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Union und SPD im BundestagNeue Pläne für Klima und Energie

Mehr Tempo bei der Energiewende, um die neuen Klimaziele auch zu erreichen? Darauf konnten sich die Regierungsfraktionen nicht wirklich einigen.

dpa/taz | Seit Anfang Mai ist klar: Die Bundesregierung will sich neue, ehrgeizigere Klimaziele setzen. Die entsprechende Reform des Klimaschutzgesetzes soll am Donnerstag durch den Bundestag gehen.

Über begleitende Änderungen anderer Gesetze und Verordnungen in der Energie- und Klimapolitik, die für das Erreichen der neuen Ziele zentral sind, haben Union und SPD im Bundestag bis jetzt verhandelt. Am Montagabend gaben die Fraktionen nun etliche Einigungen bekannt.

Eine entscheidende Frage haben sie demnach nicht geklärt: inwiefern es beim Ökostromausbau bis 2030 schneller vorangehen soll als bisher geplant. Nur für das kommende Jahr wollen die Fraktionen die Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarstrom schon erhöhen.

Allerdings sollen bestehende Windkraftanlagen künftig leichter durch neue ersetzt werden können. Außerdem sieht das Papier vor, Kommunen künftig finanziell an Solaranlagen auf Freiflächen zu beteiligen.

Mie­te­r:in­nen sollen CO2-Preis beim Heizen allein zahlen

Auch zur umstrittenen Aufteilung des CO2-Preises auf Öl und Gas zwischen Mie­te­r:in­nen und Ver­mie­te­r:in­nen gab es den Angaben zufolge keinen neuen Kompromiss. Die Unionsfraktion hatte eine entsprechende Einigung der Bundesregierung Anfang Juni platzen lassen.

Die hatte auf den Vorschlag der SPD vorgesehen, den CO2-Preis in diesem Bereich hälftig aufzuteilen, obwohl er ansonsten für die End­ver­brau­che­r:in­nen anfällt. Auch Kli­ma­schüt­ze­r:in­nen hatten sich dafür ausgesprochen, wollten teils sogar die Ver­mie­te­r:in­nen stärker zur Kasse bitten.

Das Argument: Die Mie­te­r:in­nen haben zwar Einfluss auf die Nutzung der Heizung, aber nicht auf deren Art oder auf die Dämmung der Gebäude – jetzt sollen sie dennoch allein für die CO2-Kosten aufkommen.

Dafür sollen künftig mehr Unternehmen, die den CO2-Preis auf Öl und Gas zahlen, von staatlichen Entschädigungen profitieren. Außerdem wird die sogenannte Carbon-Leakage-Verordnung dahingehend angepasst, dass Unternehmen mit einem geringeren Energieverbrauch künftig finanziell entlastet werden sollen. Die Verordnung soll verhindern, dass Unternehmen aus Wettbewerbsgründen ins Ausland abwandern.

Eine weitere Einigung gibt es zum grünen Wasserstoff, der künftig komplett von der EEG-Umlage befreit sein soll. Das soll Unternehmen den Umstieg auf saubere Energiequellen erleichtern.

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