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Urteil des MenschenrechtsgerichtshofsGesichtsschleier-Verbot rechtens

Das Verbot von Gesichtsschleiern in Frankreich stellt keine Menschenrechtsverletzung dar. Gegen das Gesetz hatte eine junge Muslimin geklagt.

Bleibt verboten: Verschleierung in Frankreich. Bild: dpa

FREIBURG taz | Das französische Vollverschleierungs-Verbot verstößt nicht gegen die europäischen Menschenrechte. Eine französische Muslimin scheiterte jetzt mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Der „Respekt für die Bedingungen des Zusammenlebens“ sei ein legitimes Ziel für ein derartiges Verbot, urteilten die Richter.

Seit 2011 ist es in Frankreich untersagt, in der Öffentlichkeit Kleidungsstücke zu tragen, die das Gesicht verhüllen. Gemeint sind damit zum Beispiel die in Afghanistan üblichen Burkas, bei denen auf Augenhöhe ein Stoffgitter sitzt, oder der aus Saudi-Arabien stammende Niqab, der für die Augen einen Schlitz freilässt. Ausnahmeregelungen gibt es für Motorradhelme und Karnevalsmasken.

Betroffen sind von dem Verbot allerdings nur rund zwei- bis viertausend Frauen in Frankreich, die einen Vollschleier tragen. Das normale Kopftuch ist nicht verboten, weil das Gesicht weiter zu sehen ist. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss 150 Euro Bußgeld bezahlen oder einen Staatsbürgerkurs besuchen.

Gegen das Gesetz hat eine 1990 geborene Juristin geklagt. Sie ist Muslimin und französische Staatsbürgerin mit pakistanischem Hintergrund. Sie betonte, dass niemand sie zwinge, sich zu verhüllen. Sie mache es auch nicht systematisch, sondern nur, wenn ihr danach sei. Sie war zwar noch nicht bestraft worden, musste aber damit rechnen.

Burka, Niqab und Tschador

Was ist eine Burka? Die Burka ist ein weites, sackartiges Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt. Der Ganzkörperschleier ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Sie wird vor allem in Afghanistan getragen, aber auch in Ägypten und Syrien.

Was ist keine Burka? Der arabische Niqab ist ein Gesichtsschleier, der zu einem langen Gewand plus Kopftuch getragen wird. Der Niqab bedeckt das ganze Gesicht. Er ist meist schwarz und lässt nur einen kleinen Sehschlitz frei. Er wird in den Staaten der Arabischen Halbinsel, teilweise aber auch in Ägypten und Syrien getragen. Ein Tschador ist ein dunkles Tuch, das als Umhang um Kopf und Körper getragen wird. Das Gesicht bleibt dabei frei.

Was schreibt der Islam vor? Im Koran wird die Verhüllung des weiblichen Gesichts nicht ausdrücklich gefordert. Verse über die Bedeckung des weiblichen Körpers werden von den Anhängern der verschiedenen Rechtsschulen des Islam zudem sehr unterschiedlich interpretiert. Eine der Hauptquellen für die Verschleierung der Frauen ist die Koransure 33. Dort heißt es: „Oh Prophet! Sage deinen Gattinnen und Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Dschilbabs über sich ziehen." Was genau im Koran mit Dschilbab gemeint ist, ist umstritten. (dpa, afp, taz)

Der Straßburger Gerichtshof entschied nun, dass das französische Gesichtsschleier-Verbot weder gegen die Religionsfreiheit noch gegen das Recht auf ein selbstbestimmtes Privatleben verstößt.

Kryptische Argumentation der Richter

Allerdings akzeptierten die Richter nicht alle von der französischen Regierung vorgetragenen Begründungen. So könne das Verbot von Gesichtsschleiern nicht mit der „öffentlichen Sicherheit“ begründet werden. Dies wäre nur bei einer angespannten Sicherheitslage, aber nicht generell möglich. Auch den „Respekt für die Gleichberechtigung der Geschlechter“ und die „menschliche Würde“ ließen die Richter nicht als Begründung gelten.

