Urheberrecht in Deutschland: Die „FAZ“ hat Archiv-Angst
Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung bedrohe die „freie Presse“, schreibt die Zeitung. Bei genauem Hinsehen überzeugen die Vorwürfe nicht.
Der umstrittene Gesetzentwurf soll das Urheberrecht an die Bedürfnisse der „Wissensgesellschaft“ anpassen. In digitale Semesterapparate sollen künftig bis zu 15 Prozent eines Buches aufgenommen werden können, ohne den Verlag zu fragen. Der Autor bekommt als Gegenleistung eine Vergütung über die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort. Der Verlag geht tendenziell leer aus. Deshalb kritisieren bisher vor allem Wissenschaftsverlage die Reform.
Die FAZ ist bisher das publizistische Sprachrohr dieser Verlage, argumentiert aber auch in eigener Sache. Mitte Mai veröffentlichten die FAZ-Herausgeber einen offenen Brief als Anzeige in der FAZ, in der sie eine „Gefährdung der Zeitung“ anprangern. In der letzten Samstags-FAZ hat Kulturredakteur Thomas Thiel jetzt nachgelegt. Überschrift: „Heiko Maas macht freie Presse kaputt.“
Konkret kritisiert die FAZ, dass Bildungseinrichtungen bei Presseartikeln nicht nur 15 Prozent erlaubnisfrei nutzen dürfen, sondern den ganzen Artikel. Das ist aber nichts Neues, sondern gilt schon seit 2003. Thomas Thiel behauptet, der Gesetzentwurf „erlaubt es einem jeden, einzelne Zeitungsartikel der Allgemeinheit zu Bildungszwecken kostenlos zur Verfügung zu stellen“. Das ist nicht richtig.
Das Gesetz privilegiert nur Bildungseinrichtungen – Schulen, Unis, Weiterbildungseinrichtungen –, und auch diese dürfen die Materialien nur Kursteilnehmern zugänglich machen, nicht der Allgemeinheit.
„Zitationsarchiv“ Deutsche Nationalbibliothek
Sorge macht sich die FAZ vor allem um ihr kommerzielles Archivgeschäft. Es drohten, so Thiel, jährliche Verluste in Höhe eines „siebenstelligen Betrags“.
Moniert wird von der FAZ vor allem, dass die Deutsche Nationalbibliothek (DNB) zu einem „Zitationsarchiv“ werden soll. Sie soll zu Zitatzwecken unentgeltliche Webinhalte, deren Verfügbarkeit nicht dauerhaft gesichert ist, online zur Verfügung stellen.
Die FAZ kritisiert, dadurch werde die DNB zu einem „unentgeltlichen steuerfinanzierten Gesamtarchiv aller deutschen Zeitungstexte, die im Internet zugänglich gewesen sind“. Die FAZ fürchtet wohl, dass die DNB in dieses frei zugängliche Archiv auch alle FAZ-Texte aufnimmt, die nur vier Wochen lang kostenlos auf faz.net stehen, danach aber für 2 Euro pro Text im FAZ-Archiv gekauft werden müssen.
Das federführende Justizministerium liest das Gesetz anders. Die DNB-Regelung gelte nur, „wenn Inhalte nicht dauerhaft zugänglich sind, wie etwa Blogeinträge“. Presseerzeugnisse seien aber typischerweise dauerhaft verfügbar, etwa in Archiven der Verlage – auch wenn der Zugang hierzu kostenpflichtig ist. Die DNB dürfe sie also nicht online stellen, so das Ministerium.
Das immerhin könnte im Gesetzentwurf deutlicher formuliert werden.
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