antwortet: "Das ist egal. Ich habe eine Dienstanweisung diesbezüglich und die steht darüber!"

       

       

       

      Verdammt nochmal: Nein! Eine Dienstanweisung steht nicht über dem Gesetz.

       

       

       

      Man solle viel eher die MitarbeiterInnen anständig schulen damit sie sich auch an geltende Gesetze halten.

       

       

       

      Wenn Sie mal mit einem Jobcenter länger zu tun haben, werden sie das Ausmaß zu sehen bekommen.

       

       

       

      Wir müssen auch hier in Deutschland für solche Fälle einen Whistleblower-Schutz implementieren.

  • HARTZ IV Mitarbeiter/Innen dürfen also keine eigene Meinung haben. Sie dürfen also auch keine Missstände im System und bei Ihren Arbeitgeber "anprangern"!? Also braucht das System anscheinend nur noch kritiklose Schafe die schön abschlachten können, oder selber abgeschlachtet werden!? Erbärmlich...

  • C
    Coconut

    Frau Hannemann will nun bis zu EU-Gerichtshof gehen. Na dann wissen wir ja unsere Steuergelder "gut angelegt".

     

    Warum denn sollte dieser Gerichtshof zuständig sein? Reicht Karlruhe denn nicht mehr aus?

  • M
    Meike

    Rechtsverletzungen im Dienst und das dann im Jobcenter? Das Problem wird hier im Eilverfahren ignoriert, bei der nächsten Instanz dürfte es schwieriger werden. Das Gericht müsste dann schon abwägen, was die Gesetze vorschreiben und was die Vermittler aus ihrer Einschätzung her tun können oder eben lassen. Ich vermute, dass dieses Verfahren noch offen ist, denn Hannemann hat mit Problemen des Systems gekämpft, Probleme, die bekannt und erforscht sind. Einfach ist ihre Position aber auch nicht, weil die Lage unklar ist. Das dürfte aber gerade den Weg auf die höheren Ebenen freimachen. Es ist auch klar, dass dieser Prozess politische Implikationen hat: Das Hartz-System ist fehlerhaft, dysfunktional und nicht professionell umgesetzt - wie geht eine Arbeitsvermittlerin konkret an ihrem Arbeitsplatz mit so einem System um? Die Frage möchte die Politik nicht auf der Tagesordnung haben, schon gar nicht jetzt, kurz vor den Bundestagswahlen.

  • K
    Katarina

    Meinungsfreiheit in deutschland? die Bundesregierung macht doch mit den mensachen was sie wollen! und das volk, jeden fals die meisten sehn es ja noch nich mal!Harz vier solde schon lange über arbeitet werden, das sagt sogar der Bundesgerichshof! aber der regierung juckt es nich, wird zeit das dass volk sich erheb, seit es harz vier gibt sind auch die löhne gesunken!

  • IZ
    Ihr Zwitsch

    Da hilft nur noch eins: REVOLUTION.

     

     

     

    zwitsch (global)

     

     

     

    * * *

  • U
    Unbeteiligter

    Jede Arbeitsvermittlerin

     

    hat natürlich auch einen

     

    Ermessensspielraum.

     

     

     

    Wieso muss die Angeklagte

     

    Vorwürfe entkräften?

     

    Der Kläger- die Arbeitsagentur

     

    in Hamburg- ist es die Beweise

     

    für Rechtsverstöße vorlegen müßte! Und dann müßte Frau

     

    Hannemann erst einmal im Regelfall abgemahnt werden!!

     

    Die Richterin hat hier handwerklich sehr unsauber gearbeitet! Da könnte ja jeder mit einer Verleumdung Recht

     

    bekommen bei Gericht.

     

    Auch Eilverfahren müssen juristisch sauber sein!

  • B
    BvW

    Ein wenig erschreckend, einige der Kommentare. Das Jobcenter ist kein privatwirtschaftlicher Arbeitgeber, sondern gibt vor, ein Amt zu sein – eine Behörde, die einen Teil des Staates repräsentiert (wir erinnern uns: Vor nicht allzu langer Zeit hieß es auch noch "Arbeitsamt".

     

     

     

    Das grundlegende Recht, nach dem sich alles im Staat zu richten hat, ist – sagt ja schon der Name – das Grundgesetz. Ob nun "nur" Artikel 1 – die Würde des Menschen – mit der Arbeitsweise des Jobcenters nach H4 verletzt wird, oder auch Art. 11 (Freizügigkeit) sowie Art. 12 (Freie Wahl der Arbeit, kein Arbeitszwang), Art. 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) durch Kontrollbesuche ohne richterliche Genehmigung, Art. 14 (Eigentum und Erbrecht) durch den Zwang zum Verbrauch eventueller Rücklagen, erst recht in Verbindung mit Art. 20 (BRD als demokratischer und sozialer Bundesstaat), darüber mag diskutiert werden.

     

     

     

    Frau Hannemann setzt jedenfalls Art. 20 Abs. 4 durch ihre konsequente Weigerung, gegen das Grundgesetz zu verstoßen, in die Praxis um. Woran sich viele, insbesondere führende Politiker, deren Aufgabe eigentlich die Verteidung des GG wäre, ein Beispiel nehmen sollten.

  • J
    Johnny

    Meinungsfreiheit? Hallöchen, da wird aber zugelangt. Wenn die Arbeitsagentur das subversive Verhalten von Frau Hagemann nicht duldet, beschneidet das keinesfalls ihre Freiheit, ihre Meinung zu äußern. Nur: sie bekommt kein Geld mehr dafür, gegen ihren Arbeitgeber zu arbeiten.

     

     

     

    Manche Leute sollten wirklich mal meditieren, was Meinung und Freiheit bedeuten.