Allein der „Respekt für die Minimalbedingungen des sozialen Lebens“ rechtfertige ein Verbot von Gesichtsschleiern im öffentlichen Raum. Schließlich spiele das Gesicht eine bedeutende Rolle in der sozialen Interaktion. Wer sein Gesicht nicht zeige, verletze damit das Recht anderer, in einem gesellschaftlichen Raum zu leben, der das Zusammenleben erleichtert, so die etwas kryptische Argumentation der Richter.

Der EGMR räumt ein, dass das französische Verbot von Gesichtsschleiern angesichts der geringen Zahl der Trägerinnen „exzessiv“ erscheinen mag und teilweise von islamfeindlichen Haltungen genährt wurde.

Die Richter hielten das Verbot dennoch mehrheitlich für „verhältnismäßig“, da das Verbot nicht auf religiöse Kleidung abziele, sondern nur auf Kleidungstücke, die das Gesicht verhüllen. Außerdem seien die drohenden Strafen sehr milde.

Gegen das Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich. Wegen der offensichtlich schwierigen Rechtsfragen hatte sofort die mit 17 Richtern besetzte Große Kammer des EGMR den Fall übernommen.

Vollverschleierung ist in Deutschland erlaubt

Ähnliche Verbote wie in Frankreich gibt es auch in Belgien, den Niederlanden, im Schweizer Tessin und in Barcelona. Wer dort betroffen ist, kann sich nun also den Weg nach Straßburg sparen.

Eine Pflicht zur Einführung eines Burka-Verbots besteht freilich auch nicht. Die 47 Mitgliedstaaten des Europarats – von Russland bis zur Schweiz – hätten deshalb großen Gestaltungsspielraum, so der EGMR.

Das Urteil hat also keine Auswirkungen auf Deutschland, wo Vollverschleierung auf der Straße bisher erlaubt ist. In einigen Bundesländern sind allerdings Kopftücher und andere religiöse Kleidungsstücke im öffentlichen Dienst verboten.

Dieser Artikel wurde ergänzt um 17.57 Uhr.

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61 Kommentare

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  • Zitat: "Sehen Sie: Sie geben selber zu, daß Sie sich von den rechten Hetzern aufstacheln lassen."

    Hä? An welcher Stelle denn? Wenn Sie wahrsagen möchten, dann nehmen Sie bitteschön Kaffeesatz oder hingeworfene Tierknochen. Aber in dem, was ich so schreibe, ist kein Bezug zu "rechten Hetzern" vorhanden. Es sind die Fundamentalisten jeglicher Färbung, die mich zum Widerspruch reizen.

  • Okay, also noch einmal kommentiert, und zwar versucht "nett" und "korrekt":

     

    Ich finde das Gerichtsurteil gut und richtig. Es ist ein europäisches Gerichtsurteil und sollte auch in der Bundesrepublik Deutschland.

     

    Es geht hier nicht um eine bestimmte "Kleiderordnung", , nicht um "Mini" oder "Maxi", sondern ohne Zweifel um Religion, religiöse Frauenkleidung, nämlich um die Religionsfreiheit für Muslime.

     

    Muslime berufen sich auf die Achtung ihrer Religionsfreiheit und fordern Akzeptanz und Respekt für ihre, diese Art und Weise von Religionsausübung ein. Tue ich als Frau nicht. Will ich nicht.

     

    Religionsfreiheit bedeutet auch, wie ich bereits an anderer Stelle frei und offen geschrieben habe, die Freiheit, die Inhalte und Dogmen zu überprüfen, sich diesen zu widersetzen, letztendlich einer Religion den Rücken zuzukehren und sie zu verlassen, die Freiheit, sich einer anderen, weniger dogmatischen Religion zuzuwenden.

     

    Es bedarf hier einer islamischen, gegnerischen, widersprechenden Frauenbewegung!

     

    Einem islamisch-orientierten Mann in der Bundesrepublik Deutschland sehe ich nicht sofort oder von weitem an, welcher Religion er möglicherweise angehört. Frage auch nicht danach. Sehr wohl aber immer mehr und häufiger einer islamisch-orientierten Frau! Dann frage ich manchmal allerdings: "Muß das wirklich sein?".

