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Urteil des BundesverfassungsgerichtsMehr Sicherheit fürs Kind

Homosexuelle dürfen die Adoptivkinder ihrer Partner ebenfalls adoptieren. Darauf reagiert die Politik nicht immer euphorisch.

Rote Roben für das Kindeswohl. Bild: dpa

KARLSRUHE/BERLN taz | Ein Schritt nach vorn für homosexuelle Paare: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ihr Recht auf Adoption erweitert. Der erste Senat erklärte am Dienstag in einem einstimmigen Urteil, das bisherige Verbot von Zweitadoptionen verstoße gegen das Grundgesetz.

Zwei Fälle lagen dem Urteil zugrunde: Eine lesbische 58-jährige Innenarchitektin aus Münster hatte vor rund neun Jahren in Bulgarien ein Mädchen adoptiert, das inzwischen 13 Jahre alt ist. Die Architektin lebt schon seit zwanzig Jahren mit ihrer Freundin zusammen, einer heute 53-jährigen Ärztin. Diese durfte das Kind aber wegen der Gesetzeslage nicht adoptieren.

Im zweiten Fall ging es um ein schwules Paar aus Hamburg. Einer der Partner hat vor 12 Jahren ein neugeborenes Kind aus Rumänien adoptiert. Sein Lebensgefährte würde gern auch Vater sein, darf aber nicht.

Bisher erlaubt das deutsche Recht Adoptionen von Homosexuellen nur in zwei Konstellationen: Als Einzelperson konnten sie schon immer ein fremdes Kind annehmen. Seit 2005 ist auch die Stiefkindadoption erlaubt, bei der einer der Partner ein leibliches Kind in die Beziehung einbringt und der andere Partner es dann adoptiert. Künftig kann die Münsteraner Ärztin das von ihrer Partnerin adoptierte Mädchen ebenfalls adoptieren. Das Kind hat dann zwei rechtliche Mütter.

Partner tragen ebensoviel Verantwortung wie Eheleute

Bisher waren solche Zweitadoptionen (auch Sukzessivadoption genannt) nur für heterosexuelle Ehepaare möglich. Darin sahen die Verfassungsrichter nun aber eine ungerechtfertigte Diskriminierung. Eine eingetragene Partnerschaft sei „gleichermaßen auf Dauer angelegt und durch eine verbindliche Verantwortungsübernahme geprägt wie eine Ehe“.

Auch für das Kindeswohl sei eine Zweitadoption „regelmäßig zuträglich“. Schließlich lebe das vom einen Partner adoptierte Kind ja bereits mit beiden Partnern in einem Haushalt zusammen. Da könne es eine „stabilisierende entwicklungspsychologische“ Wirkung haben, wenn beide Partner auch rechtlich Verantwortung übernehmen.

Grundsätzliche Bedenken gegen die homosexuelle Elternschaft halten die Verfassungsrichter für widerlegt. Die „behüteten Verhältnisse“ einer Lebenspartnerschaft könnten „das Aufwachsen von Kindern ebenso fördern wie die einer Ehe“. Tatsächlich hatten fast alle Sachverständigen und Fachverbände sich bei der mündlichen Verhandlung im Dezember für die Erweiterung der Adoptionsmöglichkeiten ausgesprochen.

Die Beschwerdeführerinnen selbst feierten am Dienstag ihren Erfolg. „Wir sind überglücklich und total überrascht, dass die Begründung der Richter so deutlich ausfiel. Das ist bahnbrechend“, sagte die 58-jährige Innenarchitektin der taz. Die logische Konsequenz aus dem Urteil wäre das gemeinsame Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare. „Das darf jetzt nicht mehr lange auf sich warten lassen“, sagte sie.

Dazu mussten die Richter in Karlsruhe diesmal nichts sagen, weil die Fälle anders lagen. Es ist aber sehr wahrscheinlich, dass die Richter auch dieses Verbot kippen werden, wenn es entsprechende Klagen gibt. Vielleicht liberalisiert auch der Bundestag vorher das Adoptionsrecht. Für die gesetzliche Umsetzung des Urteils hat er bis 30. Juni 2014 Zeit. Allerdings tritt das Verbot der Zweitadoption sofort außer Kraft.

CDU und CSU zerknirscht bis zurückhaltend

Während SPD, Grüne, Linkspartei und FDP das Urteil teils euphorisch kommentierten, von einem „Durchbruch für die Gleichstellung“ (Grüne) sprachen, reagierten CDU und CSU zerknirscht bis zurückhaltend. Kaum jemand wollte sich öffentlich äußern. Das Urteil sei „vertretbar“ und „nachvollziehbar“, teilte die Unionsfraktion lediglich mit. Allerdings: „Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass Vater und Mutter für das Kind gut sind“, heißt es weiter. Die Bundesregierung nahm das Urteil „mit großem Respekt“ zur Kenntnis, so Regierungssprecher Steffen Seibert.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann war einer der wenigen, die sich am Dienstag konkret äußerten. Er begrüßte das Urteil aus Karlsruhe ausdrücklich. „Das ist eine richtige und konsequente Entscheidung“, sagte er der taz. Auch das gemeinsame Adoptionsrecht für schwule und lesbische Paare müsste jetzt erlaubt werden. „Es fällt schwer, heute noch Argumente zu finden, die gegen das gemeinsame Adoptionsrecht für homosexuelle Paare sprechen“, so Kaufmann.

In der Union sei dies jedoch noch immer schwer durchsetzbar. „Das ist für viele in der Partei ein dickes Brett. Bei dieser gesellschaftlichen Entwicklung wollen sie nicht die Speerspitze bilden“, so Kaufmann, der neben dem CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn der einzige schwul geoutete Bundestagsabgeordnete seiner Fraktion ist.

(Az.: 1 BvL 1/11 u. a.)

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1 Kommentar

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  • A
    Arbeiterkind

    Juhu! Für bulgarische und rumänische Kinder wird jetzt alles gut! Wir krallen sie uns in noch größerer Zahl und retten sie in den goldenen Westen. Sollen doch die, die zurückbleiben, schauen, wo sie bleiben, diese Hungerleider.

     

    Wir machen es wie Madonna und holen uns die knuddligen Kleinen, deren vielleicht alleinerziehende Eltern sie aus Verzweiflung und ökonomischer Not ins Heim gegeben haben, und lassen uns auch nicht beirren, wenn die Großmütter protestieren.

     

    Es gibt schließlich kein Menschenrecht auf die eigene Herkunftsfamilie, die eigene Sprache oder die eigene Kultur, sondern nur eines auf Gleichheit.

     

    Und für die Gleichheit und die Selbstverwirklichung der Bionade-Bürger mit Hochschulabschluss und Altbauwohnung sind die Menschen schließlich auf die Barrikaden gegangen, nicht für die Hungerleider!