Untersuchungsausschuss zu Anis Amri: Staatswohl vor Aufklärung
Karlsruhe lehnt eine Klage der Opposition zum Amri-Untersuchungsausschuss ab. V-Mann-Führer können künftig leichter vor Befragung bewahrt werden.
KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Bundestag erschwert. Ein V-Mann-Führer muss nicht in einem Untersuchungsausschuss aussagen, wenn dies die von ihm geführten V-Personen beunruhigen könnte. Mit dieser Absenkung der parlamentarischen Kontrollrechte lehnte das Gericht eine Klage von FDP, Linken und Grünen ab.
Seit März 2018 versucht ein Untersuchungsausschuss des Bundestags aufzuklären, ob der Verfassungsschutz den Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf den Berliner Weihnachtsmarkt hätte verhindern können. Amri hatte im Dezember 2016 mit einem geraubten Lkw elf Menschen getötet.
Die Abgeordneten wollen herausfinden, was eine V-Person, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Amris islamistischem Umfeld eingesetzt hatte, damals wusste und mitteilte. Das Bundesinnenministerium verweigerte jedoch eine Vernehmung des V-Mann-Führers. Dieser betreue derzeit V-Leute in einer anderen wichtigen Operation, die nicht irritiert werden dürfte.
Diese Begründung hielt die Opposition aus FDP, Linken und Grünen aber nicht für ausreichend und erhob eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht. Es bestehe keine Gefahr der Enttarnung des V-Mann-Führers, wenn dieser unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussage.
Richter sehen Staatswohl gefährdet
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte nun jedoch den Antrag der Opposition ab. Das Innenministerium habe zu Recht die Zustimmung zur Aussage des V-Mann-Führers verweigert. Auch wenn keine Gefahr der Enttarnung bestehe, genüge es, wenn die von ihm geführten Spitzel den Eindruck bekommen könnten, ihre Vertraulichkeit sei nicht mehr gesichert. Es bestehe dann nämlich die Gefahr, dass die Leute ihre Tätigkeit beenden und nur schwer neue Quellen gewonnen werden können. Damit sei das „Staatswohl“ gefährdet.
Diese Gefahr bestehe vor allem im islamistischen Milieu, so die RichterInnen, wo auf „Verräter“ mit religiös aufgeladener Gewalttätigkeit reagiert werde. Dort könne nur die „Zusage und Wahrung uneingeschränkter Vertraulichkeit“ die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsschutzes sichern.
Nur ein Verfassungsrichter stimmte gegen die Mehrheit und gab ein Sondervotum ab: Peter Müller, Ex-CDU-Ministerpräsident des Saarlands. Er warf der Mehrheit vor, ihre Sicht beruhe auf bloßen „Vermutungen“. Es könne nicht sein, dass der Verfassungsschutz durch die Zusage „uneingeschränkter Vertraulichkeit“ die parlamentarische Kontrolle aushebeln und sich gegen Kritik immunisieren könne. Die Argumente, die die Mehrheit für den Islamismus anführten, könne der Dienst künftig auch bei Einsätzen gegen Links- und Rechtsextremisten nutzen.
Damit hat der Amri-Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme abgeschlossen und kann seinen Abschlussbericht vorbereiten.
Leser*innenkommentare
Kall Napp
@Chrisian Rath
Es waren 12 Menschen die Amri umbrachte, nicht "nur" 11.
Zu mehr Infos bitte Ihre Kollegin S. am Orte fragen:
taz.de/Untersuchun...nis-Amri/!5745165/
hanuman
"STAATSWOHL"...
ein weiterer unbestimmter rechtsbegriff, der künstlich konstruiert im innern allen vermutungen und annahmen raum gibt, aber nur in den grenzen justiziabel ist. gratuliere, ein weiteres stück demokratieabriss durch abraum der einzig verbliebenen parlamentarischen kontrolle der exekutive anhand der untersuchungsausschüsse - seehofer grient und stottert sich einen zurecht, während der staatsschutz weiter im verdacht steht, den islamistischen terror zu steuern.
92293 (Profil gelöscht)
Gast
Ergo für Temme heißt das weiterhin Schutz und Wahrung der Vertraulichkeit. Zusätzlich gilt das Wort des Ministerpräsidenten auch wenn treue politische Weggefährten ins Visier solcher Radikalisierten geraten. Mag wohl stimmen, dass das nun zu betreuende Projekt noch mehr Verschwiegenheit bedarf, aber in Summenbetrachtung sollte so ein Anschlag nicht geschehen und die zuständige Behörde sollte sich nicht mit einer abschließenden Forderung nach mehr Material, Mittel und Unterstützung davonschleichen können.
Lowandorder
Wenn mir auch andere der Primadonnen des 2. Senats durchaus sympathisch sind.
Peter Müller hat recht - & die gegenteilige Mehrheit - ist schlicht zu staatstragend •