     

    Das war in den 70er und 80er Jahren nicht so. Da tauchte diese muslimische Verhaltensweise durch Mädchen und Frau nicht öffentlich auf. Das interpretiere ich so, daß die muslimischen Frau benutzt und als eine Art islamische Vorhut, islamische Vorkämpferinnen vorgeschickt werden, mit Hilfe ihrer religiös motivierten und begründeten Kleidung als direkte Verbundenheit mit Allah (Kopftücher, lange dunkle Mäntel und Röcke, Burkas etc.).

    • @Gerda Fürch :

      "Religionsfreiheit bedeutet auch, wie ich bereits an anderer Stelle frei und offen geschrieben habe, die Freiheit, die Inhalte und Dogmen zu überprüfen, sich diesen zu widersetzen, letztendlich einer Religion den Rücken zuzukehren und sie zu verlassen, die Freiheit, sich einer anderen, weniger dogmatischen Religion zuzuwenden."

       

      Einverstanden. Und was hat das jetzt mit einem Verbot von Burkas in der Öffentlichkeit zu tun?

      Von mir aus kann die Gemeinschaft, in der jemand lebt, eine gesetzliche Prüfung einfordern von jedem, ob er seiner Religion freiwillig angehört in bestimmten Abständen. Das würde das erfüllen, aber ein Burka-Verbot in der Öffentlichkeit hat damit nix zu tun.

    • @Gerda Fürch :

      Volle Zustimmung,Frau Fürth!

      Ein guter Beitrag mit überzeugenden Argumenten.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Gerda Fürch :

      Auch die muslimische Frau hat das Recht, sich offen zu ihrer Religion zu bekennen. Ihre Interpretation ist feministisch getarnter Antiislamismus und nicht mit dem Grundgesetz der BRD vereinbar. Vielleicht sollten Sie mal einen Integrationstest durchlaufen, um mehr über das Land zu lernen, in dem Sie leben.

      • @90191 (Profil gelöscht):

        "Auch die muslimische Frau hat das Recht, sich OFFEN zu ihrer Religion zu bekennen (...) "

         

        Linksnormal ist 1789 und nicht frühes Mittelalter!

  • Im Gegensatz zu den Menschen hier, die die Sitten und Gebräuche offenbar in jedem Winkels Frankreichs kennen, bin ich da leider eher etwas unterbelichtet. Ich kenne nur das Elsass und ein bisschen die Umgebung bis Belfort.

    Nur bin ich überrascht nach den vielen Berichten über die Banlieus, die von Muslimen in erster Linie bewohnt sein sollen, dass es offenbar auch zu den Sitten gehört, dort keine islamische Kleidung zu tragen. Erstaunlich.

     

    Wenn ich früher mal es nicht vermeiden konnte, über Duisburg Hamborn zu fahren, kamen mir dort die Sitten und Gebräuche eher so vor, als das auch Frauen in Burka nicht so ungewöhnlich waren, wenn auch nach wie vor nicht die Mehrheit (im Gegensatz zu Frauen mit Kopftuch).

     

    Naja, vielleicht ist Frankreich anders, wesentlich uniformierter als die BRD, in der eben ein Unterschied ist, ob man im Norden mit dem Friesennerz geht oder in Bayern mit Lederhosen.

    Ich fahre demnächst mal nach Pasing.. Hoffentlich haben sich bis dato die Anhänger, die hier die Sitten und Gebräuche des Gastlandes hochhalten, nicht schon durchgesetzt und ich muss mir eine Lederhose kaufen, wenn ich dort in die Oper will. Anzug mit Krawatte ist dann wahrscheinlich schon Käfighaltung.

    • @Age Krüger:

      Das große Geheimniss an der Sache ist ja das es kaum eine Muslimin trifft. (ca. 2000 Frauen) Da sind ganz andere Bevölkerungsgruppen (Autonome) weit eher betroffen. Aber es hat halt gerade eine Muslimin geklagt und damit wirds zum "Anti-Burka-Gesetzt", selbst wenns das nur am Rande trifft.

