Urteil Bundesverfassungsgericht: Auch Homos dürfen splitten
Die nächste Klatsche: Die Karslruher Richter stellen Homopaare steuerlich gleich. Die Opposition zeigt sich erfreut, der Druck auf die Regierung wächst.
BERLIN taz/dpa/rtr | Das Ehegattensplitting muss auch Partnern einer Homo-Ehe gewährt werden. Ihnen die Steuervorteile vorzuenthalten ist verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
Karlsruhe stellt damit gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Steuerrecht mit Eheleuten völlig gleich. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoße.
Das Gericht verlangte zudem, dass die Gesetze rückwirkend zum 1. August 2001 geändert werden. Bis die Gesetze neu geregelt sind, werden die bestehenden Regelungen beim Ehegattensplitting auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewandt.
Damit urteilten die Richter wie erwartet im Sinne der Antragsteller. Seit mehreren Jahren treibt das Bundesverfassungsgericht die Politik in Sachen Gleichstellung vor sich her. In etlichen kleineren Rechtsbereichen stellten die Richter eingetragene Lebenspartner und Ehegatten einander gleich, etwa bei der betrieblichen Altersvorsorge, im öffentlichen Dienst, im Beamtenrecht und bei der Erbschaftssteuer. Als letzte große Baustellen galten bislang das Adoptions- und Steuerrecht.
Zuletzt erweiterte das Gericht im Februar die Apotionsmöglichkeiten von Schwulen und Lesben. Ihnen wurde die sogenannte Sukzessivsadoption gestattet, also die Adoption eines Kindes, das der Partner oder die Partner zuvor adoptiert hatte.
Union unter Druck
Damit geriet besonders die Union unter Druck. Als einzige der im Bundestag vertretenen Parteien stellt sie sich bis heute gegen eine vollständige Gleichstellung Homosexueller. Nach dem Urteil vom Februar hatte es den Anschein, als öffneten sich CDU und CSU etwas. Einige prominente Unionspolitiker forderten die Gleichstellung der Homoehe. Nach mehreren Wochen der Diskussion kassierte Kanzlerin Angela Merkel das Thema allerdings.
Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) begrüßte die Entscheidung. „Wieder musste Karlsruhe der Bundesregierung Nachhilfe im Verfassungsrecht geben“, erklärte Manfred Bruns, LSVD-Sprecher am Donnerstagmorgen.
Beck frohlockt
Er fordert von der Regierung Merkel, die Ehe komplett zu öffnen. Nur so könne sie noch vor der Wahl die jahrelang praktizierte Diskriminierung beenden. Der LSVD rät allen Betroffenen, beim Finanzamt den Vollzug der Vollstreckung zu beantragen.
„Ich bin überglücklich: Das ist ein Sieg auf der ganzen Linie“, erklärte Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen in Bundestag. Merkels Diskriminerungspolitik sei erneut an der Verfassung gescheitert. Er forderte die Regierung auf, ihren Widerstand aufzugeben und die Gesetzentwürfe zur Gleichstellung beim Steuer- und Adoptionsrechts zu beschließen.
Kristina Schröder begrüßt Urteil
Bundes-Familienministerin Kristina Schröder hat das Urteil begrüßt und eine Änderung des Steuerrechts in Aussicht gestellt. „Der Staat hat ein Interesse, das dauerhafte Füreinander-Da-Sein von zwei Menschen zu begünstigen“, sagte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin. Sie bleibe eine Anhängerin des Ehegattensplittings, sagte die CDU-Politikerin weiter. Wenn der Kreis der Berechtigten jetzt ein wenig größer werde, sei dies vernünftig. Das Karlsruher Urteil sei gut und richtig.
Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte sich über das Urteil. Sie twitterte am Donnerstag: „Die Entscheidung freut mich. Jetzt muss volle Gleichstellung folgen!“
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