Untersuchungsausschuss zu Anis Amri: Staatswohl vor Aufklärung

Karlsruhe lehnt eine Klage der Opposition zum Amri-Untersuchungsausschuss ab. V-Mann-Führer können künftig leichter vor Befragung bewahrt werden.

Berliner Breitscheidplatz am 19.Dezember 2016 : Ein Polizist, mehrere Krankenwagen mit Blaulicht hinter einem Absperrband

Anschlagsort: der Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz am 19. Dezember 2016 Foto: Michael Kappeler/dpa

KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht hat die Kontrolle des Verfassungsschutzes durch den Bundestag erschwert. Ein V-Mann-Führer muss nicht in einem Untersuchungsausschuss aussagen, wenn dies die von ihm geführten V-Personen beunruhigen könnte. Mit dieser Absenkung der parlamentarischen Kontrollrechte lehnte das Gericht eine Klage von FDP, Linken und Grünen ab.

Seit März 2018 versucht ein Untersuchungsausschuss des Bundestags aufzuklären, ob der Verfassungsschutz den Anschlag des Tunesiers Anis Amri auf den Berliner Weihnachtsmarkt hätte verhindern können. Amri hatte im Dezember 2016 mit einem geraubten Lkw elf Menschen getötet.

Die Abgeordneten wollen herausfinden, was eine V-Person, die das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Amris islamistischem Umfeld eingesetzt hatte, damals wusste und mitteilte. Das Bundesinnenministerium verweigerte jedoch eine Vernehmung des V-Mann-Führers. Dieser betreue derzeit V-Leute in einer anderen wichtigen Operation, die nicht irritiert werden dürfte.

Diese Begründung hielt die Opposition aus FDP, Linken und Grünen aber nicht für ausreichend und erhob eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht. Es bestehe keine Gefahr der Enttarnung des V-Mann-Führers, wenn dieser unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussage.

Richter sehen Staatswohl gefährdet

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte nun jedoch den Antrag der Opposition ab. Das Innenministerium habe zu Recht die Zustimmung zur Aussage des V-Mann-Führers verweigert. Auch wenn keine Gefahr der Enttarnung bestehe, genüge es, wenn die von ihm geführten Spitzel den Eindruck bekommen könnten, ihre Vertraulichkeit sei nicht mehr gesichert. Es bestehe dann nämlich die Gefahr, dass die Leute ihre Tätigkeit beenden und nur schwer neue Quellen gewonnen werden können. Damit sei das „Staatswohl“ gefährdet.

Diese Gefahr bestehe vor allem im islamistischen Milieu, so die RichterInnen, wo auf „Verräter“ mit religiös aufgeladener Gewalttätigkeit reagiert werde. Dort könne nur die „Zusage und Wahrung uneingeschränkter Vertraulichkeit“ die Arbeitsfähigkeit des Verfassungsschutzes sichern.

Nur ein Verfassungsrichter stimmte gegen die Mehrheit und gab ein Sondervotum ab: Peter Müller, Ex-CDU-Ministerpräsident des Saarlands. Er warf der Mehrheit vor, ihre Sicht beruhe auf bloßen „Vermutungen“. Es könne nicht sein, dass der Verfassungsschutz durch die Zusage „uneingeschränkter Vertraulichkeit“ die parlamentarische Kontrolle aushebeln und sich gegen Kritik immunisieren könne. Die Argumente, die die Mehrheit für den Islamismus anführten, könne der Dienst künftig auch bei Einsätzen gegen Links- und Rechtsextremisten nutzen.

Damit hat der Amri-Untersuchungsausschuss die Beweisaufnahme abgeschlossen und kann seinen Abschlussbericht vorbereiten.

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