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @DasNiveau:

        Sie sollten sich vor dem Kommentieren besser erst mal informieren, dann wird die Blamage nicht so groß. Das Verbot bezieht sich ganz eindeutig auf Burka und Niqab und wird auch klar demenstprechend verargumentiert:

         

        http://www.welt.de/politik/ausland/article7698713/Sarkozys-Regierung-beschliesst-Burka-Verbot.html

        • @90191 (Profil gelöscht):

          Ist zwar nett, aber nicht das Gesetzt um das es hier geht. Aber schön das Sie auch etwas dazu geschrieben haben.

          • 9G
            90191 (Profil gelöscht)
            @DasNiveau:

            Offenbar sind Sie verwirrt.

  • 8G
    8545 (Profil gelöscht)

    Wenn "freiheitliche" Staaten Gesetze zur Kleiderordnung erlassen,

    dann legitimieren sie damit Kleiderordnungen per se!

    -In einigen Staaten werden Frauen gezwungen Burka zu tragen.

    -In einigen Staaten werden Frauen gezwungen keine Burka zu tragen.

     

    Für die Freiheit!?

    -Jedenfalls nicht für die Freiheit sich anzuziehen was man will.

     

    oder mit Hagen Rether:

    "NPD, kann man nicht verbieten, das muss eine Demokratie aushalten...

    -Aber Kopftücher!"

    • @8545 (Profil gelöscht):

      Die Argumentation entsprechender europäischer Gerichte und Regierungen ist etwas anders: Man sieht in der Islamisierung die größere Gefahr für die einheimischen Leitkulturen und für die europäischen Geist an sich als in einheimischen politischen Randgruppen wie der NPD.

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @Dresden:

        In diesem Sinne fällt auch der jährliche Bericht des sog. Verfassungsschutzes aus.

  • Und was passiert jetzt? Das Gleiche wie im Iran nur halt umgekehrt. Das Verbot wird ausgereizt (was verständlich ist) und wird viele Juristen eine gute Beschäftigung bieten. Dann zieht frau halt einen Motoradhelm and (es kann sich wohl kaum über ein zusätzliches Maß an Sicherheit im Verkehr als negativ gewertet und verurteilt werden).

    ABM für Juristen, da haben wir viel zu wenige davon.

    • 9G
      90191 (Profil gelöscht)
      @Demokrat:

      Es wird ohnehin irgendwann unter dem Druck der Ver(un)sicherungslobbyisten zu einer Helmpflicht zunächst für Radfahrer und später auch für Fußgänger kommen. Diese Gesellschaft ist dermaßen krank.

  • Das Urteil und auch die Begründung spiegelt nichts weiter als die Oberflächlichkeit und Doppelmoral der Politik wider. Die Freiheit geht so weit, dass es nicht verboten ist, Kinder im Mutterleib zu zerstückeln und abzutreiben, aber es ist ein Problem wenn sich eine Frau erlaubt ein Stück Stoff über das Gesicht zu werfen. Dass dieses Gesetz durchkam und auch noch höchstrichterlich abgesegnet wurde ist wirklich unverständlich. Soll doch jeder rumlaufen wie er/sie/es möchte. Soweit ich weiß ist das Gesetz noch unter Sarkozy (heute in Polizeigewahrsam wegen möglicher Rechtsbeugung) auf den Weg gebracht. Was mich erstaunt ist allerdings, dass auch unter Holland nicht das Gesetz zurückgenommen wurde. Das passt nicht in ein sozialistisches Weltbild (aber as ist in Frankreich auch nur relativ).

  • Ein weises Urteil, weil es die Einstellung der großen Mehrheit der Europäer beachtet und ernst nimmt. Schließlich passt die rassistische und intolerante Symbolik der Burka nicht zur europäischen Humanität.

  • Wenn es um allgemeine Freiheit geht – also auch die um die Freiheit eine Burka zu tragen – dann sollte es auch möglich sein nackt herumzulaufen. Auch in Gegenden, in denen überwiegend Moslems leben. Sie mögen sich irritiert und gestört fühlen. Aber so geht es auch vielen, die einer vollverschleierten Frau begegnen.

