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Unmut wegen Kontokündigung der GLS-BankSelbstkritik des Vorstands bei Genossenschaftsversammlung

„Kein Glanzstück“ waren die Kontokündigungen für DKP und Rote Hilfe, sagt Vorstand Kannacher. Die Versammlung stützt die Bankspitze deutlich.

Aus Bochum

Andreas Wyputta

Trotz massiver öffentlicher Kritik an Kontokündigungen gegenüber der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und der Gefangenenhilfsorganisation Rote Hilfe ist der Vorstand der sich selbst als „sozial-ökologisch“ beschreibenden GLS-Bank mit breiter Mehrheit bestätigt worden. Bei der Genossenschaftsversammlung am Samstag in Bochum stimmten 676 der 720 anwesenden Mitglieder en bloc für eine Entlastung des gleichberechtigten dreiköpfigen Vorstandsteams, dem Aysel Osmanoglu nicht mehr als Sprecherin vorsteht. Mit deutlicher Mehrheit gestützt wurden in Einzelabstimmungen auch die Mitglieder des Aufsichtsrats um die scheidende Vorsitzende Irene Reifenhäuser-Karnath.

Die Kontokündigungen hatten um die Jahreswende für massiven Protest gesorgt: In einem offenen Brief der Initiative „Debanking stoppen“ forderten mehrere Tausend Kun­d:in­nen und Genossenschaftsmitglieder der GLS eine Rücknahme. Der Bank drohe ein „drastischer Vertrauensverlust“, hieß es in dem Schreiben, das von so unterschiedlichen Organisationen wie dem Umweltschutzverband Robin Wood, dem Flüchtlingsrat Niedersachsen, dem Hamburger Landesverband der Erziehungsgewerkschaft GEW und Landes- und Kreisverbänden der Linkspartei unterstützt wurde. Ohne Bankkonto werde „die politische und zivilgesellschaftliche Teilhabe von Organisationen und Einzelpersonen grundlegend eingeschränkt oder sogar gänzlich verunmöglicht“.

Der GLS-Vorstand aus Osmanoglu, Dirk Kannacher und Michael Ahlers wies Vorwürfe, die Kündigungen seien politisch motiviert, dagegen zurück und berief sich formaljuristisch auf „gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben im deutschen und europäischen Bankensystem“. Was das bedeuten soll, hat „Debanking stoppen“ herausgearbeitet: Danach fordern Aufsichtsbehörden wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), „verdächtige Transaktionen“, die etwa auf Geldwäsche oder auf Terrorismusfinanzierung hinweisen könnten, „unverzüglich“ zu melden.

Dass die Unterstützung des GLS-Vorstands, der im Vorfeld der Versammlung wohl um seine Entlastung fürchtete, dennoch so groß ausfiel, ist auch der geschickten Kommunikationsstrategie der Bank zu verdanken. Eingebettet war die Veranstaltung in ein Festival rund um die Bochumer Jahrhunderthalle, bei dem sich rund 170 Aus­stel­le­r:in­nen aus nachhaltigen Start-ups präsentierten. Auch der ehemalige grüne Vizekanzler Robert Habeck trat dort auf.

Gespräche mit Kun­d:in­nen

Außerdem hat die Bank Gespräche mit potenziell betroffenen Kun­d:in­nen geführt – und offenbar zu vermitteln versucht, was zu vermeiden ist, damit Überweisungen oder Spenden nicht als verdächtig gemeldet werden müssen. Die Konten der Roten Hilfe bei der GLS werden nach den Protesten weitergeführt. „Kein Glanzstück“ sei die Kontokündigung gewesen, gab sich in Bochum GLS-Vorstand Dirk Kannacher selbstkritisch.

Die Sparkasse Göttingen, bei der die Gefangenenhilfsorganisation weitere Konten unterhält, wurde gerichtlich vorerst verpflichtet, diese beizubehalten. Wie die DKP argumentiert auch die Rote Hilfe, dass die Sanktionsliste von US-Präsident Donald Trump zu den Kündigungen geführt habe – bei der Gefangenenhilfsorganisation wegen der Unterstützung der von Trump bekämpften Antifa, bei der DKP wegen Zahlungen an Hilfsprojekte auf Kuba. „Klar politisch motiviert“ seien die Kontokündigungen gewesen, sagte DKP-Bundesgeschäftsführer Klaus Leger am Wochenende der taz noch einmal. Die Bank habe „in vorauseilendem Gehorsam gehandelt“ – vor allem, „um das US-Geschäft nicht zu gefährden“.

Mit der GLS wolle die DKP deshalb nicht mehr zusammenarbeiten, sagt Leger. „Das Vertrauensverhältnis ist zerrüttet.“ Stattdessen setzt die Partei auf die Sparkassen: Die öffentlich-rechtlichen Institute unterliegen dem sogenannten Kontrahierungszwang – und haben im Gegensatz zur Privatbank GLS eine gesetzliche Pflicht zu Vertragsabschlüssen.

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