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Unerlaubte AfD-WerbungBundestag leitet Bußgeldverfahren gegen „Compact“ ein

„Compact“ machte in seinem Magazin mutmaßlich Werbung für die AfD, obwohl die Partei das nicht wollte. Jetzt ermittelt die Bundestagsverwaltung.

dpa | Die Bundestagsverwaltung hat ein Bußgeldverfahren gegen das vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestufte „Compact“-Magazin eingeleitet. Der Vorwurf: Das Magazin habe mit seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ Werbung für die AfD gemacht, obwohl die Partei dies ausdrücklich nicht gewünscht habe. Dies sei ein möglicher Verstoß gegen das Parteiengesetz, erklärte die Verwaltung des Parlaments auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der SWR über das Verfahren berichtet.

Nach dem Parteiengesetz müssen Werbemaßnahmen Dritter zugunsten einer Partei unverzüglich gestoppt werden, wenn die betroffene Partei das verlangt. Die AfD hatte das Magazin tatsächlich schriftlich aufgefordert, die Kampagne zu unterlassen.

Die Bundestagsverwaltung prüft als Behörde für die Parteienfinanzierung, ob „Compact“ dem nachgekommen ist. Das Magazin bekommt nun Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Chefredakteur Jürgen Elsässer sagte in einem Youtube-Video, es gehe um ein mögliches Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Er bestritt, dass die Veranstaltungen Werbung für die AfD gewesen seien. Man habe nur für „eine Wende im Land“ geworben. Diese habe nicht ausschließlich mit der AfD zu tun, sondern auch mit anderen Kräften, also gewissermaßen überparteilich.

„Compact“ möchte Widerspruch einlegen

Das Magazin habe zudem vor allem für sich selbst geworben. „Das waren ‚Compact‘-Werbeveranstaltungen und nicht AfD-Werbeveranstaltungen“, sagte er. Beleg dafür sei unter anderem, dass auch Vertreter der Freien Sachsen und der Partei Die Basis als Redner aufgetreten seien, und nicht nur solche mit AfD-Parteibuch. Es gehe bei dem Verfahren um einen Kampf für die Pressefreiheit, betonte er. Man werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen.

Im vergangenen Juni hatte das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt einen viel beachteten juristischen Erfolg erzielt: Die Zeitschrift durfte nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter erscheinen. Die Richter hoben ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Begründung: Es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese „nicht prägend“.

Nach damaligen Angaben des Innenministeriums ist die „Compact“-Magazin GmbH seit längerem im Fokus des Verfassungsschutzes und wurde Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet.

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