  • Burkalesk

    Bei dem Urteil kann man geteilter Meinung sein, finde ich. Wenn dann muss man auch konsequent sein, finde ich. Das Gericht sagt, wenn die Massnahme dem Zusammenleben dient, ist sie rechtens Dann muesste man auch In der U Bahn und auf den Strassen verbieten mit dem kleinen Alleskoenner magischem Geraet herumzulaufen mit dem Burkaverbot. Man starrt nur noch auf den Minimonitor und nimmt seine Umgebung gar nicht mehr wahr. Wenn das jeder macht...oder jeder Zweite. Da nutzt auch kein Burkaverbot, nimmt man doch gar nicht mehr wahr, wenn man seiner Umgebung gar nicht mehr bis ins Gesicht guckt. Am schlimmsten finde ich Radfahrer die dideln, oder noch schlimmer Muetter mit schreienden Kindern im Kinderwagen, die sich durch nichts von ihrem Geraet ablenken lassen. Die westlichen Gesellschaften sind stolz darauf, das man hier tun kann was man will, solange man keinen Anderen belaestigt. Was aber wenn jeder so ein kleines Hypnose und Spionagegeraet hat und alle nur noch hypnotisiert an anderen Mitmenschen mit starrem gesenktem Blick vorbeilaufen und die Realitaet da draussen auf diesem wunderschoenen Planeten, namens Erde mit der Matrix verwechseln?

    • @Hady Khalil:

      Na ja, die Handysucht ist ja nun etwas anderes, als mit einer Burka herumzulaufen.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Daß der Menschenrechtsgerichtshof jetzt schon national(istisch)e Extrawürste liefert - in diesem Falle französische - ist gleichwohl sensationell wie erschütternd. Da läuft was gewaltig schief.

  • 9G
    90191 (Profil gelöscht)

    Es ist nicht einzusehen, warum allein die Burka als Äußerlichkeit das soziale Miteinander behindern soll, während Nonnen- und Pfaffenklamotten, gezupfte Augenbrauen, idiotische Frisuren und unerträglich süßlicher Parfümgestank an jungen Männern oder supergespannte Leggings an extrem umfangreichen Damenschenkeln das nicht sollen. Ich zumindest fühle mich von letzteren beiden Erscheinungen wesentlich mehr gestört. Ist nicht nachvollziehbar, dieses Urteil, wenn man nicht latent rassistische oder kulturchauvinistische Motive annimmt.

    • 2G
      2730 (Profil gelöscht)
      @90191 (Profil gelöscht):

      Haarsträubend, mit welcher Ahnungslosikeit hier argumentiert wird. Nur ein Argument: Gesichtsverhüllung ist keine Frage von Kleidung oder Mode: Der Gesichtsausdruck ist ein entscheidender Indikator bei jeder Kommunikation (vgl. die Verwendung von emoticons). Darüber hinaus empfehle ich einen Blick in die Historie der Gesichtsverhüllung - man wird dann sehr schnell die Symbolik erkennen - sofern man denn will...

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @2730 (Profil gelöscht):

        Sie reden Quatsch. Ein großer Teil aller Kommunikation läuft heutzutage avisuell und unpersönlich ab, über Medien wie Telefon, E-Mail, SMS und dergleichen. Emoticons in diesem Zusammenhang zu erwähnen, ist nachgerade lächerhaft: Diese können jederzeit völlig unabhängig von der Gemütsverfassung des Schreibers gesetzt werden. :D

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Also, ich finde schon, daß so eine Burka mehr als eine Äußerlichkeit ist - ich fasse sie als Bekenntnis auf, sich von unserer Gesellschaft abgrenzen zu wollen. Und was das soziale Miteinander betrifft - offen gestanden möchte ich nicht mit einem sprechenden Stoffsack kommunizieren, sondern mit einem Menschen, dem ich ins Gesicht schauen kann.

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @Der_Peter:

        Es handelt sich allenfalls um ein religiöses Bekenntnis. Das ist im Sinne der Religionsfreiheit jedem gestattet.