    • @Johnny:

      Was meinen Sie hier eigentlich mit "subversivem Verhalten"?

       

       

       

      Wer einen Arbeitsvertrag unterschreibt, muss deswegen nicht auf seine eigene Meinung verzichten, auch wenn manche Arbeitgeber das gern so hätten.

      • H
        Hans
        @Rainer B.:

        Man sollte aber immer darauf achten, dass man ggf. Geheimhaltungsklauseln unterschrieben hat und Datenschutzbestimmungen einhalten muss.

        • H
          Hans
          @Hans:

          Beide müssen sich an geltende Gesetze halten oder werden so man dem hinterher kommt beurteilt.

        • @Hans:

          Was die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen betrifft, ist die BA schon mehrfach angemahnt worden. Diese Argumentation fällt ihr selbst auf die Füße.

           

           

           

          Wenn Frau Hannemann öffentlich gesetzeswidrige Dienstanweisungen bemängelt, werden dadurch noch keine Datenschutzbestimmungen oder Geheimhaltungsklauseln verletzt. Ansonsten dürften Sachbearbeiter ihre "Kunden" auch nicht mit dem Hinweis auf eine Dienstanweisung abspeisen.

  • HD
    Hartz der Vierte

    Mit diesem Urteil muss Frau Hannemann nun leben. Ihr war die Versetzung in einen anderen Bereich angeboten worden, den sie jedoch ablehnte.

     

    Ihr Engagement in allen Ehren, aber was hat sie sich denn eigentlich davon versprochen? Jeder Arbeitgeber erwartet eine gewisse Loyalität, und das darf er auch.

     

    Ich finde es schade, dass Frau Hannemann nicht den Weg der Beratung weiter gegangen ist. Nun wird sie eventuell arbeitslos und kann ihre Ziele innerhalb ihres Jobs nicht mehr weiterverfolgen.

    • H
      Hans
      @Hartz der Vierte:

      Muss sie nicht, sie kann in Berufung gehen.

       

       

       

      Loyalität, wem Loyalität gebührt.

       

       

       

      Und verändern kann Sie, wie auch schon von anderen KommentatorInnen angemerkt ggf. was über die Politik. Wobei ich nicht glaube, dass das mit der SPD was wird (sie ist/war ja bei den Jusos).

  • I
    irmi

    Super diese Frau, machen Sie weiter so.

     

     

     

    Ich hatte diese Woche Kritik an der Art von Schreiben gegenüber einem Arge Mann geäußert, das kommt gar nicht gut an, ja war der stinkig, über Kollegen lässt man wohl nichts, aber auch gar nichts kommen.

     

     

     

    Der Grund war, das man in den Amtsschreiben nur mit Paragraphen um sich schmeißt, das wenn man "Sanktionen" beschließt, die auch so begründen muss, das sie jeder Menschen auch ein nicht so perfekt deutsch sprechender Mensch verstehen kann. Was sie aber gleich können ist, wer Einspruch einlegt wird darauf hingewiesen, man könne ja vors Sozialgericht gehen.

    • P
      Palmin
      @irmi:

      "Machen Sie weiter so" ...?

       

      Bedenken Sie bitte, dass sich Frau Hannemann, wenn sie das tut, ins berufliche "Aus" katapultiert. Das sollte sie sich gut überlegen.

  • Tja, was macht man mit einem KfZ-Mechaniker, der Autos ablehnt und die Kundenfahrzeuge so falsch einstellt, dass sie doppelt soviel Sprit verbrauchen.

     

     

     

    Oder mit einer Köchin, die Vegetarierin ist, und daher in die Gulaschsuppe, die sie kochen soll, lauter überflüssiges Gemüse einkocht.

     

     

     

    Oder mit einem Anwalt, der den übernommenen Fall nicht ordentlich vertritt, weil er "Gesellschaftliche Probleme hat".

     

     

     

    Oder mit einen Taz-Journalisten, der lauter Gender-feindliches Zeug schreibt, weil er Gender für idiotische Volksverdummung für Staatsknetenabgreifer hält (kluger Mann)

     

     

     

    Genau: Diesen Leuten sagt man: Wenn ihr nicht wollt, dann macht was anderes. Und das hat man auch Frau Hannemann gesagt...

    • E
      exi
      @Claudia Cometh:

      @Claudia Cometh: Verzeihung, aber hier Tatsachen verdreht. Um im Bild zu bleiben: was macht man mit einem KFZ-Betrieb der Rechnungen für Pfusch ausstellt und den einzigen nichtpfuschenden Mechaniker entlässt weil er betrieblich vorgeschriebenen Pfusch kritisiert?

       

      Oder einem Restaurant das Gulaschsuppe ohne Fleisch anbietet und den Koch entlässt der diesen Mangel öffentlich diskutiert?

       

       

       

      Das Hartzamt hat kein Recht auf Sanktionen und kein Recht auf Schikane und kein Recht auf Gesetzesverstösse. Und genau das kreidet Inge an, denn sie hielt an die Regeln und nutze ihren Ermessensspielraum. Die Teamleiter und Amtsleiter dagegen ignorieren Gesetze. Und sie verhängen Sanktionen nicht weil Arbeitslose absichtlich Unfrieden stiften, sondern weil ihnen x Sanktionen je Quartal vorgeschrieben sind. Und sie erklären Gesetze (speziell aus SGB II und SGB X) für nichtig, wenn ihnen Pflichten auferlegt sind, die sie dann ignorieren. Und damit gehen die Teamleiter und Amtsleiter über Leichen. Über die Leichen von Sachbearbeitern (wie etliche Übergriffe zeigen) und von Arbeitslosen (wie etliche Übergriffe und Obdachlosigkeiten zeigen).

    • H
      Hans
      @Claudia Cometh:

      Was ein haufen unpassender Vergleiche.