         

        Abgrenzung gegenüber der Gesellschaft ist ebenfalls völlig legitim, da wir in einer pluralistischen Gesellschaft leben, die weitgehende persönliche Freiheitsrechte garantiert. Sonst müßte man alles verbieten, was eine irgendwie geartete Abgrenzung zur Gesellschaft ausdrückt, etwa den Punks ihre Klamotten, Frisuren und Accessoires, um nur mal eine der augenfälligsten Gruppierungen beispielhaft zu nennen. Schade, daß sogar Sie als ansonsten eher vernunftbegabter Zeitgenosse sich vom antiislamistisch getarnten Rassismus und den Parolen aus der rechten Ecke einfangen lassen. Es verdeutlicht gerade dieses die stete latente Anfälligkeit der Deutschen für bräunliche Tendenzen.

        • @90191 (Profil gelöscht):

          Hallo, zum Stichwort "antiislamistisch getarnten Rassismus":

          Ich möchte jetzt kein neues "Diskussions"-Faß aufmachen, aber meine persönliche Abneigung gegenüber offen zur Schau gestellten islamischen Bekenntnissen resultiert aus meiner prinzipiellen atheistischen Grundhaltung, und nicht aus einer speziellen Ablehnung lediglich des Islam. Im Zusammenhang mit dem obigen Artikel ist es mir auch egal, ob unter der Burka eine "Weiße" steckt, oder eine Araberin, oder gar eine Indonesierin. Daß also meine Ablehnung von offensiven religiösen Bekundungen, und das ist das Tragen einer Burka in meinen Augen, rassistisch motiviert wäre, möchte ich hiermit ausdrücklich in Abrede stellen.

          O.k., ich gebe zu, wenn es um Religionen geht, werde ich zuweilen etwas radikal, was aber wahrscheinlich daran liegt, daß ich als Kind und Jugendlicher nicht meine gottlose Klappe halten konnte und im erzkatholischen Umfeld von Schmähungen bis zu Prügel so einiges erlebte.

           

          Aber danke für die Einschätzung als "ansonsten eher vernunftbegabter Zeitgenosse", ich gebe mir Mühe... :-)

          • 9G
            90191 (Profil gelöscht)
            @Der_Peter:

            Sehen Sie: Sie geben selber zu, daß Sie sich von den rechten Hetzern aufstacheln lassen. Und ob es Ihnen gefällt oder nicht: Auch die Religionsfreiheit und die Freiheit des Bekenntnisses zum Glauben sind unverzichtbare Grundfeste freiheitlich-demokratischer Grundordnung.

             

            Wenn Sie unter den Katholiken gelitten haben, sollten Sie das nicht auf Religionen abwälzen, die keine Schuld trifft. Damit unterstützen Sie lediglich die antiislamistischen und andere braune Tendenzen im Lande. Und nach wie vor gilt: Vom rechten Verbrechersumpf geht die größte Terrorbedrohung aus, auch wenn der sog. Verfassungsschutz seltsamerweise regelmäßig entgegen aller Zahlenfakten zu einer anderen, wiederum antiislamistisch gefärbten Bewertung kommt.

      • @Der_Peter:

        Toll, und warum antworten Sie gerade hier @LINKSNORMAL?

        Ist das keine Kommunikation? Können Sie ihm gerade ins Gesicht sehen dabei?

         

        Wie machen Sie das?

    • @90191 (Profil gelöscht):

      Burka & Co. sind eben keine Äußerlichkeiten sondern Innerlichkeiten die fast immer zwangsweise demonstrativ nach außen gezeigt werden.

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @der_nun_wieder:

        Seit jeher kommt der Bekleidung neben der funktionellen auch eine sozial informative Bedeutung zu. Denken Sie nur an Anzüge und Krawatten, an Trachten, an Uniformen usw. Mit Bekleidung werden immer auch innere Werte nach außen getragen, selbst der kranke Markenfetischismus unserer westlichen Kulturen ist diesem Aspekt zuzurechnen.

         

        Erstaunlich, wie eingeengt man doch denken kann, wenn man nichts weiß.

  • Ich glaube, die meisten Begründungen gehen am Kern vorbei: Wenn jemand in ein anderes Land auswandert, dann MUSS er sich an die dort üblichen Sitten halten. Wenn eine deutsche Frau im Iran oder in Afghanistan in der Öffentlichkeit, etwa im TV, auftritt, dann trägt sie selbstverständlich ein Kopftuch, weil dies dort Sitte ist.

    Umgekehrt ist die kopf- oder Ganzkörperverhüllung bei UNS nicht üblich. Wer HIER leben will, muss sich da einfügen.

    • @Tupaq:

      Mit der Begründung hätte es Punkrock nie geben dürfen...

    • @Tupaq:

      Dann sagen Sie mir mal, mit welher gesetzlichen Grundlage ich mich hier in Nordwestdeutschland gegen jemanden wehren kann, der in bayerischen Lederhosen oder Dirndl rumläuft. Oder wenn ich sächsischen oder berliernerischen Dialekt hier hören muss.

       

      Gutes Benehmen als Gesetz vorzuschreiben wäre zwar schon, aber dadurch würden sich zu viele eingeschränkt fühlen.

  • Das Urteil gibt es hier: http://hudoc.echr.coe.int/webservices/content/pdf/003-4809142-5861661

    Das Gericht hat geurteilt, dass Sicherheitsaspekte es nicht erlauben ein generelles Vermummungsverbot auszusprechen. Allerdings sei das soziale Miteinander beeinträchtigt, wenn sich Menschen im täglichen Umgang miteinander vermummen und daher dürfe der Staat entsprechende Vorschriften erlassen.

    Das scheint nicht ganz abwegig. Schliesslich kann der Staat auch Vorschriften erlassen, die Kleidung an sich vorschreiben. Nackte Menschen würden niemanden gefährden, beeinträchtigen in mancher Augen aber auch das soziale Miteinander.

    Natürlich kann man der Auffassung sein, dass eine Gesellschaft toleranter sein sollte und keinerlei Bekleidungsvorschriften erlassen solle. Eine Religion jedoch, die dafür streitet, dass nur ihre eigenen Bekleidungsvorschriften gelten sollten, ist dafür keine geeignete Vorkämpferin.

    • @Velofisch:

      Das mit den Nackten ist gut. Wenn die speziellen Muslime Tolerierung für ihre Ganzkörper-Verkleidung fordern, dann kann man von ihnen umgekehrt auch die Tolerierung von Nackten fordern.

      Ein gutes Argument - das wird spaßig.

    • @Velofisch:

      Ich frage mich aber, wie weit Toleranz gehen sollte. Wenn ich bedenke, daß eine Religion den Frauen eine Verschleierung anstrebt, frage ich mich natürlich erst mal, warum das so ist. Wenn ich dann den Grund erfahre, daß es aus Gründen der persönlichen Sicherheit der Frauen geschieht, dann stellt sich die Frage des verhältnisses der Männer zu den Frauen. Hier scheinen ja die Männer das Sicherheitsrisiko für die Frauen zu sein. Aber das hat garantiert nichts mit der eigentlichen Religion zu tun. Hier dient doch die Religion nur als Vorwand für die Benachteiligung der Frau. Ich bin mir sicher, daß keine Religion in irgendeiner Weise vorschreibt, Frauen zu benachteiligen. Hier müssen sich die patriachalisch geprägten Gesellschaften mal an die eigene Nasenspitze fassen und die eigenen Verhaltensweisen auf den Prüfstand stellen. Jetzt kann man zwar als Grund für das tragen von Schleiern irgendwelche Traditionen anführen, aber auch solche Traditionen bestehen nicht seit Ewigkeiten. Diese haben sich ja auch erst mit der Zeit entwickelt... aber die Zeiten ändern sich. Insofern halte ich das Urteil für gut. Ich jedenfalls habe ein großes Problem mit vorgeschriebener Verschleierung.

      • @keulix:

        Es hat schon mit der Religion zu tun.

        Sure 33,59: "Sprich zu deinen Ehefrauen und Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Gewänder tief über sich ziehen."

         

        Sure 24,31: "Und sprich zu den gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke niederschlagen, sie sollen ihre Scham bewahren, ihre Reize nicht offen zeigen, soweit sie nicht sichtbar sein müssen, sie sollen ihren Schal über den vorderen Teil des Kleides ziehen und ihre Reize niemand offen zeigen, außer ihrem Mann, ihrem Vater, ihrem Schwiegervater, ihren Söhnen, ihren Stiefsöhnen, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und ihrer Schwestern, ihren Frauen, ihren Sklavinnen, den männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb haben, und den Kindern, die noch nichts von der weiblichen Blöße wissen. Und sie sollen nicht ihre Füße aneinanderschlagen, und damit auf den Schmuck aufmerksam machen, den sie verborgen tragen“

         

        Na ja, immerhin dürfen sie trotzdem Sklaven halten.

         

        http://www.islaminstitut.de/Artikelanzeige.41+M58114326baa.0.html

      • 9G
        90191 (Profil gelöscht)
        @keulix:

        Sie als Nicht-Moslem können das nicht beurteilen.

        • @90191 (Profil gelöscht):

          zum "beurteilen" haben wir Sie ja hier ...

  • Das Urteil ist uneingeschränkt zu begrüßen. Muslime und Musliminnen haben schon seit geraumer Zeit ganz andere Sorgen als die Kleiderordnung. So hilft den z. B. den Musliminnen in Syrien und im Irak eine Burka zur Zeit genauso viel, wie einem Tuberkulosekranken kalte Umschläge.

  • "Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit."

    Schausteller, Clown`s ,und auch an Karneval?

    Dummes Frankreich mögen keinen Spass und Toleranz ist da nicht.

  • "Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit".Na da werden sich die Imker aber Freuen ,wie ist das mit Polizisten ,Feuerwehr,....... und so weiter.

  • Frauen mit Burka kommen in den Himmel, Frauen ohne kommen ueberall hin.

  • na klasse!

    aber der EuGH(MR) ist nicht das letzte wort.

    • @christine rölke-sommer:

      Stimmen Sie jetzt dem Burka Verbot zu oder sind sie dagegen? Das konnte ich jetzt irgendwie nicht aus ihrem Beitrag erlesen

      • @Leserin1:

        ich bin dagegen. und such mir als nächstes für zum auf die straße gehen einen zur vollverschleierung geeigneten schal raus!

    • @christine rölke-sommer:

      Und das letzte Wort hat

       

      Fr. Rölke-Sommer.

    • @christine rölke-sommer:

      sondern wer hat das letzte Wort?

      • @der_nun_wieder:

        nun... ich den über eine sog. individualbeschwerde zum menschenrechtsrat nach. und würde dem die frage vorlegen, ob welcher staat auch immer in frauenrechte sind menschenrechte durch bekleidungs-verbote wie -gebote eingreifen darf.

        • @christine rölke-sommer:

          Genau darum gings da ja. Die Antwort dürfte also die gleiche sein.

        • @christine rölke-sommer:

          Saudi-Arabien darf das beispielsweise. Die werden auch noch mit Panzern beschenkt dafür. Es gibt auch noch ein paar andere, aber um diese mit uns befreundeten Staaten aufzuzählen fehlt hier etwas Platz.

          • @MussManNichtWissen:

            von mir aus gesehen darf auch saudi-arabien nicht.

            deshalb mein welcher staat auch immer.

            im übrigen: mit diesem spruch erschwert der EuGH(MR) allen frauen, welche wegen bekleidungszwang asyl beantragen, solches zu erhaten. ist ja nur ordnungspolitik, wo staat darf....

        • @christine rölke-sommer:

          Wobei es hier aber Grundsätzlich nicht um Frauenrecht und nur im geringen Masse um Bekleidungsge- und verbote geht. Sonderum um ein Vermummungsverbot. Das trifft auch Männer und alles dazwischen und daneben.

           

          Grundsätzlich ist mir das ziemlich einerlei, soll doch jeder machen was er will. Aber gerade Gesichsschleier finde ich Entmenschlichend.

          • @DasNiveau:

            och, ich hab kein problem damit, dass frauenrechte sind menschenrechte all three+x sexes einbezieht.

            vermummungsverbot? wie halten wir es denn mit der namentlichen erkennbarkeit von polizisten?

            • @christine rölke-sommer:

              Die und die Autonomen trifft das Gesetzt eh viel öfter als die paar Burkadamen.